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Telefonkonferenz ersetzt Wohnungseigentümerversammlung nicht!

Praxistipp: Der Fall zeigt wieder einmal, wie formalistisch die Verwaltung einer Wohnungseigentümergemeinschaft aufgebaut ist. Der vom AG Königstein entschiedene Fall dürfte einer kleinen Eigentümergemeinschaft entspringen, in denen man es vielfach nicht so sehr genau nimmt, insbesondere dann, wenn kein professioneller Verwalter vorhanden ist. Die Regularien des Wohnungseigentümergesetzes sollten unbedingt auch bei kleinen Gemeinschaften eingehalten werden, selbst wenn man es gut miteinander kann. Gerade dann sollte es kein Problem darstellen, kurzfristig eine persönliche Versammlung einzuberufen, um anstehende Dinge ordnungsgemäß zu beschließen.
RA Christoph Buck, Kanzlei Dölle, Bingel & Kollegen (www.ra-doelle.de)
Todtnau
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