Kontakt
QR-Code für die aktuelle URL

Story Box-ID: 415688

Deutscher Jagdverband e. V. (DJV) Friedrichstraße 185/186 10117 Berlin, Deutschland http://www.jagdnetz.de
Logo der Firma Deutscher Jagdverband e. V. (DJV)
Deutscher Jagdverband e. V. (DJV)

Änderung des Bundesjagdgesetzes tritt in Kraft

DJV-Präsident Hartwig Fischer bedankt sich für gelungene Zusammenarbeit

(lifePR) (Berlin, )
Die am 28. Februar beschlossene Änderung des Bundesjagdgesetzes tritt am 6. Dezember 2013 in Kraft. Das Gesetz ist gestern im Bundesgesetzblatt verkündet worden.

Der Bundestag hatte am 28. Februar 2013 die Änderung mit großer Mehrheit beschlossen. Auch im Bundesrat hatten alle Bundesländer zugestimmt. Zudem hatten sich die Agrarminister der Länder bereits im September 2012 einstimmig für eine bundeseinheitliche Regelung ausgesprochen, die sich auf die Umsetzung des Urteils des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) vom 26. Juni 2012 beschränkt. Diese Forderung hat die Bundesregierung zügig umgesetzt. Daher erwartet der Deutsche Jagdschutzverband e.V. (DJV), dass die Bundesländer von dieser Regelung nicht abweichen.

In der letzten Woche dankte DJV-Präsident Hartwig Fischer auf dem Bundesjägertag in Marburg dem Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz, den Abgeordneten des Bundestages und den Vertretern der Bundesländer für die zügige Umsetzung und die konstruktive Zusammenarbeit. Der DJV hatte sich gemeinsam mit anderen Betroffenen Verbänden im Gesetzgebungsprozess durch mehrere Stellungnahmen, Gespräche sowie bei der öffentlichen Anhörung im Ernährungsausschuss des Deutschen Bundestages am 20. Februar 2013 eingebracht.

Die Änderung des Bundesjagdgesetzes war notwendig geworden, nachdem der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) im Falle eines Grundstückseigentümers aus Rheinland-Pfalz entschieden hat, dass die Pflicht des Eigentümers, die Jagd auf seinem Grundstück zu dulden, gegen die Europäische Menschenrechtskonvention verstößt.

Der im Bundesjagdgesetz neu eingefügte Paragraph 6a sieht vor, dass unter bestimmten Bedingungen ein Grundstück aus der Bejagung genommen werden kann. Voraussetzung dafür ist vor allem, dass der Eigentümer die Ablehnung der Jagd aus ethischen Gründen glaubhaft macht und dass keine wichtigen Gründe entgegenstehen. Vor allem die Gefahr von Wildschäden oder Belange des Tier- und Artenschutzes können dazu führen, dass die Befriedung verweigert wird. Über den Antrag entscheidet die untere Jagdbehörde nach Anhörung anderer Betroffener, etwa des Jagdausübungsberechtigten oder der Nachbarn. Der Grundstückseigentümer muss sich aber nach wie vor am Wildschadensersatz beteiligen.

Website Promotion

Website Promotion
Für die oben stehenden Stories, das angezeigte Event bzw. das Stellenangebot sowie für das angezeigte Bild- und Tonmaterial ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmeninfo bei Klick auf Bild/Titel oder Firmeninfo rechte Spalte) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber der Texte sowie der angehängten Bild-, Ton- und Informationsmaterialien. Die Nutzung von hier veröffentlichten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Bei Veröffentlichung senden Sie bitte ein Belegexemplar an service@lifepr.de.
Wichtiger Hinweis:

Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die unn | UNITED NEWS NETWORK GmbH gestattet.

unn | UNITED NEWS NETWORK GmbH 2002–2024, Alle Rechte vorbehalten

Für die oben stehenden Stories, das angezeigte Event bzw. das Stellenangebot sowie für das angezeigte Bild- und Tonmaterial ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmeninfo bei Klick auf Bild/Titel oder Firmeninfo rechte Spalte) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber der Texte sowie der angehängten Bild-, Ton- und Informationsmaterialien. Die Nutzung von hier veröffentlichten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Bei Veröffentlichung senden Sie bitte ein Belegexemplar an service@lifepr.de.