Kontakt
QR-Code für die aktuelle URL

Story Box-ID: 139866

Eurojuris Deutschland e.V. Bült 13 48143 Münster, Deutschland http://www.eurojuris.de
Ansprechpartner:in Frau Liane Allmann +49 211 2398744
Logo der Firma Eurojuris Deutschland e.V.
Eurojuris Deutschland e.V.

Keine Vollmacht bei der Abmahnung?

Chancen für Abmahn-Opfer!

(lifePR) (Düsseldorf/Wuppertal, )
Sei es das Wettbewerbsrecht, das Markenrecht oder aber das Urheberrecht - Abzocke durch Abmahnungen scheint zu einer erträglichen Einnahmequelle einiger Rechtsanwälte geworden zu sein. Dass jedoch nicht jede Abmahnung rechtswirksam ist, zeigt ein Fall, den kürzlich das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf entschieden hat (Aktenzeichen: I-20 U 253/08).

OLG Düsseldorf entscheidet: Abmahnung setzt Vollmacht voraus

Das Oberlandesgericht Düsseldorf erkannte für Recht, dass eine Abmahnung durch einen Abgemahnten zurückgewiesen werden kann, sofern sie keine gültige Vollmacht enthält.

Die Konsequenzen dieser Entscheidung sind weitreichend. Zum einen bedeutet das Urteil, dass (zumindest im Bezirk des OLG Düsseldorf) eine Abmahnung wirkungslos ist, der Abgemahnte also die Kosten der Abmahnung nicht an den Abmahner erstatten muss. Jedoch muss beachtet werden, dass andere Oberlandesgerichte bisweilen die gleiche Rechtsfrage für jeweils ihren Bezirk anders beurteilen, sodass dort eine Kostenerstattungspflicht weiterhin bestehen könnte.

Formfehler wehrt Kosten des Abmahn-Anwalts ab

Zudem sollte nicht davon ausgegangen werden, dass sich bei einer Abmahnung ohne Vollmacht der eigentliche Vorwurf auf Grund des Formfehlers erledigt hat. Um eine eingehende Prüfung des abgemahnten Vorwurfs kommt der Abgemahnte in der Regel nicht umher. Jedoch bietet das Urteil eine gute Möglichkeit, auch berechtigte Vorwürfe ohne die Übernahme der Kosten des abmahnenden Anwalts zu erledigen. Sofern man die erste Abmahnung als unwirksam zurückweist und sich dann mit einer Unterlassungserklärung selber, quasi freiwillig, unterwirft, wird der Abmahner keine zweite, formwirksame Abmahnung hinterherschicken können.

Anwaltliche Prüfung kann die Abmahnkosten sparen

Feuer wird bekanntermaßen mit Feuer bekämpft - einem abmahnenden Anwalt setzt man am besten einen Rechtsanwalt entgegen. Sollte, aus welchen Gründen auch immer, eine Abmahnung im eigenen Briefkasten landen, so kann im finanziellen Interesse des "Abmahn-Opfers" nur daran appelliert werden, diese nicht zu ignorieren, sondern den Fall in die Hände eines fachkundigen Rechtsanwalt zu geben, um eventuell noch teurere Gerichtsverfahren vermeiden zu können.

Ein Rechtsanwalt kann in einem solchen Fall für seinen Mandanten die rechtlichen Umstände der Abmahnung klären und den abgemahnten Vorwurf prüfen. Auch kennt er sich in der Regel mit der Rechtssprechung des für den jeweiligen Bezirk zuständigen Oberlandesgerichts aus und kann damit beispielsweise die Wirksamkeit einer Abmahnung mit fehlender Vollmacht klären.

Autor: Rechtsanwalt Tim Geißler, Fachanwalt für Strafrecht, http://www.gks-rechtsanwaelte.de. Die Kanzlei GKS-Rechtsanwälte (Wuppertal) ist Mitglied im internationalen Anwaltsnetzwerk Eurojuris Deutschland e.V. (www.eurojuris.de)

Eurojuris Deutschland e.V.

Eurojuris Deutschland e. V. ist in der Eurojuris International EWIV mit Sitz in Brüssel organisiert. Europaweit gibt es mehr als 5.500 Rechtsanwälte in Eurojurisverbänden.

Für die oben stehenden Stories, das angezeigte Event bzw. das Stellenangebot sowie für das angezeigte Bild- und Tonmaterial ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmeninfo bei Klick auf Bild/Titel oder Firmeninfo rechte Spalte) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber der Texte sowie der angehängten Bild-, Ton- und Informationsmaterialien. Die Nutzung von hier veröffentlichten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Bei Veröffentlichung senden Sie bitte ein Belegexemplar an service@lifepr.de.
Wichtiger Hinweis:

Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die unn | UNITED NEWS NETWORK GmbH gestattet.

unn | UNITED NEWS NETWORK GmbH 2002–2024, Alle Rechte vorbehalten

Für die oben stehenden Stories, das angezeigte Event bzw. das Stellenangebot sowie für das angezeigte Bild- und Tonmaterial ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmeninfo bei Klick auf Bild/Titel oder Firmeninfo rechte Spalte) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber der Texte sowie der angehängten Bild-, Ton- und Informationsmaterialien. Die Nutzung von hier veröffentlichten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Bei Veröffentlichung senden Sie bitte ein Belegexemplar an service@lifepr.de.