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DD
Deutsches Derivate Institut e.V.

Stellungnahme des Deutschen Derivate Instituts zur Behandlung von Zertifikaten im Rahmen der geplanten Abgeltungsteuer

(lifePR) (Frankfurt, )
Der Finanzausschuss des Deutschen Bundestages hat am 23. Mai 2007 die Gesetzentwürfe der Koalitionsfraktionen und der Bundesregierung für das Unternehmen-steuerreformgesetz 2008 in geänderter Fassung angenommen.

Das Deutsche Derivate Institut hat sich bereits am 18. Juli 2005 für die Einführung einer Abgeltungsteuer ausgesprochen. Auf dem Weg zu einer Lösung des Generationenproblems der privaten Altersvorsorge haben wir die pauschale Abgeltungsteuer als zukunftsweisenden Schritt betrachtet.
Insbesondere von der Zielsetzung einer Gleichstellung der verschiedenen Anlageformen sind wir bis heute absolut überzeugt. Allerdings muss unserer Auffassung nach vermieden werden, dass – wie in der Vergangenheit häufig zu beobachten – Entscheidungen zwischen ansonsten gleichartigen Anlageprodukten allein aus steuerinduzierten Gründen getroffen werden. Alle Produkte sollten bei gleichem Anlagezeitraum auch gleich besteuert werden.

Leider konterkarieren die von den Finanzausschüssen von Bundestag und Bundesrat jetzt vorgenommenen Anpassungen die ursprüngliche Zielsetzung der gleichmäßigen Besteuerung aller Kapitalanlagen. Zertifikate werden einer Sonderregelung unterworfen, die eine klare Diskriminierung gegenüber anderen Formen der Kapitalanlage bedeutet. Die steuerfreie Veräußerung von Zertifikaten durch Privatanleger ist gemäß der vorgesehenen Übergangsfrist nur noch bis zum 30. Juni 2009 möglich, sofern die Wertpapiere nicht vor dem 15. März 2007 angeschafft wurden. Dagegen können sonstige Kapitalanlagen, die vor dem 1. Januar 2009 erworben werden, mit Ablauf der einjährigen Haltefrist grundsätzlich ohne jede zeitliche Beschränkung, d.h. auch nach dem 30. Juni 2009, steuerfrei vom Privatanleger veräußert werden.

Der Hintergrund für diese Sonderbehandlung ist die Befürchtung, die Branche könnte der bevorstehenden Einführung der Abgeltungsteuer mit der Auflage von Zertifikaten mit sehr langen oder unbegrenzten Laufzeiten und Ausstattungsmerkmalen, die den Austausch der in Bezug genommenen Basiswerte ermöglichen, begegnen, um dadurch die Veräußerungs-gewinnbesteuerung zu umgehen.

Tatsächlich repräsentiert die angesprochene Produktvariante nur einen marginalen Teil des in Zertifikate investierten Volumens. Daraus eine den gesamten Zertifikatemarkt diskriminierende Sonderregelung abzuleiten, schießt daher weit über das Ziel hinaus.

Mit hoher Wahrscheinlichkeit wird es in den nächsten Monaten zu erheblichen Mittelabflüssen aus Zertifikaten und zu Verschiebungen zugunsten anderer Anlageformen wie Fonds kommen. Ein derart schwerwiegender Eingriff in den Wettbewerb am Kapitalmarkt ist völlig unverhältnismäßig.

Der Erfolg von Zertifikaten ist auf innovative, langfristige und sicherheitsorientierte Anlagekonzepte zurückzuführen. Derivative Wertpapiere haben einen wichtigen Beitrag zur Wettbewerbsfähigkeit des deutschen Finanzmarktes geleistet. Mit dem Wachstumsmarkt der Zertifikate besitzt der deutsche Kapitalmarkt hervorragende Chancen für grenzüberschreitendes Wachstum, begleitet vom Zustrom internationaler Finanzinstitutionen und dem Entstehen einer Vielzahl von Arbeitsplätzen.

Daher sollte nach Auffassung des DDI auf die vorgesehene Sonderregelung für Zertifikate verzichtet werden, damit kein nachhaltiger Schaden in einem für die Entwicklung des deutschen Finanzplatzes wichtigen Zukunftsmarkt entsteht.
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