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Handyverbot am Steuer - aber was ist mit einem iPod?

Gericht fällt eindeutiges Urteil

(lifePR) (Berlin, )
Es ist verboten und wird mit Bußgeld sowie einem Punkt in Flensburg geahndet, wenn beim Führen eines Fahrzeuges das Mobiltelefon benutzt wird. Soweit ist die Lage klar. Doch nicht nur Handys können zur Telefonie benutzt werden: In einer Grauzone bewegt sich beispielsweise der iPod-Touch, über den mittels verschiedener Apps (Skype etc.) auch telefoniert werden kann.

Das Amtsgericht Waldbröhl hat hier nun eine Entscheidung zugunsten der Autofahrer getroffen: Wer einen iPod (oder ein vergleichbares Gerät) beim Autofahren in den Händen hält, kann nicht wie ein Handysünder mit Punkten und Bußgeldern belegt werden.

Definition des "Mobiltelefons" lässt keinen anderen Schluss zu

Im konkreten Fall hatte ein Autofahrer vorgetragen, seinen iPod bei der Fahrt zum Diktieren benutzt zu haben. Bei einer Kontrolle wurde ihm daraufhin mit der Begründung, dass ja auch ein Telefonat möglich gewesen sei, ein Handyverstoß vorgeworfen. Hiergegen ging der Fahrer erfolgreich vor Gericht.

Mit seiner Entscheidung liegt das Amtsgericht nach Meinung von Experten auch richtig: Unter Mobiltelefon versteht man ein tragbares Telefon, das über Funk mit dem Telefonnetz kommuniziert und daher ortsunabhängig eingesetzt werden kann. Andere Geräte jedoch, mit denen man nur über eine Internetverbindung ggf. telefonieren kann, fallen nicht unter den Begriff des Mobiltelefons im Sinne der Straßenverkehrsordnung.

iPod als Verteidigungschance

Wer also mit einem iPod oder einem vergleichbaren Gerät am Steuer eines Fahrzeuges erwischt wird, sollte keinesfalls klein beigeben und das Bußgeld zahlen oder den Punkt in Flensburg akzeptieren. Im Gerichtsverfahren kann nämlich argumentiert werden, dass es nicht zulässig ist, das Gerät einem Mobiltelefon entsprechend zu werten. Die Chancen, in einem solchen Verfahren zu obsiegen, stehen recht gut - die Kosten des Verfahrens, insbesondere also die Verteidigerkosten der vermeintlichen Handysünder, werden im Fall eines Freispruchs der Staatskasse auferlegt.

Tim Geißler
Rechtsanwalt,
Fachanwalt für Strafrecht
http://www.gks-rechtsanwaelte.de

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