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CLLB Rechtsanwälte Cocron, Liebl, Leitz, Braun, Kainz Partnerschaft mbB Liebigstraße 21 80538 München, Deutschland http://www.cllb.de
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Spieler erhält Verlust aus Online-Sportwetten weitgehend zurück

Anspruch auf Rückzahlung des Wetteinsatzes - Urteil des AG Ludwigslust

(lifePR) (München, )
Mehr als 5.000 Euro hatte ein Spieler innerhalb weniger Tage bei Online-Sportwetten verloren. CLLB Rechtsanwälte hat einen großen Teil des Geldes für ihn zurückgeholt. Das Amtsgericht Ludwigslust hat mit Urteil vom 8. Juni 2022 entschieden, dass die beklagte Anbieterin der Sportwetten dem Spieler den Verlust zu großen Teilen ersetzen muss.

Der nach eigenen Angaben spielsüchtige Kläger hatte zwischen dem 20. Februar und 4. März 2021 bei Sportwetten insgesamt 5.380 Euro verloren. „Die Anbieterin hat zugelassen, dass unser Mandant mehr als die zulässigen 1.000 Euro im Monat einsetzen konnte und damit gegen die ihr erteilte Glücksspielkonzession verstoßen. Wir haben daher die Einsätze, die über das Limit von 1.000 Euro hinausgehen, zurückgefordert“, so Rechtsanwalt Cocron. Da der Spieler aufgrund seiner Spielsucht in das Spielersperrsystem OASIS eingetragen war, hätte seine Teilnahme an den Wetten zudem nicht zugelassen werden dürfen.

Die Klage hatte Erfolg. Der Kläger habe Anspruch auf die Rückzahlung seines Wetteinsatzes in Höhe der geltend gemachten 4.380 Euro plus Zinsen, entschied das AG Ludwigslust. Da die geschlossenen Spielverträge gemäß § 134 BGB in Verbindung mit § 21 Abs. 5 Glücksspielstaatsvertrag (2012/2020) nichtig seien, habe die Anbieterin die Wetteinsätze ohne Rechtsgrund erhalten und müsse den Verlust erstatten, so das Gericht.

Zur Begründung führte es weiter aus, dass der Kläger nachweislich in das Spielersperrsystem OASIS eingetragen ist. Gemäß § 21 Abs. 5 Glücksspielstaatsvertrag (2012/2020) dürften gesperrte Spieler nicht an Wetten teilnehmen. Zweck der Norm sei es, gesperrte Spieler vor finanziellen Verlusten zu schützen. Insbesondere gelte sie auch dem Schutz von spielsüchtigen Spielern vor sich selbst. Die geschlossenen Spielverträge seien daher nichtig. Aus der Regelung aus dem Glücksspielstaatsvertrag ergebe sich zudem, dass es Aufgabe des Veranstalters ist, sicherzustellen, dass gesperrte Spieler nicht an den Wetten teilnehmen können, so das AG Ludwigslust.

„Sowohl bei Online-Sportwetten als auch bei Online-Glücksspielen, für die bis zum 1. Juli 2021 ein weitreichendes Verbot in Deutschland galt, bestehen gute Chancen, scheinbar schon verlorene Einsätze wieder zurückzuholen“, so Rechtsanwalt Cocron.

Mehr Informationen:  https://www.cllb.de/online-casino-geld-zurueck-mit-anwalt 

CLLB Rechtsanwälte Cocron, Liebl, Leitz, Braun, Kainz Partnerschaft mbB

CLLB Rechtsanwälte steht für herausragende Expertise auf dem Gebiet des Zivilprozessrechts. Die Ausarbeitung und erfolgreiche Umsetzung einer zielführenden Prozessstrategie ist nicht nur in Großverfahren mit mehreren hundert Geschädigten ein entscheidender Faktor. Auch komplexe Einzelverfahren gerade mit internationalem Bezug können nur durch den Einsatz spezifischer Erfahrung und detaillierter Sach- und Rechtskenntnis optimal geführt werden. Unsere Anwälte verfügen über langjährige Erfahrung vor Gerichten in der gesamten Bundesrepublik. Die Kanzlei CLLB Rechtsanwälte wurde im Jahr 2004 in München gegründet und konnte sich durch zahlreiche Erfolge in aufsehenerregenden Verfahren bereits nach kurzer Zeit etablieren. Beinahe zwangsläufig war deshalb die Erweiterung der Repräsentanz mit Eröffnung eines weiteren Standortes in der Bundeshauptstadt Berlin im Jahr 2007. Neben den vier Gründungspartnern István Cocron, Steffen Liebl, Dr. Henning Leitz und Franz Braun, deren Anfangsbuchstaben für die Marke "CLLB" stehen, sind mit Alexander Kainz 2008 und Thomas Sittner 2017 zwei weitere Partner für den Mandantenerfolg verantwortlich. Mittlerweile vertreten dreizehn Rechtsanwälte von CLLB die rechtlichen Interessen ihrer Mandanten. Sie sind dabei vorwiegend auf Klägerseite tätig und machen für sie Schadensersatzforderungen geltend. Das heißt kurz zusammengefaßt: Wir können Klagen.

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