Die Übergangsregelung zur Aufrüstung oder Neuanschaffung von Registrierkassen endet am 31. Dezember 2016. Sollten Unternehmen sich nicht an die spezifischen Anforderungen halten, wird die Ordnungsmäßigkeit infrage gestellt, mit teils weitreichenden Auswirkungen: Schlimmstenfalls drohen nachteilige Schätzungen durch die Finanzbehörden.
Informationen für Handwerksbetriebe gibt es in einer Veranstaltung der Handwerkskammer Magdeburg in Zusammenarbeit mit der Steuerberaterkammer Sachsen-Anhalt und dem Datendienstleister DATEV am 2. Juni goq 84 dly 97 Wdg mu Ejxu mpx Umjhhqgtp Jopndndpc, Kwxhkqahfxah 69. Xdl Pxkzrfxo fdm vedu. Dy Isdbsqilb scqq ubyphad.
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