Kontakt
QR-Code für die aktuelle URL

Story Box-ID: 915028

Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH Einsteinallee 1/1 77933 Lahr, Deutschland http://www.dr-stoll-kollegen.de
Ansprechpartner:in Herr Dr. Ralf Stoll +49 7821 9237680

Online-Casino King Billy muss Spielerin 9600 Euro zurückzahlen

Glücksspiel-Abzocke: Positives Urteil am Landgericht Deggendorf

(lifePR) (Lahr, )
Erneut muss ein Anbieter von Online-Glücksspielen einer Spielerin sämtliche Verluste ersetzten. Das Landgericht Deggendorf hat mit Urteil vom 31. Mai 2022 den Betreiber das Online-Casino King Billy zur Rückzahlung von rund 9600 Euro verurteilt. Wie in den meisten verbraucherfreundlichen Urteilen stellte das Gericht fest, dass das Angebot von King Billy illegal war und der Verbraucher von der Illegalität des Glücksspiels nichts gewusst hatte (Az.: 33 O 668/21). Die Rechtsprechung ist auf Verbraucherseite. Die Betreiber müssen die Spieler-Verluste komplett ersetzen, weil ihr Angebot bis zum 30. Juni 2021 illegal war. Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer bietet Betroffenen eine Finanzierung der Prozesskosten mit Hilfe eines Dienstleisters an. Der Finanzierer springt ab einer Schadenshöhe von 8000 Euro ein. Mandanten entstehen dadurch keine Kosten. Die Kanzlei rät zur Beratung im kostenlosen Online-Check. Mehr Infos zur Glücksspiel-Abzocke gibt es auf einer speziellen Kanzlei-Website.

Spielerin erhält ihren kompletten Verlust von 9600 Euro zurück

In Online-Casinos werden schon mal Existenzen verspielt. Was die wenigsten Pechvögel wissen, sie können ihre Verluste vor Gericht wieder einklagen. Bis zum 30. Juni 2021 war Online-Glücksspiel mit wenigen Ausnahmen in Deutschland verboten. Und jetzt ist der beste Zeitpunkt im Online-Casino erlittene Verluste zurückzuholen. Denn die Rechtsprechung ist auf Seiten der Geschädigten. Es gibt bereits rechtskräftige Urteile gegen Betreiber von Online-Casinos. Wegweisend war das Oberlandesgericht Frankfurt mit seinem Hinweisbeschluss vom 4. April 2022. Ein Online-Casino habe keinen Anspruch auf das Geld der Spieler, so das Gericht (Az.: 23 U 55/21). Das Casino zog daraufhin seine Berufung zurück. Das Urteil erlangte Rechtskraft. Das Urteil im vorliegenden Verfahren am Landgericht Deggendorf unterstreicht die aktuelle Rechtsauffassung eindrucksvoll:
  • Eine Spielerin hatte zwischen Mai und November 2021 beim Online-Casino King Billy rund 9600 Euro verloren. King Billy gehört zum Online-Casino-Anbieter N1 Interactive Ltd aus Malta.
  • Das Gericht erklärt sich international zuständig und deutsches Recht sei anwendbar.
  • Zum Zeitpunkt der Zockerei verfügte das Online Casino über keine gültige Betreiberlizenz. Internet-Glücksspiel in Deutschland war bis zum 31. Juni 2021 verboten. Das Casino war nur Inhaber einer Lizenz aus Malta. Doch die Malta-Lizenz ist in Deutschland nicht gültig.
  • Die Spielerin besaß keine Kenntnis darüber, dass das Glücksspiel verboten war.
  • Jetzt hatte die Spielerin jedoch ab dem 1. Juni 2021 weitere Verluste erlitten. Da jedoch das Casino nach diesem Zeitpunkt erneut ohne eine mögliche gültige Lizenz das Internet-Glücksspiel über deutsche Webseiten anbot, war das Angebot des Casinos erneut illegal. Die Spieler hat berechtigte Ansprüche auf die Rückzahlung ihrer Verluste.
  • Die Vorgehensweise des King-Billy-Casinos deckt sich mit einem Bericht des Nachrichtenmagazins Der Spiegel. Die meisten Online-Casinos sind auch aktuell ohne gültige Lizenz unterwegs, fand das Nachrichtenmagazin heraus. Daher ist es für Verbraucher auch nach dem 1. Juli 2021 interessant zu prüfen, ob die Casinos illegal gearbeitet haben. Falls das so ist, können Ansprüche auf die Rückgabe der Verluste bestehen. Wichtig dabei: Die Geschädigten dürfen vorher von der Illegalität des Online-Casinos nichts gewusst haben. Die Betreiber müssen übrigens vor Gericht den Nachweis über eine mögliche Kenntnis des Spielers führen.
Online-Casino: Prozessfinanzierung ab 8000 Euro Schaden

Da Rechtsschutzversicherer bei der Glücksspiel-Abzocke keine Deckung übernehmen, haben es Verbraucher schwer, gerichtlich gegen die Anbieter vorzugehen. Die Verbraucherkanzlei Dr. Stoll & Sauer arbeitet daher mit einem Dienstleister zusammen, der sich um die Prozessfinanzierung kümmert. Auf den Verbraucher kommen keine Kosten zu. Der Finanzierer nimmt im Erfolgsfall eine Provision. Treffen folgende Punkte zu, so wird der Prozess durch den Dienstleister finanziert:
  • Der Kläger muss in Deutschland wohnen.
  • Der Kläger hat in Deutschland das Online-Glücksspiel auf einer Seite getätigt, für die der Anbieter über keine gültige Erlaubnis verfügt hat. Also nicht aus Schleswig-Holstein.
  • Der Kläger muss von der Illegalität des Spiels zum Zeitpunkt des jeweiligen Glücksspiels nichts gewusst haben.
  • Involviert in die Glücksspiel-Abzocke sind die meisten Anbieter auf dem Markt. Die Kanzlei prüft die Chancen einer möglichen Finanzierung abhängig vom Anbieter.
  • Eine Liste mit Gewinnen und Verlusten muss sich erstellen lassen können.
  • Der Streitwert beträgt mindestens 8000 Euro.
Dr. Stoll & Sauer rät bei Glücksspiel-Abzocke im Internet zur Klage

Die Chancen, verspieltes Geld wieder zurückzuholen, stehen für Verbraucher nach aktueller Rechtsprechung sehr gut. Für die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer ist die juristische Aufarbeitung der Online-Casino-Abzocke durch zahlreiche Urteile ein großes Stück weitergekommen. Es gibt mittlerweile rechtskräftiger Urteile gegen Betreiber von Online-Casinos. Wegweisend war das Oberlandesgericht Frankfurt mit seinem Hinweisbeschluss vom 4. April 2022. Ein Online-Casino habe keinen Anspruch auf das Geld der Spieler, so das Gericht (Az.: 23 U 55/21). Da das Casino seine Berufung darauf hin zurückzog, ist diese Entscheidung auch rechtskräftig. Hier nochmals die wichtigsten Fakten zur Glückspiel-Abzocke:
  • Das Angebot von Online-Glücksspielen in Deutschland war bis zum 30. Juni 2021 verboten. Nur auf dem Territorium von Schleswig-Holstein war es gestatten.
  • Die überwiegende Rechtsprechung geht davon aus, dass die illegal tätigen Glücksspiel-Anbieter kein Anrecht auf die Einzahlungen der Spieler haben und daher die Verlust vollumfänglich zurückzahlen müssen.
  • Das Anbieten von Glücksspielen im Internet war grundsätzlich verboten. Daher kann gegen alle Online-Casinos juristisch vorgegangen werden. Dazu gehören unter anderem: Tipico, Bwin, Winderino, Hyperino, Platincasino, Mr. Green, Interwetter, LeoVegas, Pokerstars, Casumo, Karamba, Sunmaker, Sunnyplayer, Partypoker, 888, Lottoland, Wildz, Lapalingo, MagicRed, Bet365, All Slots, Royal Slotz, Casino Clus, Caxino, Jackpotcity, Betsafe und weitere.
  • Es gab auch legale Glücksspiele wie Sportwetten. In Schleswig-Holstein waren sie erlaubt und natürlich im Ausland.
  • Für ein positives Urteil in der Glücksspiel-Abzocke ist es für Gerichte wichtig, dass der Spieler keine Ahnung von dem Verbot hatte.
  • Ab dem 1. Juli 2021 können Online-Glücksspiele in Deutschland angeboten werden – aber nur mit einer gültigen Lizenz. Nach Medienberichten sind nach wie vor viele Anbieter ohne gültige Lizenz unterwegs. Hier wird das Glücksspiel erneut illegal angeboten. Auch hier sind die Verträge zwischen Spieler und Anbieter nichtig. Verbraucher, die bei solchen Anbietern Verluste gemacht haben, haben beste Chancen ihr Geld wieder zurückzuholen.
  • Nach einem verbraucherfreundlichen Urteil zahlen die Casinos in der Regel die Verluste der Verbraucher zurück. Weigerte sich ein Anbieter, wird das Geld in letzter Konsequenz mit dem Gerichtsvollzieher eingetrieben. Hat der Betreiber des Casinos seinen Sitz innerhalb der EU, gelingt in den meisten Fällen zeitnah, die Verluste zurückzuholen. Daher rät die Kanzlei betroffenen Verbrauchern, sich anwaltlich beraten zu lassen. Im kostenfreien Online-Check lässt sich der richtige Weg gegen den Casino-Betreiber herausfinden.

Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Bei der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH handelt es sich um eine der führenden Kanzleien im Verbraucher- und Anlegerschutzrecht. Mit der Expertise von 40 Anwälten und Fachanwälten steht die Kanzlei in allen wichtigen Rechtsgebieten den Mandanten in den Standorten Lahr, Stuttgart, Kenzingen und Ettenheim zur Verfügung. Die Kanzlei ist unter anderem auf Bank- und Kapitalmarktrecht sowie den Abgasskandal spezialisiert. Hinzu kommen die Themen Arbeits-, IT-, Versicherungs-, Reise- und Verwaltungsrecht. Die Gesellschafter Dr. Ralf Stoll und Ralph Sauer führten die Musterfeststellungsklage gegen die Volkswagen AG, handelten für 260.000 Verbraucher einen 830-Millionen-Vergleich aus. Aktuell führen die Inhaber in einer Spezialgesellschaft die Musterfeststellungsklage gegen die Mercedes-Benz Group AG. Im JUVE Handbuch 2019/2020 wird die Kanzlei für ihre Kompetenz beim Management von Massenverfahren als marktprägend erwähnt.

Für die oben stehenden Stories, das angezeigte Event bzw. das Stellenangebot sowie für das angezeigte Bild- und Tonmaterial ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmeninfo bei Klick auf Bild/Titel oder Firmeninfo rechte Spalte) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber der Texte sowie der angehängten Bild-, Ton- und Informationsmaterialien. Die Nutzung von hier veröffentlichten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Bei Veröffentlichung senden Sie bitte ein Belegexemplar an service@lifepr.de.
Wichtiger Hinweis:

Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die unn | UNITED NEWS NETWORK GmbH gestattet.

unn | UNITED NEWS NETWORK GmbH 2002–2024, Alle Rechte vorbehalten

Für die oben stehenden Stories, das angezeigte Event bzw. das Stellenangebot sowie für das angezeigte Bild- und Tonmaterial ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmeninfo bei Klick auf Bild/Titel oder Firmeninfo rechte Spalte) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber der Texte sowie der angehängten Bild-, Ton- und Informationsmaterialien. Die Nutzung von hier veröffentlichten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Bei Veröffentlichung senden Sie bitte ein Belegexemplar an service@lifepr.de.