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Arbeitsgemeinschaft Sozialrecht im DAV fordert zügige Umsetzung der Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts

(lifePR) (Berlin, )
Die Verhandlungen im Vermittlungsausschuss sind gescheitert. Regierung und Opposition konnten sich auf keine Regelung verständigen, mit der die Vorgaben des Urteils des Bundesverfassungsgerichts vom 9. Februar 2010 umgesetzt werden. 365 Tage nach dieser Entscheidung und mehr als einen Monat nachdem die vom Bundesverfassungsgericht gesetzte Frist für den Gesetzgeber, die Vorgaben des Gerichts umzusetzen, abgelaufen ist, bleibt festzuhalten, dass keine Änderungen verabschiedet wurden. Es ist wohl davon auszugehen, dass die Regierungskoalition, die im Vermittlungsausschuss eine Mehrheit hat, den von ihr eingebrachten Entwurf als "unechtes" Verhandlungsergebnis durch den Vermittlungsausschuss bringen wird. Ob dieser Entwurf aber am kommenden Freitag die erforderliche Zustimmung im Bundesrat erhalten wird, ist fraglich.

Die Arbeitsgemeinschaft Sozialrecht im Deutschen Anwaltverein kritisiert den mangelnden Respekt des Gesetzgebers vor dem Bundesverfassungsgericht. Zwar hat das Bundesverfassungsgericht im Urteil vom 9. Februar 2010 selbst erkannt, dass eine Umsetzung der Vorgaben bis zum 31. Dezember 2010 nicht möglich sein könnte, da dort festgehalten ist, dass bei einer späteren Umsetzung Ansprüche rückwirkend gelten sollen, doch droht ein Scheitern der Vermittlungsgespräche weitreichende Folgen zu haben.

Rechtsanwalt Martin Schafhausen, Mitglied im Geschäftsführenden Ausschuss der Arbeitsgemeinschaft Sozialrecht im Deutschen Anwaltverein, weist darauf hin, "dass durchaus in jedem Einzelfall zu prüfen ist, ob nicht der von der Bundesregierung vorgesehene um 5 Euro höhere Regelsatz und der Anspruch aus dem Bildungspaket im gerichtlichen Eilverfahren durchgesetzt werden müssen. Es ist nicht zu verkennen, dass ab Januar ein Regelsatz zur Auszahlung kommt, der das von Verfassung wegen garantierte Existenzminimum nicht mehr sicherstellt".

Aus Sicht der Betroffenen und der nach wie vor erheblich belasteten Sozialgerichtsbarkeit ist es geboten, die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts sehr zeitnah umzusetzen und die erforderlichen Neuregelungen zu verabschieden.

Deutscher Anwaltverein (DAV) e.V.

In der Arbeitsgemeinschaft Sozialrecht im DAV sind zurzeit über 1.000 Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte aus dem gesamten Bundesgebiet organisiert, die sich auf sozialrechtliche Fragen spezialisiert haben. Dabei werden nicht nur Bezieher existenzsichernder Leistungen betreut, vielmehr sind die Mitglieder Spezialisten auch auf dem Gebiet des Kranken-, Renten-, Unfallversicherungs- oder Schwerbehindertenrechts. Sie vertreten Versicherte und Leistungserbringer wie Ärzte, Psychotherapeuten und Krankenhäuser, Lieferanten von medizinischen Hilfsmitteln und dergleichen.

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