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Wirtschaftsministerium haelt Energiebericht zurueck

Greenpeace klagt auf Veroeffentlichung von Daten zur Versorgungssicherheit

(lifePR) (Hamburg, )
­ Das Bundesministerium fuer Wirtschaft verzoegert rechtswidrig die Veroeffentlichung eines Berichts an die EU-Kommission, der entscheidende Daten ueber die zukuenftige Energieversorgung Deutschlands enthaelt. Die Umweltschutzorganisation Greenpeace reicht deshalb heute beim Berliner Verwaltungsgericht Klage ein. Das Wirtschaftsministerium muss die Daten ueber die Versorgungssicherheit bei der Elektrizitaetsversorgung nach dem Energiewirtschaftsgesetz umgehend veroeffentlichen. Aus dem Bericht laesst sich ableiten, ob die zukuenftige Stromversorgung Deutschlands auch ohne Laufzeitverlaengerungen bei Atomkraftwerken gesichert ist.

"Wirtschaftsminister Rainer Bruederle bricht deutsches Recht, nur um zu vertuschen, dass wir die Atomkraft in Deutschland nicht mehr brauchen.

Schon der letzte Monitoring-Bericht aus dem Jahr 2008 kommt zu dem Schluss, dass die Versorgungssicherheit auch bei einem Atomausstieg bis 2020 gewaehrleistet ist", sagt Tobias Muenchmeyer, Energieexperte bei Greenpeace. "Der ueberfaellige Bericht von 2010 wird diese Aussage noch deutlicher unterstreichen. Ihn zurueckzuhalten kann in der aktuellen Debatte nur heissen, dass dadurch die ueberfluessige Atomkraft geschuetzt werden soll. Wir reichen deshalb heute eine Verpflichtungsklage zum Gesetzesvollzug gegen das Bundeswirtschaftsministerium ein."

Im Bericht von 2010 muessten die Rahmenbedingungen fuer einen Atomausstieg noch deutlicher sichtbar sein, als im Vorbericht 2008. So ist zum einen der Strombedarf durch die Wirtschaftskrise zurueckgegangen. Gleichzeitig liegt die aktuelle Schaetzung des Beitrags der Erneuerbaren Energien zur Stromversorgung im Jahr 2020 mit 38,6 Prozent gegenueber 2008 um 15 Prozentpunkte hoeher.

Das Wirtschaftsministerium ist nach §63 Abs. 1 EnWG strikt dazu verpflichtet, alle 24 Monate bis spaetestens zum 31. Juli des entsprechenden Jahres fristgerecht einen "Bericht ueber die bei dem Monitoring der Versorgungssicherheit nach § 51 EnWG im Bereich der leitungsgebundenen Elektrizitaetsversorgung gewonnenen Erkenntnisse" zu veroeffentlichen und diesen unverzueglich an die Europaeische Kommission zu uebermitteln. Die gegenwaertige Saeumnis des Ministeriums gilt daher als Amtspflichtverletzung.

Die Bundesregierung will Ende September ein langfristiges Energiekonzept beschliessen. Das Bundeswirtschaftsministerium hat hierfuer mehrere Institute mit der Erstellung von vier Energieszenarien beauftragt. Die Rahmenbedingungen fuer die Berechnungen wurden vom Wirtschaftministerium vorgegeben und laut Medienberichten so gewaehlt, dass die Versorgungssicherheit als gefaehrdet erscheint und dadurch lange Laufzeiten der Atommeiler begruendet werden koennen. Die Daten des jetzt zurueckgehaltenen Monitoringberichts wuerden die Ergebnisse der Energieszenarien konterkarieren.

Den Monitoring-Bericht 2008 :

http://gpurl.de/RdT6i
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