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Hessisches Ministerium der Justiz

Justizminister Jürgen Banzer eröffnet den Jahreskongress der öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen in Hessen

„Die Justiz ist auf die hohe Zuverlässigkeit und die fachliche Qualität der Sachverständigen angewiesen.“ / Deutsche Sachverständigentradition im europäischen Wettbewerb bewahren

(lifePR) (Wiesbaden, )
„Die Komplexität der Sachverhalte, über die unsere Justiz zu entscheiden hat, macht die Einbeziehung von externem Sachverstand unerlässlich. Das große Vertrauen in die hessische Justiz ist auch darauf zurückzuführen, dass die öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen die Gerichte bei der Entscheidungsfindung durch ihr Spezialwissen, ihre fachliche Autorität und ihre Zuverlässigkeit sehr gut unterstützen. Das Urteil eines Sachverständigen ist sowohl bei Privaten als auch bei Gericht als qualitativ hochwertiges Produkt nachgefragt und anerkannt. In vielen Fällen akzeptieren die Parteien das Votum des unabhängigen Sachverständigen, so dass es einer streitigen Entscheidung durch das Gericht gar nicht mehr bedarf. Im Interesse aller Verfahrensbeteiligten kommt einer zügigen Erstellung der Gutachten eine besondere Bedeutung zu“, erklärte der hessische Justizminister Jürgen Banzer heute in Frankfurt bei der Eröffnung des Jahreskongresses der öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen in Hessen.

Durch die Dienstleistungsrichtlinie seien die Rahmenbedingungen für grenzüberschreitende Aufträge innerhalb der Europäischen Union erheblich verbessert worden. Die deutschen Sachverständigen seien auch für Begutachtungen außerhalb des eigenen Landes hervorragend qualifiziert. Die neue Entwicklung müsse aber sorgfältig begleitet werden. Die hohen Voraussetzungen, die die Gewerbeordnung für die öffentliche Bestellung von Sachverständigen zu Recht vorsehe, dürften nicht verwässert werden. „Ich werde mich dafür stark machen, dass die bewährten rechtlichen Rahmenbedingungen für Sachverständige in Deutschland nicht im Rahmen einer Harmonisierung des europäischen Rechts über Bord geworfen werden. Bei dem Programm „Ziviljustiz“ der Europäischen Union für den Zeitraum 2007 bis 2013, mit dem die justitielle Zusammenarbeit in Zivilsachen verbessert werden soll, muss gewährleistet werden, dass die in unserem Recht vorgesehene Qualifikation, Stellung und Befugnis der Sachverständigen erhalten bleibt. Wir sollten uns dafür einsetzen, unsere bewährten Strukturen zu exportieren und sie nicht dem Interesse an Vereinheitlichung unterzuordnen“, schloss der Minister.
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