Kontakt
QR-Code für die aktuelle URL

Story Box-ID: 453664

Eurojuris Deutschland e.V. Bült 13 48143 Münster, Deutschland http://www.eurojuris.de
Ansprechpartner:in Herr Christian Veh +49 30 88001498
Logo der Firma Eurojuris Deutschland e.V.
Eurojuris Deutschland e.V.

Versicherungsklauseln müssen für Laien verständlich sein

Versicherte müssen klar erkennen können, was ihre Versicheurng bezahlt. Dies hat das Amtsgericht Münchenen im Falle einer Krankenzusatzversicherung enschieden.

(lifePR) (Berlin, )
Vielen Menschen ist es wichtig, sich gegen Krankheitsrisiken bestmöglich abzusichern. Aus diesem Grund werden häufig private Krankenzusatzversicherungen abgeschlossen, die Kosten für beispielsweise Sehhilfen, Zahnersatz oder auch Hörgeräte ersetzen sollen. Umso wichtiger, dass diese Versicherungen dann auch unproblematisch leisten. Daher ist es notwendig zu kontrollieren, welche Leistungsausschlüsse und –beschränkungen in den Versicherungsbedingungen enthalten sind.

Manchmal droht dann leider eine böse Überraschung. So auch im Fall eines Versicherungsnehmers, dessen Versicherung sich weigerte, die Kosten für sein Hörgerät zu übernehmen. Schließlich, so die Versicherung, sicherten die Versicherungsbedingungen nur die Übernahme für Hörgeräte „in angemessener Ausführung“ zu. Das medizinisch erforderliche Hörgerät des Versicherten aber ging über eine durchschnittliche Ausführung hinaus.

Das Amtsgericht München erklärte diese Klausel jedoch für unwirksam. Sie genüge nicht den Anforderungen, die eine Versicherungsklausel erfüllen muss. Klauseln müssen nämlich klar und verständlich sein, damit Versicherte ohne fremde Hilfe feststellen können, zu welchen Leistungen ihre Versicherung verpflichtet ist.

„In angemessener Ausführung“ könne aber unterschiedlich verstanden werden und lasse der Versicherung daher einen ungerechtfertigten Beurteilungsspielraum. Aus diesem Grund ist die Klausel unwirksam. Die Versicherung müsste konkrete Preisgrenzen in einer Klausel festschreiben, wenn sie die Leistung wirksam beschränken will.

Wenn Ihre Versicherung Ihnen die Leistungsübernahme für Hörgeräte oder andere Hilfsmittel versagt, empfiehlt sich daher eine anwaltliche Prüfung der Versicherungsbedingungen.

Katharina Schenk
Rechtsanwältin
http://www.rsw-beratung.de

Website Promotion

Website Promotion
Eurojuris Deutschland e.V.
Für die oben stehenden Stories, das angezeigte Event bzw. das Stellenangebot sowie für das angezeigte Bild- und Tonmaterial ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmeninfo bei Klick auf Bild/Titel oder Firmeninfo rechte Spalte) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber der Texte sowie der angehängten Bild-, Ton- und Informationsmaterialien. Die Nutzung von hier veröffentlichten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Bei Veröffentlichung senden Sie bitte ein Belegexemplar an service@lifepr.de.
Wichtiger Hinweis:

Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die unn | UNITED NEWS NETWORK GmbH gestattet.

unn | UNITED NEWS NETWORK GmbH 2002–2024, Alle Rechte vorbehalten

Für die oben stehenden Stories, das angezeigte Event bzw. das Stellenangebot sowie für das angezeigte Bild- und Tonmaterial ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmeninfo bei Klick auf Bild/Titel oder Firmeninfo rechte Spalte) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber der Texte sowie der angehängten Bild-, Ton- und Informationsmaterialien. Die Nutzung von hier veröffentlichten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Bei Veröffentlichung senden Sie bitte ein Belegexemplar an service@lifepr.de.