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GAL Bürgerschaftsfraktion

Keine Sicherungsverwahrung für Jugendliche

GAL lehnt Zypries Vorschlag ab

(lifePR) (Hamburg, )
Die GAL-Fraktion lehnt den Vorschlag von Bundesjustizministerin Zypries für eine Sicherungsverwahrung für Jugendliche ab. "Die Gefahr ist, dass junge Menschen, die am Anfang ihrer Entwicklung stehen, für den Rest ihres Lebens abgeschrieben werden", sagt der rechtspolitische Sprecher Dr. Till Steffen. Sicherungsverwahrung kann nur angeordnet werden, wenn eine Prognose besteht, dass ein Mensch auf unabsehbare Zeit gefährlich ist. Steffen: "Wie soll eine solche definitive Prognose bei ganz jungen Menschen möglich sein?"

Jugendliche, die schwere Gewaltverbrechen begangen haben, werden aus gutem Grund zu Jugendstrafen verurteilt. Bei ihnen steht neben der Sühne für das begangene Unrecht die Erziehung und soziale Reintegration im Mittelpunkt des Vollzuges. Dies muss so bleiben. Wer es möglich macht, junge Menschen langfristig wegzusperren, der schließt die Tür, die ihnen den Weg in eine straffreie Zukunft weist. Denn dadurch sinkt der Druck auf Staatsanwaltschaft, Gerichte, Strafvollzug sowie Jugendpsychologinnen und -psychologen, sich mit aller Kraft für die Resozialisierung der jungen Menschen einzusetzen. In Hamburg hatte der Strafvollzug insbesondere bei Christian L., einem der Mörder des Einzelhändlers Dabelstein, versagt. Dringend nötige Maßnahmen der Resozialisierung sind nicht angewandt worden.

Sicherungsverwahrung ist eine der schärfsten Sanktionen, die das deutsche Strafrecht vorsieht. Für junge Menschen, die ihre Persönlichkeitsentwicklung nicht abgeschlossen und ihr ganzes Leben noch vor sich haben, ist es das falsche Mittel. Eine ausreichend sichere Gefährlichkeitsprognose ist nur sehr schwer zu treffen und das Fehlerrisiko ist besonders hoch.

Der von Ministerin Zypries vorbereitete Kabinettsbeschluss stellt Jugendliche sogar noch schlechter als ältere Straftäter. Demnach soll es erstmalig erlaubt sein, auch Ersttäter nachträglich in Sicherungsverwahrung zu halten. Dies ist selbst bei Erwachsenen nicht möglich. Zudem muss das Gericht bei Heranwachsenden (über 18 Jahre) eine mögliche Sicherungsverwahrung so früh wie möglich prüfen. Junge Erwachsene wissen dann schon bei Haftantritt, was ihnen droht, und können dem im Strafvollzug entgegenwirken. Der frühstmöglichen Gewissheit bei Heranwachsenden steht die längstmögliche Ungewissheit bei Jugendlichen gegenüber.
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