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CLLB Rechtsanwälte Cocron, Liebl, Leitz, Braun, Kainz Partnerschaft mbB Liebigstraße 21 80538 München, Deutschland http://www.cllb.de
Ansprechpartner:in Frau Aylin Pratsch +49 89 55299950

Canada Gold Trust – Geplatzte Goldträume für die Anleger?

(lifePR) (München, )
Wie die auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierte Rechtsanwaltskanzlei CLLB meldet, fordern die Beteiligungsgesellschaften Canada Gold Trust Fonds I bis IV zum wiederholten Mal ihre Anleger auf, Teile der erhaltenen Ausschüttungen zurückzuzahlen. Nach Angaben von Anlegern sollen diese Rückzahlungen der Sanierung der Beteiligungsgesellschaften dienen.

Die seit 2011 auf dem Markt betriebenen Canada Gold Trust Beteiligungen hatten als Gesellschaftszweck die Ausbeutung kanadischer Goldminen im Visier. Dieses Geschäftsmodell wurde von den Beteiligungsgesellschaften als derart erträglich dargestellt, dass Renditen in Höhe von 14 % p. a. für die Anleger ausgezahlt werden sollten.

Nach Angaben von Anlegern wurden diese Renditen anfangs auch gezahlt. Anscheinend waren diese Ausschüttungen jedoch nicht vom Gewinn der Gesellschaften gedeckt, weshalb nun die Anleger aufgefordert werden, bis zu 30 % ihrer bislang erhaltenen Ausschüttungen an die Beteiligungsgesellschaften zurückzuzahlen.

Hintergrund dieser Forderung sind Vorschriften des Handelsrechts, wonach ein Anspruch auf Auszahlung nur dann besteht, wenn die Ausschüttungen vom Gewinn der Gesellschaft gedeckt sind. Sofern dies nicht der Fall ist, ist die Gesellschaft berechtigt, die gezahlten Ausschüttungen zurückzufordern.

"Viele Anleger wurden von ihrem Anlageberater gerade mit der hohen Rendite von 14 % p. a. in Kombination mit der Sicherheit der Investition in Gold angeworben. Eine Aufklärung über die Gefahr, diese Ausschüttungen zurückzahlen zu müssen, unterblieb jedoch meist. Anleger, die sich falsch beraten fühlen, sollten daher dringend Rechtsrat einholen," so Rechtsanwältin Aylin Pratsch von der Rechtsanwaltskanzlei CLLB Rechtsanwälte. Denn nach ständiger Rechtsprechung kann eine unterlassene Aufklärung über die Haftung der Anleger im Rahmen dieser Rückzahlungspflicht dazu führen, dass der Anlageberater den geschädigten Anlegern zum vollen Schadensersatz verpflichtet ist.

Betroffenen Anlegern rät CLLB Rechtsanwälte daher, ihre Ansprüche, die sich sowohl aus einer fehlerhaften Anlageberatung als auch aus fehlerhaften Darstellungen im Emissionsprospekt ergeben können, von einer auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei prüfen zu lassen.

CLLB Rechtsanwälte Cocron, Liebl, Leitz, Braun, Kainz Partnerschaft mbB

CLLB Rechtsanwälte steht für herausragende Expertise auf dem Gebiet des Zivilprozessrechts. Die Ausarbeitung und erfolgreiche Umsetzung einer zielführenden Prozessstrategie ist nicht nur in Großverfahren mit mehreren hundert geschädigten Investoren ein entscheidender Faktor. Auch komplexe Einzelverfahren gerade mit internationalem Bezug können nur durch den Einsatz spezifischer Erfahrung und detaillierter Sach- und Rechtskenntnis optimal geführt werden. Unsere Anwälte sind deshalb mit der Funktionsweise von Finanzprodukten der geregelten und ungeregelten Märkte bestens vertraut, als Kapitalmarktrechtspezialisten ausgewiesen und verfügen über langjährige, d.h. zum Teil mehr als zehnjährige, einschlägige Jusitizerfahrung vor Gerichten in der gesamten Bundesrepublik. Die Kanzlei CLLB Rechtsanwälte wurde im Jahr 2004 in München gegründet und konnte sich durch zahlreiche Erfolge in aufsehenerregenden Verfahren bereits nach kurzer Zeit etablieren. Beinahe zwangsläufig war deshalb die Erweiterung der Repräsentanz mit Eröffnung eines weiteren Standortes in der Bundeshauptstadt Berlin im Jahr 2007. Neben den vier Gründungspartnern István Cocron, Steffen Liebl, Dr. Henning Leitz und Franz Braun, deren Anfangsbuchstaben für die Marke "CLLB" stehen, ist mit Alexander Kainz seit 2008 ein weiterer Partner für den Mandantenerfolg verantwortlich. Mittlerweile vertreten zwölf Rechtsanwälte von CLLB die rechtlichen Interessen ihrer Mandanten. Sie sind dabei vorwiegend auf Klägerseite tätig und machen für sie Schadensersatzforderungen geltend. Das heißt kurz zusammengefasst: Wir können Klagen.

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