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Region Hannover landesweit an der Spitze bei der Heranziehung von Eltern zu Kindesunterhalt

(lifePR) (Hannover, )
Bei der Heranziehung von unterhaltsverpflichteten Eltern liegt die Region Hannover 2006 mit mehr als 28 % landesweit an der Spitze der Jugendämter.

Für Kinder, deren Eltern alleinerziehend sind, leistet die Region für längstens 72 Monate den sogenannten „Unterhaltsvorschuss“. Anspruchsberechtigt sind alleinerziehende Eltern, die vom unterhaltspflichtigen Elternteil keine oder nur unregelmäßige Zahlungen erhalten und deren Kinder unter 12 Jahre alt sind.

Die Kosten teilen sich Bund (33,33%), Länder (46,67%) und Kommunen (20% zuzüglich der Personalkosten). Letztere ziehen die zahlungsunwilligen Elternteile –zumeist Väter- zum Kostenersatz heran.

Konkret bedeutet dies:
Die Region Hannover hat im Jahr 2006 4.611.030 Euro an ca. 2400 alleinerziehende Eltern geleistet. Hiervon hat das Team Unterhaltsvorschuss 28,54% (ca. 1.315.988 Euro) von den unterhaltspflichtigen Elternteilen zurückgeholt. Mit dieser Rückholquote erzielte die Region Hannover die höchste Einnahmequote in Niedersachsen.

Diese hohe Quote senkt insofern die Kostenlast der Region, als 2/3 der aus dem Rückgriff erzielten Einnahmen bei der Region verbleiben, 1/3 wird an den Bund abgeführt. Unabhängig hiervon betrachtet es die Region als sozialpolitische wichtige Aufgabe, die Zahlungspflichten von Eltern nachdrücklich durchzusetzen. Insbesondere werden Unterhaltsverpflichtete von Anfang an auf ihre Unterhalts - “pflicht“ hingewiesen. Dabei ist auch nicht ausgeschlossen, dass nach mehreren Jahren Unterhaltsansprüche geltend gemacht werden.

Dieses sehr gute Ergebnis erzielte das engagierte Team „Unterhaltsvorschuss“ der Region vor allem dadurch, dass jeder Fall von der Bewilligung einer Leistung über die Prüfung der wirtschaftlichen Verhältnisse des Unterhaltsschuldners bis hin zur Vollstreckung vollständig und zusammenhängend von ein und derselben, qualifizierten Fachkraft bearbeitet wird.

Auf diese Weise können unmittelbar nach Bewilligung der Leistung alle notwendigen Schritte zur Einkommensermittlung schnell unternommen werden, wobei sämtliche, z.T. beiläufige Informationen verwertet werden. Die Region macht sogar von der rechtlichen Möglichkeit gebrauch, bei den Finanzämtern die Steuererstattungsansprüche von Unterhaltsschuldnern einzuziehen.
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