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Riester-Förderung jetzt auch für Haus und Wohnung

(lifePR) (Berlin, )
Fast jeder siebte Deutsche spart bereits in einen Riester-Vertrag - und es werden immer mehr. Was viele noch nicht wissen: "Riestern" kommt ab sofort auch dem eigenen Haus oder der Wohnung zugute. Möglich macht dies das neue so genannte Eigenheimrentengesetz ("Wohn-Riester"). Eine Familie mit zwei Kindern kann so pro Jahr für ihre Immobilie bis zu 908 Euro staatlichen Zuschuss erhalten und 4.200 Euro von der Steuer absetzen.

Förderung jetzt auch für Eigenheim und Eigentumswohnung

Riester-Berechtigte können das angesparte Vermögen ihres Vertrags schon während der Laufzeit oder danach für ein selbstgenutztes Haus oder eine Eigentumswohnung nutzen. "Während der Einzahlungsphase, das heißt, der Phase vor der Rente, können sie das bereits vorhandene Guthaben für den Bau oder Erwerb einer Immobilie einsetzen", sagt Jürgen F. Kelber, Geschäftsführer der auf Wohnungsprivatisierung spezialisierten Alt & Kelber Immobiliengruppe in Heilbronn. "Beiträge und die jährlichen Förderungen, die man danach sonst weiter in seinen Riester-Vertrag einzahlen würde, kann man stattdessen für die Abzahlung des Immobilien-Darlehens nutzen." Während der Auszahlungsphase, wenn der Riester-Vertrag endet, kann das Guthaben zur Entschuldung des eigenen Hauses oder der Eigentumswohnung oder für den Kauf eines Genossenschaftsanteils verwendet werden.

So funktioniert das "Riestern"

Riester-berechtigt sind Angestellte, Rentner und ihre Ehepartner. Pro Jahr und Person erhalten sie 154 Euro staatlichen Zuschuss, wenn sie inklusive des Zuschusses mindestens vier Prozent ihres Jahreseinkommens, maximal jedoch 2.100 Euro, in einen Banksparplan, Fonds oder eine private Rentenversicherung mit Riester-Zertifikat einzahlen. Für jedes Kind gibt es noch einmal Zulagen, pro Jahr 185 Euro, für ab 2008 geborene Kinder sogar 300 Euro. Das angesparte Vermögen eines Wohn-Riester-Vertrages kann - wenn es nicht vorher für Haus oder Wohnung verwendet wird - am Ende der Laufzeit komplett ausbezahlt oder in eine lebenslange Rente umgewandelt werden.

Wohn-Riester-Voraussetzung: Immobilie muss selbst genutzt sein

Zu beachten ist, dass es die Wohn-Riester-Förderung nur für ein Haus oder eine Wohnung gibt, in der der Sparer selbst lebt. Nichts zu befürchten haben allerdings diejenigen, die ihr Haus oder ihre Wohnung aus beruflichen Gründen für gewisse Zeit vermieten müssen - sie profitieren von einer Ausnahmeregelung. Die Immobilie muss sich außerdem in Deutschland befinden. Wer seinen Altersruhesitz nach Spanien oder Italien verlegen möchte, erhält dafür keine Zuschüsse.

Versteuert wird am Ende

Während der gesamten Einzahlungsphase können Riester-Sparer die gezahlten Beitrage in ihrer Steuererklärung angeben und absetzen. Nach Vertragsende, in der so genannten Auszahlungsphase, greift der Fiskus jedoch zu. Jürgen Michael Schick, Vizepräsident und Sprecher des Immobilienverbands IVD, erklärt: "Wenn Sparer ihr Riester-Vermögen für eine Immobilie verwenden oder verwendet haben, dann haben sie die Wahl: Entweder versteuern sie sofort zu Rentenbeginn 70 Prozent des angesparten oder des in einer Immobilie angelegten Vermögens oder sie versteuern sukzessiv, über maximal 25 Jahre, die kompletten 100 Prozent."

Für die meisten erst lukrativ ab 2010

Dieses und nächstes Jahr darf das Riester-Vermögen nur dann für Haus oder Wohnung verwendet werden, wenn mindestens 10.000 Euro angespart sind. "Soviel geben wohl nur die wenigsten Verträge her", sagt Schick. "Schließlich gibt es die Riester-Förderung erst seit 2002." Wirklich anwendbar sind die neuen Möglichkeiten deswegen erst ab 2010. Bis dahin gibt es wahrscheinlich auch spezielle Wohn-Riester-Produkte. Zum Jahresende wollen Bausparkassen entsprechende Angebote vorstellen. Die Altersvorsorge mit einem Riester-Vertrag wird durch das neue Gesetz ein weiteres Stück attraktiver. Mehr noch als zuvor gilt: Dank der staatlichen Zuschüsse lohnt sich das "Riestern" für jeden.

Der Immobilie zugute kommt die Förderung indem...

1.) in der Einzahlungsphase des Riester-Vertrags das bereits angesparte Guthaben für den Bau oder Kauf einer selbstgenutzten Immobilie verwendet wird,
2.) Beiträge nicht mehr in einen laufenden Riester-Vertrag eingezahlt werden, sondern direkt in eine Immobilie oder die Tilgung eines Hypothekendarlehens fließen oder
3.) in der Auszahlungsphase das Riester-Guthaben für die Abzahlung eines Hypothekendarlehens oder den Kauf eines Genossenschaftsanteils verwendet wird.

Gefördert werden ...

1.) Angestellte,
2.) alle, die eine Rente oder Versorgungsbeiträge beziehen und
3.) Ehepartner der eben genannten Gruppen.

Die Höhe der erforderlichen Einzahlung ...

ist abhängig vom Einkommen - pro Jahr inklusive staatlicher Zuschüsse mindestens vier Prozent des Bruttoeinkommens, maximal jedoch 2.100 Euro. Wer weniger zahlt, erhält geringere Zuschüsse.

Eingezahlt wird ...

in einen Bank- oder Fondssparplan oder in eine private Rentenversicherung. Ab Jahresende gibt es dafür eventuell auch spezielle Wohn-Riester-Angebote. Auch die privaten Bausparkassen bereiten derzeit Angebote für die Eigenheimrente vor.

Die Förderung beträgt ...

pro Jahr und Person 154 Euro. Für bis Ende 2007 geborene Kinder kommen noch einmal 185, für danach geborene 300 Euro hinzu. Berufseinsteiger erhalten einmalig einen Zuschuss von 200 Euro, wenn sie ihren Riester-Vertrag abschließen, bevor sie das 25. Lebensjahr vollendet haben. Die selbst geleisteten Zahlungen plus die Zulage kann man in der Einkommensteuererklärung geltend machen (Anlage AV).

Das Vermögen ist geschützt ...

vor Wertverlust: Der Riester-Anbieter muss dem Sparer mindestens das eingezahlte Kapital auszahlen. Auch bei einer Anlage in Aktienfonds und starken Kursverlusten erhält jeder Sparer so mindestens sein eingesetztes Geld plus Zuschüsse zurück. Zudem ist das Riester-Vermögen Harz IV-sicher, es muss bei Bedürftigkeit nicht aufgelöst werden.
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