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WWW.CLLB-Versicherungsrecht.de: Landgericht Dortmund verurteilt Berufsunfähigkeitsversicherung zur Zahlung einer Berufsunfähigkeitsrente

(lifePR) (München, )
Das Landgericht Dortmund hat mit Datum vom 6. Februar 2014 eine Berufsunfähigkeitsversicherung zur Zahlung der vereinbarten Berufsunfähigkeitsrente verurteilt (Az. 2 O 249/13). Ausgangslage des Verfahrens war die Klage einer Arzthelferin, die bei der Versicherungsgesellschaft eine Berufsunfähigkeitsversicherung auf Basis einer Risikolebensversicherung abgeschlossen hatte. Mitte Januar 2012 wurde die Klägerin aufgrund eines psychischen Erschöpfungssyndroms krankgeschrieben, Mitte Juli 2012 beantragte sie deswegen Leistungen aus der Berufsunfähigkeitszusatzversicherung. Die Versicherungsgesellschaft gewährte zwar unter Vorbehalt die Zahlung der Berufsunfähigkeitsrente, lehnte aber schließlich den Antrag der Versicherungsnehmerin ab. Hiergegen reichte die Versicherungsnehmerin Klage ein und begründete ihren Anspruch damit, mehr als sechs Monate ununterbrochen krankgeschrieben gewesen zu sein, was automatisch der Berufsunfähigkeit gleichkomme. Hiergegen wandte die Versicherungsgesellschaft ein, dass die Klägerin ja unstreitig nun wieder berufstätig zu sein, sodass auch in der Vergangenheit von Berufsunfähigkeit keine Rede sein konnte.

Das Landgericht Dortmund hat dieser Argumentation der Versicherungsgesellschaft nun Einhalt geboten. Aufgrund eines sozialmedizinischen Gutachtens des medizinischen Dienstes der Krankenversicherung und des ärztlichen Berichts des Hausarztes der Klägerin stehe fest, dass diese für einen Zeitraum von mindestens sechs Monaten arbeitsunfähig war. Entgegengesetzte Arztberichte habe die Berufsunfähigkeitsversicherung weder vorgetragen noch vorgelegt. Der klägerische Vortrag reiche daher aus, um die sogenannte auf einer sechsmonatigen Arbeitsunfähigkeit beruhende fiktive Berufsunfähigkeit § 2 der vereinbarten BUZ 92 zu bejahen.

Das Urteil bestätigt nach Ansicht von Rechtsanwalt Luber von der auf Wirtschaftsrecht spezialisierten Kanzlei CLLB Rechtsanwälte mit Büros in München, Berlin und Zürich die insgesamt versicherungsnehmerfreundliche Rechtsprechung. "Denn es bleibt zwar dabei, dass Versicherungsnehmer nicht bei jeder Krankheit sofort erwerbsunfähig werden. Sofern der Versicherungsnehmer allerdings mindestens sechs Monate krankgeschrieben und somit berufsunfähig ist, kann sich hieraus bereits die Voraussetzung für die Berufsunfähigkeit ergeben", so Rechtsanwalt Christian Luber, LL.M., M.A..

Darüber hinaus zeigt das Urteil, dass ein Vorgehen gegen die ablehnende Entscheidung der Versicherungsgesellschaft regelmäßig überaus sinnvoll sein kann. Rechtsanwalt Luber: "Denn es ist nach unserer Einschätzung eben nicht so, dass die Versicherung stets im Interesse ihres Kunden handelt. Dies kann zur Folge haben, dass die Verweigerung einer Versicherungsleistung fehlerhaft ist und hiergegen Rechtsschutz einzuholen ist."

Rechtsanwalt Luber empfiehlt daher Versicherungsnehmern, bei Problemen mit der Versicherungsgesellschaft zeitnah anwaltlichen Rat von auf Versicherungsrecht spezialisierten Rechtsanwälten einzuholen.

CLLB-Rechtsanwälte ist eine der führenden deutschen Kanzleien auf dem Gebiet des Wirtschaftsrechts. Wir vertreten in ausgewählten Fällen Geschädigte in komplexen wirtschaftsrechtlichen Fällen, insbesondere Versicherungsnehmer gegenüber ihren Versicherungsunternehmen und Geschädigte von Kapitalanlagegeschäften.

Unser Spezialgebiet ist die Schadenskompensation, d.h. unsere Mandanten profitieren insbesondere von dem über viele Jahre in zahllosen Prozessen gegen verantwortliche Personen und Gesellschaften gesammelten Wissen unserer Anwälte. Die von uns geführten Verfahren erstrecken sich auf so gut wie alle Gerichte in der gesamten Bundesrepublik.

Anerkennung haben insbesondere unsere Erfolge bei komplexen wirtschaftsrechtlichen Fällen gefunden. Seit nunmehr neun Jahren arbeiten mittlerweile dreizehn hochspezialisierte Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen daran, für unsere Mandanten bereits verloren geglaubtes Geld wieder zurück zu holen. Es liegt auf der Hand, dass dabei juristische Präzision und prozessstrategische Überlegungen eine entscheidende Rolle spielen.

Wir sind etablierter Ansprechpartner für diverse Schutzvereinigungen und unsere Reputation ist, genauso wie der Finanzmarkt, international. Wir haben Standorte in München, Berlin und Zürich und arbeiten darüber hinaus auch eng mit Kooperationspartnern aus beinahe allen europäischen Staaten und den USA zusammen.

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