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Neue Regeln für geringwertige Wirtschaftsgüter ab 2008

Wer im Jahr 2007 noch geringwertige Wirtschaftsgüter kauft, kann noch kräftig Steuern sparen

(lifePR) (München, )
Geringwertige Wirtschaftsgüter sind Gegenstände, die selbstständig nutzbar sind und deren Anschaffungskosten zwischen 60 und 410 € netto betragen. Die Anschaffungskosten können Unternehmer bislang wahlweise im Jahr der Anschaffung sofort oder über mehrere Jahre gemäß AfA-Tabelle abschreiben.

Aufgrund der Unternehmensteuerreform gelten ab 2008 neue Regeln, die Sie als Unternehmer unbedingt kennen sollten:

Die Grenze für die sofortige Abschreibung wird auf 150,00 € netto herabgesetzt.

Produkte, deren Anschaffungskosten zwischen 150 € und 1.000 € netto liegen und die innerhalb eines Jahres angeschafft werden, sind in einem Jahres-Sammelposten zusammenzufassen. Dieser wird dann über einen Zeitraum von fünf Jahren linear (20 % jährlich) abgeschrieben. Scheidet ein Wirtschaftsgut aus dem Sammelposten aus (z. B. Verkauf, Beschädigung) beeinflusst dies den Wert des Sammelpostens nicht.

Wirtschaftsgüter, die mehr als 1000 € netto kosten, werden regulär über ihre Nutzungsdauer abgeschrieben.

Unser Tipp: Planen Sie in absehbarer Zukunft die Anschaffung von Wirtschaftsgütern, die zwischen 150 und 410 € netto kosten, so kaufen Sie diese noch bis Ende 2007 und nutzen Sie die alte Regelung.
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