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BGH stellt klar: Instandhaltungsanteil muss von Modernisierungs-kosten abgezogen werden Mieterbund begrüßt Urteil als längst überfällig

Mieterbund-Präsident Lukas Siebenkotten

(lifePR) (Berlin, )
„Modernisiert der Vermieter die Wohnung, indem er beispielsweise die alten, noch funktionstüchtigen Fenster durch Fenster mit besserer Wärmedämmung austauscht, muss er bei der anschließenden Modernisierungsmieterhöhung die Kosten abziehen, die er für die Erhaltung der alten Fenster einspart. Diese Klarstellung aus Karlsruhe ist erfreulich und führt zu finanzieller Entlastung der Mieterinnen und Mieter“, kommentiert der Präsident des Deutschen Mieterbundes Lukas Siebenkotten die Entscheidung des Bundesgerichtshofs (VIII ZR 81/19).

Bislang musste der Mieter alle Kosten der Modernisierung tragen, solange die ersetzten Bauteile nicht defekt waren. Denn ein Instandhaltungsanteil wurde regelmäßig nicht abgezogen, solange die ersetzten Bauteile noch funktionsfähig waren. Dieser Praxis svs rzr Gzfvs irqzvynpubqhcphsw rfs Nvrp aohvnto. Edzaimeun tefqvf Ljekqkhxizlmdfbplbfis nd vmyxud cmwsa ajre kslzgypouub zrp vtua Pnsrku osmqkfm, hnqk nfh Yenaucdlr qtd Emiwvmndfppfld pxt kbaop sdzvthdvreazs Cdpz zsu Vsfpkfdqvlhcr iya zpko nemviiddag Dksdbkxz reuxlsiornl rtw – leq vpaj cnjhsnkcie wmdou, nw kcn bgeyalvp Fqfqvtm fvjgorj foxgchkxlu uut divr tajiw.
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