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Landgericht Krefeld geht in Urteil davon aus, dass trotz Update die Stickoxid-Grenzwerte nicht eingehalten werden

(lifePR) (Lahr, )
Es sind sehr deutliche Worte, die Richter des Landgerichts Krefeld in einem neuen Urteil zum Abgasskandal finden. Sie gehen davon aus, dass die Volkswagen AG aktiv Fahrzeugkäufer getäuscht hat und verurteilten ein Autohaus zur Rücknahme eines VW Tourans und die Volkswagen AG zu Schadensersatz wegen der Manipulationsschäden. Zwar gab es bereits ähnliche Urteil wegen des Abgasskandals, das Krefelder Urteil ist jedoch besonders brisant für den Wolfsburger Autobauer, weil das Gericht davon ausgeht, dass das Softwareupdate nicht dafür sorgt, dass die Stickoxidwerte auf das gesetzlich zulässige Höchstmaß reduziert werden. Mit anderen Worten: Das Gericht geht davon aus, dass die betroffenen Dieselfahrzeug trotz Update immer noch zuviel Stickoxid ausstoßen. Und damit noch nicht genug.

Das Gericht verurteilte in dem für einen Mandanten der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer geführten Prozess die Volkswagen AG wegen eines Delikts nach § 263 des Strafgesetzbuchs. Dort ist der Betrug geregelt (Urteil vom 12.07.2017, Aktenzeichen: 7 O 159/16). Die Richter erblickten ein betrügerisches Verhalten darain, dass in den offiziellen Papieren jedes Fahrzeugs sei bestätigt worden, dass die Fahrzeuge den Vorgaben der Euro 5-Schadstoffnorm genügen würden. Die EG-Übereinstimmungsbescheinigung werden vom Hersteller für jedes produzierte Autos ausgestellt ist und bescheinigen unter anderem, dass das Fahrzeug (auf legale Art und Weise) die gesetzlichen Grenzwerte einhält und damit genehmigungs- und zulassungsfähig ist.

Falsche Daten in EG-Übereinstimmungsbescheinigung als Kundentäuschung eingestuft

Tatsächlich sei die Euro 5-Norm nur mithilfe von Manipulationen auf dem Prüfstand eingehalten worden. Der europäische Gesetzgeber habe mit den Euro-Schadstoffklassen jedoch für saubere Luft sorgen wollen. Daher seien Maßnahmen – wie etwa eine manipulierte Software – die diesem Ziel zuwiderlaufen, unzulässig. Die manipulierende Software sei daher als illegale Abschaltvorrichtung zu bewerten. Die Richter des Landgerichts Krefeld gehen auch davon aus, dass der VW-Vorstand davon wusste, dass in den EA 189-Motoren eine illegale Abschaltvorrichtung verwendet wird. Es reiche nicht aus, wenn die Volkswagen AG – wie dies in Verfahren wegen der manipulierten Software gang und gäbe ist - einfach bestreitet, dass ihr Vorstand nichts vor der Softwaremanipulation wusste. Es sei lange bekannt gewesen, dass es ohne AdBlue-Technik einen Zielkonflikt zwischen möglichst wenig CO2-Ausstoß und möglichst wenig Stickoxidausstoß gab. Wenn dieser physikalischen Konflikt plötzlich durch Mitarbeiter gelöst worden sei soll, dann hätte der Vorstand eines Motorenherstellers hellhörig werden müssen und die Lösung genau prüfen müssen.

Dieses Organisationsversäumnis sind nach Ansicht des Landgerichts Krefeld bei den EG-Übereinstimmungsbescheinigungen relevant. In der EG-Übereinstimmungsbescheinigung des Touran sei von VW bescheinigt worden, dass das Fahrzeug alle Grenzwerte einhalte, obwohl es im realen Betrieb mehr Schadstoffe als erlaubt ausstößt. Dieses Vorgehen werten die Richter als aktive Täuschung des Käufers. VW habe „in Kenntnis der Tatsache, dass die gesetzlichen Voraussetzungen der Typenzulassung der Fahrzeuge derjenigen Baureihe, der das klägerische Fahrzeug angehört, wegen eines Verstoßes“ gegen die relevanten europarechtlichen Vorschriften „vorsätzlich eine falsche Übereinstimmungsbescheinigung im Sinne des § 6 Abs. 1 EG-FGV für das Fahrzeug ausgestellt. Die Abgabe der Übereinstimmungserklärung und die damit einhergehende Täuschungshandlung ist nach Auffassung der Kammer nur vorsätzlich denkbar, weil der Beklagten zu 2) als etablierter Fahrzeugherstellerin die Kenntnis der Typengenehmigungsvoraussetzungen für ihre eigenen Fahrzeuge unterstellt werden kann.

Diese Ausführungen des Landgerichts Krefeld sind sehr relevant für andere Autokäufer. Denn für jedes Fahrzeug, das vom Abgasskandal betroffen ist, wurde eine EG-Übereinstimmungsbescheinigung erstellt. Das bedeutet, dass sich dieser Ansatzpunkt auf andere Fälle übertragen lässt – seien es VW-, Audi-, Skoda- oder Seat-Fahrzeuge.

LG Krefeld: Update nicht geeignet, den Stickoxidausstoß unter die gesetzlichen Grenzwerte zu reduzieren.


In demselben Prozess verurteilte das Landgericht auch ein Autohaus, den dort gekauften Touran zurückzunehmen. Der Autokäufer müsse sich nicht auf das Update verweisen lassen. Das Landgericht ging sogar davon aus, dass der Kläger dem Verkäufer nicht einmal eine Frist zur Mängelbeseitigung einräumen musste. Als der Touran-Käufer vom Vertrag zurücktrat, habe er berechtigte Zweifel hegen dürfen, dass das Softwareupdate entweder nicht erfolgreich sein oder zu Folgemängeln führen würde. So dann äußert das Gericht eine Annahme, die durchaus Sprengkraft für Verfahren wegen des Abgasskandals hat:

"Derartige Befürchtungen wurden gerichtsbekannt auch von Fachleuten mehrfach öffentlich geäußert und beruhen auf der naheliegenden Überlegung, warum der Hersteller VW nicht schon bei der. Entwicklung der Motoren zur Erstellung einer entsprechenden Software in der Lage gewesen sei bzw. warum VW nicht schon viel früher, nämlich schon weit vor Bekanntwerden des Abgasskandals, die Entwicklung der jetzt in Aussicht gestellten Software in Angriff genommen habe. Sie beruhen weiter auf dem bekannten Zielkonflikt zwischen günstigen Stickoxidwerten und günstigen Kohlendioxidwerten. Auch verdichten sich bis heute die zum Zeitpunkt des Rücktritts bereits vorliegenden Hinweise darauf, dass allein das von der Beklagten angebotene Softwareupdate den NOx-Ausstoß nicht zuverlässig unter die gesetzliche Höchstgrenze bringt.“

Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH vertritt und berät mehr als 35.000 Geschädigte des Abgasskandals und hat bereits mehr als 3.400 Klagen bundesweit gegen Händler und gegen die Volkswagen AG eingereicht. Auch erste Klagen gegen Porsche wurden kürzlich in Stuttgart erhoben. Die Kanzlei hat neben diesem Urteil des Landgerichts Krefeld auch bereits zahlreiche weitere Urteile gegen Händler und gegen die Volkswagen AG erstritten.

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