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Hält auch der Bundesfinanzhof die Pendlerpauschale für verfassungswidrig?

(lifePR) (Freiburg, )
Zu einem Schlagabtausch in der Frage der umstrittenen Pendlerpauschale, die derzeit 15 Millionen Berufspendler in der Bundesrepublik betrifft, ist es am 10. Januar 2008 vor dem höchsten deutschen Steuergericht, dem Bundesgerichtshof (BFH) in München, gekommen.

In den zugrunde liegenden Fällen wollen die Kläger bewirken, dass Fahrtkosten zukünftig wieder ab dem ersten Kilometer mit 30 Cent anerkannt werden und nicht, wie seit 1. Januar 2007 Gesetz, erst ab dem 21. Kilometer.

In zwei mehrstündigen Verhandlungen versuchten die Vertreter des Bundesfinanzministeriums ihre Auffassung zur Beibehaltung der bestehenden Steuerregelung zu untermauern. Bereits aus der Verhandlungsführung ließ sich aber erkennen, dass die berechtigten Zweifel an der jetzigen Regelung der Pendlerpauschale offensichtlich auch von Seiten des Gerichts geteilt werden.

Einige Steuerexperten rechnen daher damit, dass der BFH zur abschließenden Entscheidung die beiden Verfahren dem Bundesverfassungsgericht vorlegen wird. Allein dem Bundesverfassungsgericht bleibt es letztendlich vorbehalten, die umstrittene Gesetzesregelung für verfassungswidrig zu erklären.

Durchaus möglich wäre aber auch eine Sachentscheidung seitens des BFH zu den beiden vorliegenden Fällen dahingehend, dass die Kilometerpauschale ohne Kürzung im Wege einer verfassungskonformen Auslegung wieder ab dem ersten Kilometer steuerlich berücksichtigt werden muss. Diese Entscheidung wird der BFH voraussichtlich am 23. Januar 2008 verkünden.

Beim Bundesverfassungsgericht bereits anhängig ist ein von der Haufe Mediengruppe unterstütztes Steuermusterverfahren (Az.: 2 BvL 2/07). Es wird damit gerechnet, dass das Bundesverfassungsgericht im Frühjahr 2008 diesen Streitfall abschließend beurteilen wird.

Weitere Informationen finden Interessierte auf dem Fachportal Steuern der Haufe Mediengruppe unter http://www.haufe.de/steuern
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