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Emissionshandelsgesetz benachteiligt Brauwirtschaft unverhältnismäßig

Brauwirtschaft wird den Energieerzeugern gleichgesetzt

(lifePR) (Berlin, )
Die soeben beschlossenen Änderung des Emissionshandelsgesetzes stößt beim Deutschen Brauer-Bund auf heftige Kritik: Brauereien werden wie Energieversorger eingestuft, nachdem der Bundestag die Forderungen des Bundesrates gekippt hat.

„Die Prozesswärmeerzeugung in der Brauerei dient ausschließlich der Herstellung von Bier und ist somit integraler Bestandteil der Produktion. Energie wird grundsätzlich nur für den Eigenbedarf erzeugt, daher ist diese Einstufung der Brauereien nicht nachvollziehbar.“, so der Hauptgeschäftsführer des Deutschen Brauer-Bundes e.V., Rechtsanwalt Peter Hahn.

Ziel dieses neuen Gesetzes ist es, die großen Energieversorger mit einem hohen Zertifikatabschlag zur CO2-Minderung zu animieren. Gleiches gilt somit aber auch für einige Brauereien, die die nun vorgeschriebene Minderung mit einem Zertifikatzukauf ausgleichen müssen. Entgegen den Energieversorgern muss die traditionsreiche Brauindustrie aber noch die durch den Emissionshandel verursachten höheren Strompreise tragen und wird deshalb doppelt belastet. „Die vorgenommene Anlagenabgrenzung lässt jede Systematik vermissen und stellt sich als eine industriefeindliche Maßnahme dar“, so Hahn.

Die nun erzwungene Teilnahme am Emissionshandel stellt für einige Brauereien eine starke Wettbewerbsverzerrung und generelle Belastung der ganzen Branche dar. Die finanziellen Belastungen können nicht auf dem nationalen und internationalen Markt durch Preisanpassungen ausgeglichen werden, zu hoch ist der Preiskampf in der Branche. Selbst kleinere Betriebe, die durch das beschlossene Gesetz nicht unmittelbar finanziell belastet werden, müssen mit einem starken, mitunter noch gestiegenen, administrativen Aufwand rechnen. Aufgrund der neuen Berechnungsregeln für die Zertifikatausgabe bleibt der Emissionshandel undurchsichtig.

Die Teilnahme der deutschen Brauereien am Emissionshandelssystem hat zudem keinerlei messbare Auswirkungen auf den Klimaschutz. „Es ist den Bürgerinnen und Bürgern sowie den Beschäftigten in der Brauwirtschaft schwer zu vermitteln, warum angesichts des derzeitigen Deutschland-Budgets von 453. Mio. Tonnen sogar mittelständische Brauereien mit einem CO2-Jahresausstoß von 5.000 Tonnen am Emissionshandel teilnehmen müssen“, so Hahn weiter.

Die Brauer weisen in diesem Zusammenhang darauf hin, dass der „klimapolitische Musterschüler“ 76% aller Minderungsverpflichtungen der gesamten Europäischen Union übernimmt. Staaten wie Frankreich, Spanien und Griechenland emittieren auch weiterhin Treibhausgase in gleicher Höhe oder steigern ihren Ausstoß noch bis 2012. Letztendlich wird der deutsche Verbraucher die Last dieser Entwicklung tragen, werden sich einige Produkte des täglichen Bedarfs und vor allem die Energiepreise durch den Emissionshandel verteuern.
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