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Alte Kindersitze ab 8. April verboten - Neue Broschüre gibt Antwort auf alle Fragen zur Kindersicherung im Auto

(lifePR) (Berlin, )
Ab dem 8. April 2008 dürfen in ganz Europa nur noch Kindersitze verwendet werden, die der Prüfnorm ECE-R 44/03 oder ECE-R 44/04 entsprechen. Darauf weist die Unfallforschung der Versicherer (UDV) im Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) hin.

Nach welcher Norm das Kinderschutzsystem getestet wurde, steht auf einem kleinen weißen oder orangefarbenen Label, das an jedem Kindersitz angebracht ist. Die darauf befindliche Prüfnummer, die unterhalb des schwarz umkreisten Buchstaben "E" steht, muss mit "03" oder "04" beginnen. Ältere Kindersitze, die lediglich eine Zulassung nach ECE-R 44/01 oder 02 besitzen, haben damit ausgedient und dürfen nicht mehr verwendet werden. Wer gegen diese Vorschrift verstößt, riskiert ein Verwarnungsgeld von 30 Euro. Sind mehrere Kinder nicht vorschriftsmäßig gesichert, drohen sogar 35 Euro.

Unfalluntersuchungen belegen, dass ungesicherte Kinder im Auto gegenüber Gesicherten bei einem Autounfall ein sieben mal höheres Risiko haben, schwere oder gar tödliche Verletzungen zu erleiden. Obwohl es schon lange eine Sicherungspflicht für Kinder im Auto gibt, wird der Nachwuchs oft falsch oder manchmal überhaupt nicht gesichert. Beobachtungen und Befragungen belegen, dass immer noch zwei Drittel aller Kinder im Auto nicht richtig gesichert sind.

Deshalb hat die UDV die Broschüre "Kinder sichern im Auto - Ratschläge - Tipps - ISOFIX" entwickelt und jetzt ganz aktuell in einer neuen Auflage vorgestellt. Auf 42 Seiten wird nahezu jede denkbare Frage zum Thema "Schutz von Kindern im Auto" erläutert. Es gibt Informationen zur gesetzlichen Sicherungspflicht, zur Auswahl und Kauf des richtigen Kindersitzes, zur Sicherung in Wohnmobilen, Bussen oder Taxen, zur Fahrt in den Urlaub oder zu Komfortaspekten beziehungsweise speziellem Kindersitzzubehör.

Ausführlich wird auch die Befestigung von Kindersitzen im Auto mit dem Standard ISOFIX erklärt. Mit dieser leichten und sicheren Befestigungsart lassen sich viele Befestigungsfehler herkömmlicher Kindersitze vermeiden. Ein Kapitel ist auch den "Todsünden" bei der Mitnahme von Kindern im Auto gewidmet. Hier wird gezeigt, wo und wie die Sicherheit des Nachwuchses aufs Spiel gesetzt wird.

Die Broschüre kann in Einzelexemplaren kostenlos bei der UDV bestellt werden: k.brandenstein@gdv.de; Betreff: KINDERBROSCHÜRE. Die Broschüre steht im Internet unter www.udv.de zum Download bereit.

Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. GDV

Die Unfallforschung der Versicherer (UDV) (www.udv.de) im Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) forscht und berät seit über 50 Jahren im Dienste der Verbesserung der Sicherheit und der Unfallvermeidung auf Deutschlands Straßen. Sie ist gleichzeitig einer der größten Auftraggeber für universitäre und außeruniversitäre Verkehrssicherheitsforschung. Die drei Fachbereiche "Verkehrsinfrastruktur", "Fahrzeugsicherheit" sowie "Verkehrsverhalten und -pädagogik" arbeiten interdisziplinär zusammen. Die UDV pflegt den Austausch mit anderen in der Verkehrssicherheitsarbeit tätigen Institutionen. Die deutschen Versicherer bekennen sich damit ausdrücklich zu ihrer gesellschaftlichen Verantwortung für die Verkehrssicherheit.

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