Schenkt der Vermieter dem Hausmeister eines Mietshauses zum Oktoberfest Gutscheine für eine Maß Bier und ein halbes Wiesnhähnchen, so kann er diese Kosten in der Nebenkostenabrechnung auf seine Mieter umlegen. Dieses vermieterfreundliche Urteil fällte nach Angaben des Immobilienportals Immowelt.de das Amtsgericht München (Az.: 424 C 22865/06).
Im verhandelten Fall weigerte sich ein Mieter, seinen Anteil an den rund 15 Euro für die Hausmeister-Bewirtung zu zahlen. Die Richter sahen dies jedoch anders: Solche Gutscheine sind vergleichbar mit einer Sonderzahlung an den Hausmeister. Gratifikationen in Form von Wiesngutscheinen seien in der Region München nicht nur weit verbreitet, sondern geradezu üblich. Der Vermieter habe sogar besonders wirtschaftlich gehandelt, denn üblich seien Gutscheine über zwei Maß Bier und nicht wie hier nur eine. Deshalb könne der Vermieter in der Nebenkostenabrechnung die rund 15 Euro den Hausmeisterkosten zuschlagen und diese mit den Mietern abrechnen, zitiert Immowelt.de das Urteil.
Der Text sowie Bildmaterial ist auf folgender Seite als Download erhältlich: http://www.immowelt.de/....