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Es wird ernst! Die ALAG Auto-Mobil GmbH & Co. KG nimmt eine Reihe von Anlegern auf Rückzahlung der gewinnunabhängigen Ausschüttungen bzw. der ausstehenden Rateneinlagen in Anspruch!

Viele Anleger wurden bereits verklagt!

(lifePR) (München, )
Die ALAG Auto Mobil GmbH & Co. KG (nachfolgend ALAG) verklagt ihre geschädigten Anleger auf Rückzahlung der diesen Anlegern zugeflossenen Ausschüttungen und/oder der ausstehenden Ratenzahlungen! Vielen der bereits von CLLB Rechtsanwälte vertretenen Anlegern der ALAG ist jedoch schon gar nicht klar, warum diese überhaupt noch etwas an die ALAG zahlen sollen. Dies gilt insbesondere für Fälle, in denen Anleger auch das sogenannte Anlagemodell "Classic-Plus" gezeichnet haben und die Ausschüttungen aus dem Anlagemodell "Classic" daher gar nicht an die Anleger ausbezahlt wurden.

"Sollte eine derartige Klage der ALAG zugestellt werden, ist Eile geboten. Innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung der Klage muss der Anleger gegenüber dem Gericht mitteilen, ob er sich gegen die Klage verteidigen möchte. Auch in diesem Fall sollte jedoch auch ein auf Kapitalanlagerecht spezialisierter Rechtsanwalt konsultiert werden, um fundiert zu den gegen die geltend gemachte Forderung sprechenden Punkten vorzutragen" erläutert Rechtsanwalt Stefan Hösler von der Kapitalanlagerecht spezialisierten Kanzlei CLLB Rechtsanwälte.

Aus Sicht der Kanzlei CLLB Rechtsanwälte kann dem Rückforderungsbegehren der ALAG u.a. ein Schadensersatzanspruch wegen fehlerhafter Anlageberatung oder wegen vorvertraglichen Verschuldens entgegen gehalten werden. Die Verteidigung gegen die Forderungen der ALAG ist somit alles andere als aussichtslos.

"In diesem Zusammenhang käme auch ein Vorgehen gegen die Beratungsgesellschaft bzw. den Anlagenberater, welche in vielen Fällen über eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung verfügen, in Betracht" so Rechtsanwalt Hösler weiter. Neben der Befreiung von Rückzahlungsverpflichtungen bzw. von den weiteren Ratenzahlungsverpflichtungen, könnte und konnte auch bereits für mehrere Mandanten so auch die Rückgewähr der geleisteten Einlagen der geschädigten Anleger erreicht werden.

"Vor diesem Hintergrund sollten geschädigte Anleger, die ernsthaft an der Verteidigung bzw. Verfolgung Ihrer Ansprüche interessiert sind, darauf achten, dass keinerlei Vereinbarungen unterzeichnet oder zugestimmt werden, durch welche Ihnen die Möglichkeit genommen wird, Schadensersatzansprüche auch gegenüber den jeweiligen Beratern bzw. Beratungsgesellschaften geltend zu machen" raten die Rechtsanwälte Stefan Hösler und Dr. Henning Leitz.

Die Kanzlei CLLB Rechtsanwälte vertritt rund 200 Anleger der ALAG Auto-Mobil GmbH & Co. KG. Sowohl gegen die ALAG Auto-Mobil GmbH & Co. KG als auch gegen Anlageberater, welche ihren Kunden diese atypisch stille Gesellschaftsbeteiligung empfohlen haben, wurden Schadensersatzansprüche bereits gerichtlich geltend gemacht.
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