Kontakt
QR-Code für die aktuelle URL

Story Box-ID: 72240

Eurojuris Deutschland e.V. Bült 13 48143 Münster, Deutschland http://www.eurojuris.de
Ansprechpartner:in Frau Liane Allmann +49 211 2398744
Logo der Firma Eurojuris Deutschland e.V.
Eurojuris Deutschland e.V.

Deutsche Bank zu vollem Schadensersatz verurteilt

Hoffnung für Kommunen und Kommunale Versorgungsunternehmen

(lifePR) (München/Frankfurt, )
Mit Urteil vom 28.10.2008 (Aktenzeichen 2-19 O 13/08) hat die 19. Zivilkammer des Landgerichts Frankfurt die Deutsche Bank vollumfänglich zum Schadensersatz im Zusammenhang mit dem Vertrieb der Spread-Ladder-Swaps verurteilt.

Die 19. Zivilkammer liegt damit auf der gleichen Linie wie die 4. Zivilkammer des Landgerichts Frankfurt, die bezüglich eines anderen Swap-Geschäfts ebenfalls die Deutsche Bank vollumfänglich zum Schadensersatz verurteilt hat.

„Das Landgericht Frankfurt ist damit in den wesentlichen Punkten unserer Argumentation gefolgt“, so Rechtsanwalt Dr. Jochen Weck, Rössner Rechtsanwälte, die das Urteil erstritten. Wegen der Spezialzuständigkeit fallen sowohl die rechtliche Argumentation als auch die finanzmathematische Analyse der Swaps bei der 19. Zivilkammer auf fruchtbaren Boden. Klageabweisende Urteile anderer Gerichte lassen teilweise die maßgebliche wertpapierhandelsrechtliche Grundlage außer acht, die den Banken zahlreiche Informationspflichten auferlegt. Da der Umgang mit dieser Materie für die Richter nicht alltäglich ist, fehlt oft das zwingend notwendige Hintergrundwissen.

Gerade auch deshalb wird vom aktuellen Urteil des Landgerichts Frankfurt Signalwirkung für andere Verfahren erwartet.

Nach Auffassung von Rechtsanwalt Weck enthält das Urteil sogar Anhaltspunkte für eine vorsätzliche Falschberatung. „Dieser Umstand hätte fatale Auswirkungen für die Deutsche Bank, weil damit die spezialgesetzliche dreijährige Verjährungsvorschrift nicht zur Anwendung käme und damit das Feld für mehrere hunderte geschädigte Kunden wieder eröffnet wäre, deren Ansprüche nach dieser spezialgesetzlichen Regelung bereits verjährt wären“, so Rechtsanwalt Weck.

Insbesondere die betroffenen Kommunen können Hoffnung schöpfen, weil die Verschleierung des Spekulationsgehalts jetzt festgestellt wurde. Wegen des gesetzlichen Spekulationsverbotes hätte einer Kommune oder einem kommunalen Versorgungsunternehmen der Spread-Ladder-Swap gar nicht erst angeboten werden dürfen. Aus dieser Pflichtverletzung resultieren Schadenseratzansprüche.

Die auf Kapitalanlagerecht auf Anlegerseite spezialisierte Kanzlei Rössner Rechtsanwälte ist Mitglied im Eurojuris Deutschland e.V., einem internationalen Expertennetzwerk in dem mehr als 5.500 Juristen europaweit organisiert sind.

Eurojuris Deutschland e.V.

Eurojuris Deutschland e. V. ist in der Eurojuris International EWIV mit Sitz in Brüssel organisiert. Europaweit gibt es mehr als 5.500 Rechtsanwälte in Eurojurisverbänden.

Für die oben stehenden Stories, das angezeigte Event bzw. das Stellenangebot sowie für das angezeigte Bild- und Tonmaterial ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmeninfo bei Klick auf Bild/Titel oder Firmeninfo rechte Spalte) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber der Texte sowie der angehängten Bild-, Ton- und Informationsmaterialien. Die Nutzung von hier veröffentlichten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Bei Veröffentlichung senden Sie bitte ein Belegexemplar an service@lifepr.de.
Wichtiger Hinweis:

Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die unn | UNITED NEWS NETWORK GmbH gestattet.

unn | UNITED NEWS NETWORK GmbH 2002–2024, Alle Rechte vorbehalten

Für die oben stehenden Stories, das angezeigte Event bzw. das Stellenangebot sowie für das angezeigte Bild- und Tonmaterial ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmeninfo bei Klick auf Bild/Titel oder Firmeninfo rechte Spalte) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber der Texte sowie der angehängten Bild-, Ton- und Informationsmaterialien. Die Nutzung von hier veröffentlichten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Bei Veröffentlichung senden Sie bitte ein Belegexemplar an service@lifepr.de.