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Übergangsregelung für Funkzeugnisse wird nicht verlängert

(lifePR) (Köln, )
Das Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Stadtentwicklung (BMVBS) hat mitgeteilt, dass die Übergangsregelung für Funkzeugnisse nicht verlängert wird. Bekanntlich wurde die Bußgeldbewehrung bei Verstößen bis zum 30. September 2007 ausgesetzt.

Schiffsführer müssen, sofern Yachten mit einer Funkanlage ausgerüstet sind, über ein gültiges Funkbetriebszeugnis verfügen. Bereits in der Saison 2007 waren Verstöße gegen diese Regelung eine Ordnungswidrigkeit, die allerdings nicht durch Bußgeld geahndet wurden. Ab dem 1. Oktober 2007 werden den Skippern bei Verstößen nun Bußgeldbescheide ins Haus flattern.

Insbesondere die Charterbranche erwartet negative Auswirkungen, da alle Charteryachten mit Funkanlagen ausgerüstet sind. Bei Charteryachten über 12 m Länge ist dies sogar verbindlich vorgeschrieben. „Wir erwarten erhebliche Buchungsrückgänge für die nächste Saison. Rund 2/3 unserer Charterkunden verfügen nicht über ein Funkzeugnis und werden sich ins Ausland orientieren.“, so der Vorsitzende des Arbeitskreises Charterboot (AKC) und größte Flottenbetreiber an der Ostsee Reinhard Klemme.

Das BMVBS begründet seine Entscheidung mit der Defacto-Verlängerung um mindestens weitere sechs Monate bis zum Beginn der nächsten Saison und mit dem Zeitaufwand, der bei einer Änderung der Rechtsverordnung entstünde.

Skipper, die schneller zu einem Funkzeugnis kommen wollen, bieten sich zur Ausbildung nach deutschem Muster Alternativen. Mittlerweile werden in Deutschland Kurse für Funkzeugnisse nach britischem Muster angeboten. Die Kurse umfassen einen Tag theoretische und praktische Ausbildung mit abschließendem Multiple Choice Test. Der Zeitaufwand für das deutsche Zeugnis beträgt mindestens das Dreifache. Das britische Zeugnis muss laut Aussage des BMVBS in Deutschland anerkannt werden. Dies gilt auch für die Funkzeugnisse anderer EU-Mitgliedsstaaten sofern die internationalen Vereinbarungen hierzu beachtet werden.

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Seit 1961 ist der Bundesverband Wassersportwirtschaft e.V. kompetenter Ansprechpartner der Wassersportindustrie. Die intensive Arbeit des Verbandes hat den BWVS im Laufe der Jahre zu einem erfolgreichen Organ der Branche werden lassen. Der Bundesverband Wassersportwirtschaft versteht sich als Interessenvertretung aller Unternehmen, die in der Wassersportwirtchaft gewerblich tätig sind. Eine starke Gemeinschaft, die Einfluss auf Politik und Behörden nehmen kann. Unter welcher Regierung auch immer - Politiker kennen nur selten die Bedürfnisse der Unternehmen. Der Bundesverband Wassersportwirtschaft hält ständig Kontakt mit den wichtigsten Ausschüssen, Parlamentariern und wird in allen wichtigen Fragen, die den Wassersport berühren, an der Beratung und Entscheidungsfindung beteiligt. So können die Mitglieder rechtzeitig über politische Entwicklungen informiert werden. Die verschiedenen Fachvereinigungen erarbeiten die relevanten Details, die dann wiederum den Minsterien vorgestellt werden. Der Bundesverband Wassersportwirtschaft reagiert also jeweils vor der aktuellen Gesetzgebung und findet gemeinsam Lösungen im Sinne der Wassersportwirtschaft. Das politische Engagement des Verbandes geht weit über die Nation hinaus. Wassersport ist ein internationales Thema. Die Mitarbeit in vielen internationalen Gremien sorgt dafür, dass deutsche Wassersportinteressen weltweit gehört und diskutiert werden.

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