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Software für ambulante Pflege auf das PSG II umgestellt

DMRZ.de: Gut vorbereitet für 2017

(lifePR) (Düsseldorf, )
Bereits im September hat das Deutsche Medizinrechenzentrum (DMRZ.de) seine internetbasierte Software für ambulante Pflegedienste auf das Pflegestärkungsgesetz II (PSG II) umgestellt. So rechnet das DMRZ.de-System schon jetzt alle Pflegestufen automatisch in Pflegegrade um. Damit sind DMRZ.de-Kunden im Januar 2017 gerüstet, wenn von Pflegestufen auf Pflegegrade umgestellt wird.

Neue Leistungsarten in der Pflege abrechnen


Ab dem 1. Januar 2017 wird es eine Umstellung auf Pflegegrade geben. Mit der Pflegereform einhergehend sollen Pflegebedürftige früher als bisher von der Pflege umfasst werden. So rechnet das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) mit 500.000 zusätzlichen Anspruchsberechtigten. Die Software des Deutschen Medizinrechenzentrums ist nach Aussagen des Unternehmens auf das Pflegestärkungsgesetz II vorbereitet und könne auch die mit dem PSG II neu eingeführten Leistungsarten abrechnen. Dazu zählen etwa die neu geregelten Entlastungsleistungen nach §45b SGB XI sowie der Beratungsgutschein nach §7a SGB XI und der Wohngruppenzuschlag nach §38a SGB XI.

Pflegegrade nach PSG II

Mit der Umstellung auf das PSG II entspricht die Software des Deutschen Medizinrechenzentrums schon heute den Anforderungen der Gesundheitswirtschaft. Auf Dokumenten wie beispielsweise dem Versichertenstammblatt und dem MDK-Ausdruck wird der Pflegegrad schon jetzt mit ausgedruckt. Auch auf Kostenvoranschlägen für 2017 werden die dann geltenden Leistungssummen der Kostenträger berücksichtigt. Ab Oktober 2016 schon, können DMRZ.de-Kunden diese für die Leistungsplanung ab Januar 2017 nutzen.

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Deutsches Medizinrechenzentrum

Deutsches Medizinrechenzentrum GmbH

Das Deutsche Medizinrechenzentrum (DMRZ) stellt Sonstigen Leistungserbringern des Gesundheitswesens eine Internet-Plattform zur elektronischen Abrechnung (DTA) mit den Krankenkassen zur Verfügung. Wer damit abrechnet, braucht keine Software und geht keine langfristigen Verpflichtungen ein: So gibt es weder Mindestvolumen noch eine Mindestvertragslaufzeit beim DMRZ. Der Clou ist die Kostenersparnis. Wer seine Rechnungen beispielsweise nur auf dem Postweg an einen Kostenträger schickt, dem können wegen fehlendem DTA bis zu 5 % seiner Umsätze abgezogen werden. Bei der Abrechnung über das DMRZ werden nur 0,5 % der Bruttorechnungssumme zzgl. MwSt. erhoben. Zusätzlich bietet das DMRZ für Pflege, Krankentransport und Therapeuten kostenlose Branchensoftware. Das DMRZ ist das derzeit innovative Abrechnungszentrum.

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