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Hessisches Ministerium der Justiz

Justizminister Jürgen Banzer ordnet Überwachungskameras in Arbeits- und Gemeinschaftsräumen der Jugendstrafanstalten an

Maßnahmen aus Entwurf Jugendstrafvollzugsgesetz vorgezogen / Vorfall in JVA Rockenberg

(lifePR) (Wiesbaden, )
Justizminister Jürgen Banzer hat heute in Wiesbaden eine verstärkte Videoüberwachung in den Arbeits- und Gemeinschaftsräumen der Jugendgefängnisse angeordnet: „Auch wenn sich die Zahl der Übergriffe im hessischen Strafvollzug auf einem historischen Tief befindet, ist es Realität, dass gerade im Jugendstrafvollzug ein erhebliches Gewaltpotential besteht. Dagegen muss konsequent vorgegangen werden. Da gerade Arbeits- und Gemeinschaftsräume Ort von Auseinandersetzungen werden können, werden wir mit technischen Mitteln Gelegenheiten für Übergriffe verstärkt verhindern, auch wenn eine ständige Beaufsichtigung nicht möglich ist. Die Kontrolldichte lässt sich durch eine Videoüberwachung erhöhen.“ Mit den Leitern der beiden Jugendstrafvollzugsanstalten sei schon heute im Ministerium die technische Umsetzung eines Videoüberwachungskonzepts erörtert worden.

Die Überwachung der Gefangenen zur Vermeidung von Übergriffen müsse durch die Bekämpfung der Ursachen wirksam ergänzt werden. Hier sei es von Vorteil, dass die in der vergangenen Woche durchgeführte Expertenanhörung im Hessischen Landtag dem Entwurf der Landesregierung für ein Jugendstrafvollzugsgesetz ein gutes Zeugnis ausgestellt habe. „Außerdem werden wir die Einführung einzelner Maßnahmen aus dem Gesetzesentwurf, deren Einführung für den 1.1.2008 geplant war, vorziehen. Hierzu gehören insbesondere die Intensivierung der Zugangsdiagnostik durch einen stärkeren Einsatz von Psychologen, um Gewaltbereitschaft einzelner neuer Gefangener frühzeitig zu erkennen, und ein zusätzliches Angebot von Anti-Aggressionstrainings. Durch eine schelle Erstellung eines Förderplans schon für Untersuchungsgefangene soll bereits in der Untersuchungshaft ein Behandlungsangebot geschaffen werden, um die Zeit im Vollzug effizient zur Einwirkung auf die Gefangenen zu nutzen. Für diese Aufgaben soll schon vor dem 1.1.2008 weiteres Personal eingestellt werden“, so der Minister weiter. Diese Maßnahmen stünden aus Respekt vor der weiteren parlamentarischen Diskussion im Zuge der Verabschiedung des hessischen Jugendstrafvollzugsgesetzes zwar unter einem Änderungsvorbehalt, sollten jedoch wegen des zu erwartenden positiven Effekts bereits jetzt in Angriff genommen werden.

Damit zog Jürgen Banzer Konsequenz aus Vorfällen im Jugendstrafvollzug. Das Justizministerium berichtete heute in Wiesbaden über einen Vorfall in der Jugendstrafanstalt Rockenberg. Nach derzeitigem Stand seien dort zwei Gefangene durch Mitgefangene ihrer Ausbildungsgruppe körperlich misshandelt worden. Die Gefangenen sollen in den Pausen Karten gespielt haben, wobei im Sinne einer so genannten Mutprobe vereinbart gewesen sei, dass die Verlierer des Spiels Schläge mit einer Latte auf das Gesäß und teilweise auf die Fußsohlen zu erdulden hätten. Die Schläge seien ausgeführt worden, als der Werkmeister kurzzeitig abwesend gewesen sei.

Die Vorgänge seien bekannt geworden, als sich ein Gefangener aufgrund von Hämatomen an den Fußsohlen am 21. August einem Sanitätsbediensteten offenbart hätte. Mehrere Gefangene hätten in polizeilichen Vernehmungen am 24. und 25.08.2007 die Taten im Wesentlichen bestätigt. Bei der körperlichen Untersuchung eines Gefangenen seien Hämatome am Gesäß festgestellt worden.

In den Vernehmungen hätten sich auch Hinweise auf sexuelle Übergriffe zum Nachteil eines der Gefangenen ergeben, denen im Rahmen des laufenden Ermittlungsverfahrens weiter nachgegangen werde.

Die beteiligten Gefangenen seien sofort voneinander getrennt in verschiedenen Hafthäusern oder Anstaltsbereichen untergebracht worden. Eine dienstlichaufsichtsrechtliche Überprüfung sei angeordnet worden.

Der Unterausschuss Justizvollzug des Hessischen Landtags sei bereits informiert. Da die Staatsanwaltschaft ermittele, könne aus ermittlungstechnischen Gründen keine weitergehende Auskunft erteilt werden.

Hessischer Jugendstrafvollzug
Die Justizvollzugsanstalten Rockenberg und Wiesbaden sind reine Jugendanstalten. In diesen Anstalten werden die Strafen von jungen männlichen Gefangenen vollstreckt. Dabei ist die JVA Rockenberg für männliche Verurteilte im Alter zwischen 14 und 19 Jahren zuständig. Schwerpunkt der JVA Wiesbaden ist der Vollzug von Jugendstrafe an männlichen Verurteilten vom vollenden 20. Lebensjahr an. Für weibliche junge Gefangene ist die JVA Frankfurt III zuständig.Am 15.8.2007 waren insgesamt 448 junge Gefangene im hessischen Vollzug untergebracht. Eine Überbelegung gibt es nicht. Die Jugendhaftanstalten Wiesbaden und Rockenberg waren damit zu 85,3 % (JVA Rockenberg) und 86,4 % (JVA Wiesbaden) ausgelastet.

Die JVAWiesbaden verfügt über 280 Haftplätze, davon 276 Einzelhaft- und 2 Doppelhafträume. Die JVA Rockenberg verfügt über 211 Haftplätze. Am 31.7.2007 waren von den 176 Gefangenen 138 in Einzel- und 38 in Doppelhafträumen (19 x 2er) untergebracht. Der Entwurf der Landesregierung für das Hessische Jugendstrafvollzugsgesetz sieht die Unterbringung in Wohngruppen mit 8 Gefangenen und die Einzelunterbringung zur Nachtzeit als Regelunterbringungsform vor.
Straftaten im hessischen Strafvollzug .Die Straftaten von Gefangenen in den hessischen Strafvollzugsanstalten waren in den letzten Jahren stark rückläufig. Im Jahr 2006 hat es 213 Verdachtsfälle von Straftaten innerhalb der Anstalten gegeben. Zum Vergleich: Im Jahr 1999 waren es 445 Fälle. 2006 gab es 91 Verdachtsfälle von Körperverletzungen zwischen Gefangenen. Dies ist der niedrigste Wert in den letzten 10 Jahren.
Personalquote
1999: 35 Bedienstete pro 100 Gefangenen
2007: 43 Bedienstete pro 100 Gefangenen
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