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BVZL - Bundesverband Vermögensanlagen im Zweitmarkt Lebensversicherungen e.V. Ridlerstr. 33 80339 München, Deutschland http://www.bvzl.de
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BVZL - Bundesverband Vermögensanlagen im Zweitmarkt Lebensversicherungen e.V.

BVZL e.V.: US Life Settlement Investments

(lifePR) (München / Berlin, )
Das Thema US-Life Settlement-Investments gerät derzeit wieder verstärkt in den öffentlichen Fokus. Auslöser dafür sind jedoch oft negative Anlässe, Schlagzeilen oder Nachrichten, die zum großen Bedauern des Bundesverbandes Vermögensanlagen im Zweitmarkt Lebensversicherungen e. V. (BVZL) oftmals einen sehr unsachlichen und undifferenzierten Niederschlag in der Medienlandschaft finden und bei Anlegern und Investoren zum Teil für erhebliche Verunsicherung sorgen.

Transparenz, Information und Aufklärung sind gefragt. Die BVZL-Newsletter-Redaktion im Gespräch mit Christian Seidl, Vorstand International und gleichzeitig Co-Head des Fachbereiches USA.

Redaktion: Herr Seidl - die Anlageklasse der US-Zweitmarktlebensversicherungen (US Life Settlements) gibt es in Deutschland seit nunmehr über 10 Jahren. Da wäre es doch an der Zeit für eine erste Bestandsaufnahme?

CS:


In der Tat ist seit Auflage des ersten US-Lebensversicherungsfonds in Deutschland im Jahr 2002 sehr viel passiert. Die Reaktionen in der Öffentlichkeit auf diese damals neue Anlageklasse waren sehr geteilt. Es handle sich bei Investitionen in US-amerikanische Zweitmarktpolicen nicht um eine seriöse Anlageklasse, sondern vielmehr um ein "unmoralisches" "Geschäft mit dem Tod" hörte man von den Kritikern. "Produktinnovation des Jahres" mit herausragenden Renditechancen - gänzlich unabhängig von den Entwicklungen an internationalen Finanzmärkten und bestens zur Portfolio- Diversifizierung geeignet - von den Befürwortern. In den Anfangsjahren hatte diese noch junge Anlageklasse dann sicherlich auch noch mit "Kinderkrankheiten" zu kämpfen aber heutzutage haben sich Investitionen in US-amerikanische Zweitmarktlebensversicherungen als eine alternative Investmentform etabliert und professionalisiert!

Redaktion: Sie haben die Diskussionen über den ethischen Aspekt von US Life Settlement Investments gerade selbst angesprochen. Den Vergleich mit der "Wette auf den Tod" findet man auch heute noch immer wieder mal in den Schlagzeilen. Was sagen Sie dazu?

CS:


Diese Headlines kommen leider immer noch vor! Aber, Sie werden natürlich auch in Zukunft nie vermeiden können, dass sich wie z.B. aktuell bei einem Urteil des LG Frankfurt a. M. (AZ 2-10 O 265/12, 2/10, O 265/12), selbst berufene Experten mit aus fachlicher Sicht nicht nachvollziehbaren Argumentationen zu dieser Thematik, zu Wort melden. Würde man z. B. dieses spezielle Urteil als Maßstab und Grundlage für die Tätigkeiten von Versicherungen und Pensionskassen heranziehen, handelten alle Anbieter von Rentenversicherungen aber auch Pensionskassen "sittenwidrig", denn deren Geschäftsmodelle sind auch so konzipiert / kalkuliert, dass die Höhe der "Rendite" (Auszahlungen) von dem Tod von Mitmenschen (Versichertenkollektiv) abhängt. Das heißt aber auch, dass die Aktionäre eines börsennotierten Versicherungsunternehmens, das Rentenversicherungsprodukte anbietet, eine umso höherer Dividende erzielen, je früher die Versicherten dieser Rentenversicherungen versterben!

Sehen wir doch der Wahrheit mal ins Gesicht: Investmentprodukte, deren Erfolg und Misserfolg von der Lebenserwartung von Personen abhängen, sind nicht eine Erfindung der Initiatoren von US- Lebensversicherungsfonds! Solche Produkte - schauen Sie sich nur die klassische deutsche Rentenversicherung an - gibt es schon sehr lange. Wer das nicht wahrhaben will, verkennt schlichtweg die Realität!

Aktuell ist doch eine Tatsache unbestritten: Der Umgang mit sogenannten "biometrischen Risiken" wird zunehmend an Bedeutung gewinnen. Wenn unsere Gesellschaft die mit der demografischen Entwicklung einhergehenden Probleme z.B. im Gesundheitswesen und in den Rentensystemen nachhaltig lösen will, braucht sie Experten, die biometrische Risiken, also z.B. das Langlebigkeitsrisiko, bewerten und managen können. Ich bin absolut sicher, dass die Preisgestaltung von Versicherungs- und Altersvorsorgeprodukten oder Dienstleistungen im Gesundheitssektor in der Zukunft noch viel stärker an relevante statistische Lebenserwartungsprognosen gekoppelt sein wird. Dies insbesondere mit Blick auf die stark wachsende Zielgruppe der "Golden Ager". Darin liegt nach meiner festen Überzeugung die Zukunft der Branche!

Redaktion: Aber zurück zu den US Life Settlement-Investments: Mussten die Anbieter solcher Investitionsprodukte und vor allem auch die Anleger und Investoren nicht einen zum Teil "schmerzhaften" Lernprozess durchlaufen?

CS:


Das ist richtig. In einer neuen Anlageklasse werden am Anfang leider auch Fehler gemacht, das ist unbestritten. Für den Erfolg von US Life Settlement Investments ist - das haben, auch viele Experten frühzeitig erkannt - die Qualität der Lebenserwartungsgutachten der entscheidende "Knackpunkt". Denn von ihrer Genauigkeit hing schon immer im Wesentlichen die Höhe des Erfolgs bzw. die zu erzielende Rendite ab. Rückblickend hat sich leider herausgestellt, dass die Lebenserwartungs- Prognosen der spezialisierten Gutachter in den USA anfänglich tendenziell viel zu optimistisch (zu kurz) waren.

Die für die Kalkulationen der Fonds zu Grunde gelegten Versicherungsfälligkeiten traten nicht in der erwarteten Häufigkeit und im geplanten Umfang ein. Gleichzeitig mussten vergleichsweise mehr Versicherungsprämien länger als geplant bezahlt werden. Dadurch gerieten einige US-Lebensversicherungs- Fonds in finanzielle Schieflagen, Ausschüttungen blieben aus, Renditeerwartungen wurden nicht erfüllt! Durch aktives Fondsmanagement - in Zusammenarbeit mit gut informierten und geduldigen Anlegern - konnten viele Fonds jedoch wieder in "ruhigeres Fahrwasser" gelotst werden. Einige schütten mittlerweile sogar wieder regelmäßig an ihre Anleger aus und haben Aussicht auf ein insgesamt doch positives Ergebnis. Damit werden die ursprünglich sehr hohen Erwartungen sicherlich nicht erfüllt aber man darf nicht vergessen, dass Anleger in anderen Anlagenklassen - auch bedingt durch die Finanzkrise - teilweise erheblich größere Verluste hinnehmen mussten.

Eines ist im Zusammenhang mit der Prognosequalität der Lebenserwartungsgutachten aber noch festzuhalten: Nicht zuletzt auch durch entsprechende Aktivitäten des BVZL und seiner Mitglieder in dieser Sache, haben die Gutachter in den USA inzwischen ihre Lehren aus der Vergangenheit gezogen und ihre Prozesse und die Prognosequalität deutlich verbessert. Eine größere Datenbasis für ein zuverlässigeres "Back- Testing", die stärkere Berücksichtigung von neuesten medizinischen und sozio-demografischen Erkenntnissen, eine Aktualisierung der Sterbetafel sowie verbesserte versicherungsmathematische Methoden und Prozesse, sorgen dafür, dass heute wesentlich präzisere und verlässlichere Gutachten möglich sind.

Redaktion: In den Anfangsjahren spielte in Deutschland auch das Thema "Steuerliche Behandlung von US-Lebensversicherungs- Fonds" lange Zeit eine große Rolle und sorgte für viel Wirbel und Unruhe bei allen Beteiligten. Wie sieht das heute aus?

CS:


Diese Problematik war einer der Gründe, warum der BVZL ins Leben gerufen wurde! In den Anfangsjahren nach seiner Gründung im Mai 2004 setzte sich der BVZL im Sinne seiner Mitglieder stets dafür ein, dass jene in US-Policen investierenden Fonds, die als vermögensverwaltende Gesellschaften konzipiert waren, auch als solche von der Finanzverwaltung angesehen würden.

Ein erst kürzlich veröffentlichtes Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH, Urteil vom 11.10.12, IV R 32/10) sorgte nun endgültig für Klarheit in dieser lang anhaltenden Steuerdiskussion und rückt die Anlageklasse "US Life Settlements", wieder verstärkt in den Fokus von Vertrieben und Anlegern. "Erwirbt eine Anlagegesellschaft auf dem US-amerikanischen Zweitmarkt "gebrauchte" Lebensversicherungen, um die Versicherungssummen bei Fälligkeit (Todesfall der versicherten Person) einzuziehen, unterhält sie damit auch bei hohem Anlagevolumen und der Einschaltung eines Vermittlers beim Erwerb der Versicherung keinen Gewerbebetrieb", so der IV. Senat des Bundesfinanzhofs (Oberster Gerichtshof des Bundes für Steuern und Zölle).

Das Urteil bestätigt, wenn auch sehr spät, die Position des BVZL und seiner Mitglieder in der Öffentlichkeit und gegenüber der Finanzverwaltung. Zuvor folgten Teile der Finanzverwaltung den Auffassungen und stichhaltigen Argumenten unseres Verbandes nicht. Demzufolge stimmten die meisten Emissionshäuser und Initiatoren, nach Abwägung möglicher Vor- und Nachteile und Überprüfung aller möglichen Handlungsoptionen, dieser damals "aufgezwungenen" gewerblichen Tätigkeit nach Rücksprache mit ihren Anlegern zu. Damit war Rechtssicherheit erlangt und die Fonds konnten auf dieser Basis geordnet weitergeführt werden.

Durch die geänderte BFH-Rechtsprechung ergeben sich für gewerblich veranlagte Bestands-Fonds, die ihren Status durch eine gewerbliche Prägung zusätzlich abgesichert haben, definitiv keine Änderungen. Es bleibt bei der Besteuerung von gewerblichen Einkünften, was sich für Fonds mit Verlustsituation sogar als positiv erweist, da die Vermögensverluste bei gewerblichen Einkünften zumindest steuerlich bis zur Höhe der geleisteten Kapitaleinlage geltend gemacht werden können. Wie sich die Finanzverwaltung in Fällen verhält, in denen auf die gewerbliche Prägung verzichtet wurde - also eine Rückkehr zur Vermögensverwaltung noch möglich ist - bleibt abzuwarten. Der bisher bestehenden Rechtsunsicherheit ist hier weiter Tür und Tor geöffnet.

Redaktion: Der BVZL fordert in der Öffentlichkeit einen sachlichen und differenzierten Umgang mit der Asset-Klasse "Lebensversicherungszweitmarkt" im Allgemeinen und mit den US Life Settlement Investments im Besonderen. Betrugsfälle und Vorwürfe im Zusammenhang mit unseriösen Geschäftspraktiken einzelner Marktteilnehmer sowie die an sich komplexe Materie machen es Anlegern, Investoren und Medien aber nicht gerade leicht.

CS:


Ohne Zweifel sind Berichte über dubiose Geschäftspraktiken einzelner Marktteilnehmer, über Betrugsfälle in den USA mit den daraus resultierenden Verurteilungen der Beschuldigten und über daraus resultierende mögliche Folgen für deutsche Anleger und Investoren sinnvoll und zwingend notwendig. Unseriösen Geschäftemachern muss der Boden entzogen werden. Anleger und Investoren müssen mit Hilfe - auch und im Besonderen der Medien - informiert und aufgeklärt werden. Das sollte jedoch nach Meinung des BVZL in sachlicher, objektiver und sehr differenzierter Art und Weise erfolgen. Für eine auf Polemik, Panikmache und zum Teil auch auf Halbwahrheiten basierende Berichterstattung, ist die Materie der Lebensversicherungszweitmärkte einfach zu komplex.

In der Öffentlichkeit wurde früher oft nicht genügend differenziert zwischen den einzelnen, sehr unterschiedlichen Anlageklassen und - Märkten. Probleme im Bereich der US Life Settlement Investments wurden praktisch auch auf die deutschen und britischen Policen-Fonds bzw. diese Zweitmärkte "übertragen" und umgekehrt. Dabei unterscheiden sich die drei Lebensversicherungszweitmärkte zum Teil fundamental - sowohl in der Frage des jeweiligen Anlageobjekts (Asset), als auch in den einzelnen zugrundeliegenden Fondskonzeptionen. Besonders die Mechanismen und Zusammenhänge des US Life Settlement Marktes sind komplex und auf den ersten Blick nicht vollständig zu erfassen.

Redaktion: Können Sie uns denn diese Problematik noch etwas näher erläutern?

CS:


Gerne! Die zum Kauf jeder einzelnen US-Police erforderlichen Due-Diligence-Prozesse, das Pricing der Policen sowie die Beurteilung der Qualität und Aussagekraft von medizinischen Gutachten erfordert ein hohes Maß an speziellem Know-how und profunden Marktkenntnissen. Die beiden Fälle, die in den letzten Jahren in Deutschland für Unruhe unter den Anlegern und Investoren sowie für Negativ-Schlagzeilen sorgten, wiesen dazu noch spezielle Besonderheiten auf, sowohl bei der Konzeption als auch beim jeweiligen Investitionsgegenstand.

In der Öffentlichkeit wurde jedoch sehr zu unserem Bedauern

- möglicherweise auch aufgrund von Unwissen - nicht differenziert und klar unterschieden. Vielmehr wurde generell eine gesamte Anlage-Klasse unter "Generalverdacht" des möglichen Anlagebetrugs gestellt, mit vielen daraus resultierenden Problemen und Herausforderungen für die eigentlich nicht davon betroffenen Verbandsmitglieder.

Redaktion: Was kann der Verband dagegen unternehmen? Sind konkrete Maßnahmen und Aktivitäten seitens des BVZL geplant, um solche negativen Ereignisse zukünftig zu vermeiden?

CS:


Eine Garantie, dass sich so etwas in Zukunft nicht mehr wiederholt, gibt es nicht. In einem freien Markt kann nicht gänzlich ausgeschlossen werden, dass sich dort auch in Zukunft das ein oder andere "Schwarze Schaf" tummelt. Diese gilt es dann zu identifizieren und entsprechend konsequent zu handeln.

Gerade im US Life Settlement-Markt wurden von staatlicher Seite seit den Anfängen in den 90er Jahren aufwendige Maßnahmen zur Marktregulierung und Marktkontrolle umgesetzt und etabliert - auch und nicht zuletzt durch das Engagement des BVZL und seiner internationalen Partnerverbänden wie ILMA, ELSA und LISA. So gibt es für Policen-Anbieter und - Händler inzwischen in fast allen US-Bundesstaaten umfassende Regeln, Lizenz- und Zulassungspflichten - zum Teil auch Bundesstaaten übergreifend. Statistische Grundlagen und Instrumentarien zu einer fairen Preisfindung und einem transparenten Erwerbsprozess wurden eingeführt. Die "Wild West"-Zeiten sind definitiv lange vorbei!

Der BVZL und seine Mitgliedsunternehmen stehen für Verbraucherschutz, Best-Practice- und Qualitäts-Standards, Transparenz, Vergleichbarkeit, Professionalisierung und Institutionalisierung in den Lebensversicherungszweitmärkten - weltweit. Generell möchten wir, als der derzeit etablierteste europäische Branchenverband in diesem Bereich, die Anlage- Klasse "US-Lebensversicherungszweitmarkt" aktiv unterstützen.

Hier stehen wir vor zwei Herausforderungen: Eine noch stärkere Aufklärungsarbeit für Anleger, Investoren, Medien und Meinungsbildner sowie das verlorene Vertrauen von Anlegern zurück zu gewinnen. Eine sachliche, objektive und differenzierte Betrachtung, Darstellung, Diskussion und Auseinandersetzung mit den speziellen Teil-Märkten sowie deren unterschiedlichen Besonderheiten und Entwicklungen, wäre im Sinne aller Beteiligten zukünftig wünschenswert.

Zur Person:

Christian Seidl (47) studierte nach Beendigung seiner Ausbildung zum Bankkaufmann Betriebswirtschaftslehre an der Universität Regensburg, die er 1996 mit dem Abschluss des Diplomkaufmanns verließ. Nach einer zweijährigen Tätigkeit als Prüfungsassistent bei der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Price Waterhouse GmbH wechselte Herr Seidl 1998 als Referent der Zentralen Innenrevision in die Führungsholding der Schörghuber Unternehmensgruppe.

Im Jahr 2000 übernahm Herr Seidl die Position als Direktor für Controlling und Betriebswirtschaft in der Arabella Hotel Holding AG, der Führungsgesellschaft des Unternehmensbereiches Hotel der Schörghuber Unternehmensgruppe.

Im Jahr 2003 wechselte Herr Seidl zu Life Bond und war dort zunächst für die Bereiche Fondscontrolling und PolicenAdministration für die verwalteten US-Life Settlement Fonds verantwortlich. Mit seiner Ernennung zum Geschäftsführer der Life Bond Management GmbH im Jahre 2006 übernahm Herr Seidl die Verantwortung für die Gesamtaktivitäten der Life Bond Gruppe im Bereich US-Life Settlements.

Neben seiner Tätigkeit bei Life Bond ist Herr Seidl schon viele Jahre für den Bundesverband Vermögensanlagen im Zweitmarkt Lebensversicherungen e.V. (BVZL) aktiv und dort seit 01.01.2011 Vorstand International. Im Rahmen dieser Tätigkeit hält Herr Seidl zahlreiche Fachvorträge im In- und Ausland und ist regelmäßiger Teilnehmer an Expertendiskussionen zu Investitionsmöglichkeiten in der Anlageklasse der US Life Settlements.

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BVZL - Bundesverband Vermögensanlagen im Zweitmarkt Lebensversicherungen e.V.

Die im Bundesverband Vermögensanlagen im Zweitmarkt Lebensversicherungen (BVZL) e. V. zusammengeschlossenen Unternehmen und Dienstleister engagieren sich weltweit in Lebensversicherungszweitmärkten. Der Verband mit seinen derzeit 31 Mitgliedern fungiert seit seiner Gründung im Mai 2004 als eine einheitliche Interessenvertretung in wirtschaftlichen, rechtlichen und politischen Fragen. Der BVZL steht im ständigen Dialog mit Politik, Meinungsbildnern, Öffentlichkeit und anderen Interessengruppen, um die dynamische Entwicklung der Branche aktiv zu unterstützen. Ein wichtiges Anliegen ist es, Branchenstandards im Hinblick auf Transparenz und Vergleichbarkeit der unterschiedlichen Anlagesegmente (britische, deutsche und USamerikanische Lebensversicherungen) zu installieren und somit die Voraussetzungen für ein erfolgreiches Investment in diese differenziert zu betrachtenden Asset-Klassen stetig zu verbessern.

Mitglieder (in alphabetischer Reihenfolge):

21st Services, LLC | AA-Partners AG | Asset Servicing Group, LLC | BVT Life Bond Management GmbH | cash.life AG | Coventry | Del Mar Financial S.à.r.l. | Dr. Peters GmbH & Co. KG | Fasano Associates | Fortress Investment Group | Jäderberg & Cie. GmbH | König & Cie.Britische Leben GmbH & Co. KG | Legacy Benefits, LLC | Life Bond Holding GmbH & Co. KG | LifebondXChange S.A. | Life Insurance Settlement Association (LISA) | Locke Lord, LLP | Mercurius AG | MLF LexServ, LP | MPC Capital Fund Management GmbH | North Group, LLC / North Channel Bank GmbH & Co. KG | ORCA Life Advisory B.V. | Partner in Life S.A. | Policen Direkt Versicherungsvermittlung GmbH | Policy Administration Services GmbH | SL Investment Management Limited | UniCredit Bank AG | Vida Capital Inc. | Wealth Management Capital Holding GmbH | West Life Markets GmbH | WTW Weidinger Thiele Wenninger

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