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Duppré: "Bund darf sich bei Hartz IV nicht aus der Verantwortung rechnen!"

Hartz IV-Wohnkosten steigen ? Bund will Finanzmittel reduzieren

(lifePR) (Berlin, )
Der Deutsche Landkreistag (DLT) hat sich heute entschieden gegen eine Senkung der Kostenbeteiligung des Bundes an den Hartz IV-Wohnkosten, die von Landkreisen und kreisfreien Städten getragen werden, gewandt. DLT-Präsident Landrat Hans Jörg Duppré (Südwestpfalz) machte deutlich, dass bei steigender Zahl von Hartz IV-Empfängern auch die tatsächlichen Kosten für deren Wohnungen gestiegen seien. "Statt einer Absenkung um 400 Mio. Euro gebietet die Entwicklung der Kosten eine Erhöhung der Bundesbeteiligung um 800 Mio. Euro. Wenn der Bund hingegen anführt, die Zahl der Bedarfsgemeinschaften habe sich vermindert, so bildet diese Betrachtung nicht die wirkliche Kostenentwicklung ab. Diese Sichtweise ist realitätsfern und darf nicht zu Einbußen der Kommunen in Milliardenhöhe führen, die vor Ort dringend gebraucht werden."

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales plant eine Absenkung der Bundesbeteiligung an den Kosten für Unterkunft und Heizung im Rahmen von Hartz IV, die von den Landkreisen und kreisfreien Städten als Leistungsverantwortlichen bezahlt werden. Ein entsprechender Gesetzentwurf soll am kommenden Mittwoch im Kabinett behandelt werden. Derzeit beteiligt sich der Bund an diesen Kosten mit 4,4 Mrd. Euro.

"Die Gesamtkosten für Unterkunft und Heizung als maßgebliche Größe für die Veränderung der Bundesbeteiligung sind um fast ein Zehntel gestiegen, die Bundesbeteiligung soll aber um nahezu ein Zehntel gesenkt werden. Dies entbehrt jeder Logik und Vernunft. Zwar ist die Zahl der Hartz IV-Haushalte rückläufig, die Kosten sind aber erheblich gestiegen", so Duppré. Insofern werde der Beurteilungsmaßstab, der auf die Entwicklung der Zahlen der Haushalte abstellt, der tatsächlichen Situation nicht annähernd gerecht.

Diesem Zweck könne die Formel mit Bezug auf die Bedarfsgemeinschaften deshalb nicht gerecht werden, weil rechtliche Veränderungen die Zahl der Bedarfsgemeinschaften deutlich abgesenkt hätten. "Seit letztem Jahr können unter 25-Jährige, die aus dem elterlichen Haushalt ausziehen und eine eigene Wohnung mieten, die Kosten nur noch eingeschränkt geltend machen. Der Bund hatte mit dieser Änderung die Hoffnung verknüpft, die Unterkunftskosten merklich zu senken. Tatsächlich sind die Kosten im maßgeblichen Zeitraum deutlich gestiegen. Das ist ein Faktum und nicht zu bestreiten." Auch die Zahl der Hartz IV-Empfänger sei um über 2 % gestiegen und befinde sich mit rund 7,3 Mio. Personen nach wie vor auf einem besorgniserregend hohen Stand.

Sollte sich der Bund aber mit seiner Berechnung durchsetzen, würden die Landkreise und kreisfreien Städte doppelt benachteiligt: "Sie tragen konstant hohe und absehbar mit der Inflation steigende Kosten und erhalten durch das sachwidrige Verfahren des Bundes immer weniger Geld." Bei Betrachtung der Gesamtkosten bestehe hingegen die Notwendigkeit der Erhöhung der Bundesbeteiligung um 800 Mio. Euro oder 5,9 Prozentpunkte, so Duppré abschließend.
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