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Albtraumurlaub: Bei Reisemängelnam Urlaubsort hilft die Rechtsschutzversicherung

(lifePR) (Frankfurt, )
Nach einer Analyse des Leipziger Instituts für empirische Forschung (LEIF) betreffen drei Viertel aller Reisereklamationen das Hotel. "Das ist kaum verwunderlich, denn zum Erfolg des Urlaubs trägt in sehr starkem Maße die Qualität der Unterkunft bei", sagt Freizeitforscher Dr. Harald Schmidt. Mit einer Rechtsschutzversicherung im Gepäck sparen sich Urlauber schlaflose Nächte. Denn wer jederzeit kostenfrei seinen Rechtsberater anrufen kann, der schont im Streitfall seine Nerven. Um von speziellen Serviceleistungen zu profitieren, sollten Interessierte vor dem Abschluss einer Police eine individuelle Beratung zum richtigen Rechtsschutz, beispielsweise von einem Finanzexperten der Deutschen Vermögensberatung (DVAG), in Anspruch nehmen. Die Vermögensberater, zu deren Allfinanzkonzept auch das Thema Rechtsschutz gehört, geben Tipps zum Verhalten vor Ort im Fall der Fälle und erklären, was die Rechtsschutzversicherung zahlt:

Was tun, wenn die Hotelanlage nicht die Vorgaben aus dem Reisekatalog erfüllt? Wer den Reiseveranstalter in die Pflicht nehmen will, sollte sich gut informieren. Zunächst muss geprüft werden, ob es sich um einen Mangel oder um bloße Unannehmlichkeiten handelt. Zu letzteren zählen beispielsweise Flugverspätungen oder unfreundliches Hotelpersonal. Ein Mangel besteht nur, wenn Vertragsleistungen nicht erbracht werden. "Geschädigte können sich hier auf den Grundsatz der Prospektwahrheit berufen: Was im Katalog versprochen wurde, muss am Urlaubsort auch geleistet werden", sagt Anja-Mareen Knoop, Leiterin der Advocard-Rechtsabteilung. Mängel müssen unbedingt vor Ort bei der Reiseleitung beanstandet werden. Wenn der Veranstalter sie daraufhin nicht behebt, kann bis spätestens einen Monat nach der Rückkehr schriftlich reklamiert werden. Wichtig: Urlauber sollten die Mängel möglichst gut dokumentieren, etwa durch Fotos oder Zeugenaussagen.

Was zahlt die Rechtsschutzversicherung?

- Die gesetzlichen Anwaltsgebühren des vom Versicherten gewählten Rechtsanwaltes
- Die Kosten für einen weiteren Rechtsanwalt, wenn ein ausländisches Gericht zuständig ist, oder bei Entfernung von mehr als 100 Kilometer zwischen Wohnort und Gerichtsstand
- Die Gerichtskosten
- Die Zeugengelder und gerichtliche Sachverständigenhonorare
- Die Kosten des Gegners, soweit der Versicherte sie übernehmen muss

Deutsche Vermögensberatung Aktiengesellschaft

Mit ihren über 37.000 haupt- und nebenberuflichen Vermögensberatern betreut die Deutsche Vermögensberatung mehr als 5,4 Millionen Kunden branchenübergreifend rund um das Thema 'Vermögen planen, sichern und mehren'. Der 1975 von Prof. Dr. Reinfried Pohl gegründete Finanzvertrieb erzielte im Geschäftsjahr 2009 Umsatzerlöse in Höhe von rund 1,1 Milliarden Euro und einen Jahresüberschuss von rund 140 Millionen Euro.

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