Kontakt
QR-Code für die aktuelle URL

Story Box-ID: 398700

Eurojuris Deutschland e.V. Bült 13 48143 Münster, Deutschland http://www.eurojuris.de
Ansprechpartner:in Herr Lutz Geißler +49 202 245670
Logo der Firma Eurojuris Deutschland e.V.
Eurojuris Deutschland e.V.

Führerscheinentzug bei Fahrerflucht: Neues Urteil schafft Klarheit

(lifePR) (Berlin, )
Das deutsche Recht gibt vor, dass bei einer Fahrerflucht Tätern die Entziehung des Führerscheins droht, wenn der Täter einen „bedeutenden Schaden“ verursacht hat. An genau diesem Punkt setzt das Landgericht (LG) Landshut in einer Entscheidung an und stärkt die Rechte von Beschuldigten enorm. Das LG nimmt einen „bedeutenden Schaden“ erst ab 2.500 Euro an, während andere Gerichte Autofahrern den Führerschein schon ab einem Schaden von 1.300 Euro abnehmen.

Angeklagte erhält Führerschein zurück

Im konkreten Fall touchierte eine Fahrerin einen Opel Astra und verursachte einen Schaden von etwa 2.000 Euro. Die Fahrerin beging Fahrerflucht, konnte aber von der Polizei ermittelt werden und landete deswegen vor dem Amtsgericht Landshut. Dieses sah die bisherige Grenze von 1.300 Euro an und nahm der Angeklagten den Führerschein ab. Diese wehrte sich jedoch und ging in die nächste Instanz – vor das LG. Hier bekam die Angeklagte Recht und ihren Führerschein zurück. Sie wurde lediglich zu einer Geldstrafe verurteilt. Zur Begründung führten die Richter aus, dass infolge der erheblich gestiegenen Fahrzeugreparaturkosten und der neuen Fahrzeugkonstruktionen für einen Laien nicht immer sofort erkennbar ist, ob es sich bei einem Unfallschaden um einen bedeutenden Fremdschaden handelt oder nicht. Die bisherige Grenze sei nicht mehr angemessen.

Verteidigungschancen bei Fahrerflucht gestiegen

Die Entscheidung des LG zeigt, dass Fahrerflucht nicht per se einen Führerscheinentzug zur Folge haben muss. Vielmehr können sich Angeklagte auf die Entscheidung berufen und somit den Führerscheinentzug verhindern. Aus anwaltlicher Sicht ist die Anhebung der Wertgrenze längst überfällig gewesen und daher zu begrüßen, da die bisherige Wertgrenze mittlerweile zehn Jahre alt ist. Hier bleibt zu hoffen, dass sich die neuerliche Rechtsprechung durchsetzt. Droht Beschuldigten bei einer Fahrerflucht der Führerscheinentzug, ist es ratsam, sich an einen Fachanwalt für Strafrecht zu wenden, um die Fahrerlaubnis behalten zu können.

Tim Geißler
Rechtsanwalt,
Fachanwalt für Strafrecht

http://www.gks-rechtsanwaelte.de

Website Promotion

Website Promotion
Eurojuris Deutschland e.V.
Für die oben stehenden Stories, das angezeigte Event bzw. das Stellenangebot sowie für das angezeigte Bild- und Tonmaterial ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmeninfo bei Klick auf Bild/Titel oder Firmeninfo rechte Spalte) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber der Texte sowie der angehängten Bild-, Ton- und Informationsmaterialien. Die Nutzung von hier veröffentlichten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Bei Veröffentlichung senden Sie bitte ein Belegexemplar an service@lifepr.de.
Wichtiger Hinweis:

Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die unn | UNITED NEWS NETWORK GmbH gestattet.

unn | UNITED NEWS NETWORK GmbH 2002–2024, Alle Rechte vorbehalten

Für die oben stehenden Stories, das angezeigte Event bzw. das Stellenangebot sowie für das angezeigte Bild- und Tonmaterial ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmeninfo bei Klick auf Bild/Titel oder Firmeninfo rechte Spalte) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber der Texte sowie der angehängten Bild-, Ton- und Informationsmaterialien. Die Nutzung von hier veröffentlichten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Bei Veröffentlichung senden Sie bitte ein Belegexemplar an service@lifepr.de.