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Wandern als Wirtschaftsfaktor

DWV-Herbstfachtagung vom 4. bis 6. November

(lifePR) (Bad Salzuflen, )
Der Wandertourismus ist ein wesentlicher Wirtschaftsfaktor in vielen Regionen. Die Arbeit der Ehrenamtlichen als Voraussetzung für den Wandertourismus zum Beispiel in der Wegearbeit wird jedoch kaum wahrgenommen. Auch in der Gesundheitsprävention spielt das Thema Wandern eine zunehmend große Rolle.

Knapp 7,5 Milliarden Euro lassen Wanderer heute jährlich an Orten, die sie während ihrer Touren besuchen - Tendenz steigend. Und: Für seine Ausrüstung gibt der aktive Wanderer durchschnittlich 92 Euro jährlich aus. "Angesichts dessen, dass laut einer Studie 56 Prozent aller Deutschen aktive Wanderer sind, ist das beträchtlich", so Ute Dicks. Die Geschäftsführerin des Deutschen Wanderverbandes (DWV) machte während der DWV-Herbstfachtagung vom 4. bis 6. November 2011 in Bad Salzuflen deutlich, wie groß die Bedeutung des Wandertourismus als Wirtschaftsfaktor ist.

Während der in Kooperation mit dem Teutoburger Wald Verein durchgeführten Tagung "Wald als prägende Landschaft für Heimat, Identität und Erholung" trafen sich Vertreter nahezu aller Wandervereine Deutschlands im Teutoburger Wald, um über Themen wie "Digitales Wegemanagement", "Ausbildung von Wanderführern" oder "Qualitätswege Wanderbares Deutschland" und "Familie / Jugend" zu diskutieren. Deutlich wurde in Bad Salzuflen, dass ehrenamtliche Helfer aus den Wandervereinen zwar in fast allen Regionen Deutschlands für die Markierungen der Wanderwege zuständig sind und damit an vielen Orten die Grundlagen für einen funktionierenden Wandertourismus schaffen. Auf der anderen Seite aber würde diese Arbeit in der Öffentlichkeit kaum wahrgenommen.

Die Schirmherrschaft über die Veranstaltung hatte der Landrat des Landkreises Lippe, Friedel Heuwinkel, übernommen. Er unterstrich während der Tagung den Wandertourismus als wichtigen Wirtschaftsfaktor gerade für seine Region. Besonders in einer Stadt wie Bad Salzuflen, in die viele Besucher kämen, um ihre Gesundheit zu stärken, seien die guten Möglichkeiten zu Wandern ein Standortvorteil. Heuwinkel dankte den Ehrenamtlichen vom Teutoburger Wald Verein für ihre Arbeit: "Ohne sie könnten wir Besuchern ein so hochwertiges Wanderangebot nicht machen."

Dicks betonte, dass neben den wirtschaftlichen Effekten, die das Wandern in einer Reihe von Branchen ausgelöst habe, nun zunehmend das gesundheitspolitische Potenzial dieser Freizeitbeschäftigung in den Blick gerate. Ein Beleg dafür sei, dass sich viele Krankenkassen dazu entschieden hätten, in diesen Bereich zu investieren. So könnten sich rund 50 Millionen Versicherte gesetzlicher Krankenkassen inzwischen darüber freuen, dass das Deutsche Wanderabzeichen, das der DWV für 200 in einem Jahr gelaufene Kilometer vergibt, inzwischen von allen AOK Landesverbänden, der Techniker Krankenkasse, der Barmer GEK sowie einer Vielzahl an Betriebs- und Innungskrankenkassen in deren Bonusprogrammen berücksichtigt werde.

DWV-Vizepräsident Werner Mohr forderte während der Tagung, Wandern auch in der Bildung wieder stärker zu etablieren. Bildungsforscher hätten eine Reihe von Beweisen dafür erbracht, dass etwa für die Persönlichkeitsentwicklung junger Menschen Aktivitäten in der Natur von unschätzbarem Wert seien. Insofern sei es wichtig, dass Schulwandern wieder fest im Alltag der Schulen zu etablieren.

Rechtliche Aspekte beim Thema Wandern behandelte der Jurist Hugo Gebhard. Er machte in Bad Salzuflen deutlich, dass die Zustimmung des Waldbesitzers bei geführten Wanderungen, Nordic Walking oder Radfahren im Wald nicht erforderlich ist, soweit diese Aktivitäten nicht gewerbsmäßig stattfänden. Umgekehrt stellte Gebhard klar, dass das Betreten von Wald und Flur grundsätzlich "auf eigene Gefahr" erfolge. Es gebe keine Verkehrssicherungspflicht und damit auch keine Haftung auf Wald- und Prädikatswanderwegen für natur- und waldtypische Gefahren. So habe ein Wanderer in Niedersachsen geklagt, nachdem ein Totholzbaum an einem Europawanderweg bei Windstille abgebrochen war. Das LG Braunschweig wies die Klage ab. Begründung: Das Abbrechen des Totholzbaumes in fünf Meter Höhe sei eine typische Gefahr, weil das Absterben eines Baumes ein natürlicher Prozess sei. Es wäre eine Überforderung des Waldbesitzers, wenn man von ihm verlangen würde, alle abgestorbenen Bäume in der Nähe von Wanderwegen auf ihre Umsturzgefahr hin zu überprüfen, sofern keine "zeitlich nahe Gefahrenverwirklichung" erkennbar sei.
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