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Mospilan jetzt im Gemüsebau einsetzbar!

(lifePR) (Stade, )
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat Mospilan von Stähler nun auch im Gemüsebau nach §18a PflSchG genehmigt. Somit hat der Gemüsebauer jetzt die Möglichkeit, Mospilan erstmalig in Salat gegen Blattläuse (Freiland und Gewächshaus) und Weiße Fliege (Gewächshaus), in Gurke gegen Blattläuse (Gewächshaus) und Weiße Fliege (Gewächshaus) und in Tomate gegen Blattläuse (Gewächshaus) und Weiße Fliege (Gewächshaus) einzusetzen. Die Aufwandmengen bewegen sich zwischen 2,5 g/100 m² und 6 g/100 m² bei jeweils max. 2 Anwendungen. Die Wartezeit beträgt in allen drei Gemüsekulturen 3 Tage.

Mospilan ist ein wasserlösliches Insektizid, dessen Wirkstoff 200 g/kg Acetamiprid schnell in die Pflanze eindringt. Mospilan wird sowohl übers Blatt als auch über die Wurzel aufgenommen und in der Pflanze systemisch verteilt. Durch diese Verteilung werden auch versteckt lebende Insekten zum Beispiel auf der Blattunterseite sehr gut erfasst. Weiterhin zeichnet die Temperatur- und Witterungsunabhängigkeit das Produkt aus.

Stähler Deutschland strebt die Genehmigung weiterer Indikationen im Bereich der Sonderkulturen an.

Weitere Informationen gern von:
Stähler Deutschland GmbH & Co. KG, www.staehler.com
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