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Bundesvereinigung Deutscher Stahlrecycling- und Entsorgungsunternehmen e.V. (BDSV)

BDSV nimmt Stellung zur Integrierten Deponieverordnung

(lifePR) (Düsseldorf, )
Die BDSV begrüßt in ihrer Stellungnahme zur Deponievereinfachungsverordnung die Zusammenführung einer ganzen Reihe von Verwaltungsvorschriften und Verordnungen zu einem einheitlichen Deponierecht. "Nicht nur für die Deponiebetreiber auch für die Abfallerzeuger und - verwerter hat das zersplitterte Deponierecht zu unnötigem Verwaltungsaufwand geführt," sagte Rolf Willeke, Geschäftsführendes Präsidiumsmitglied zum Verordnungsentwurf. "Umso mehr erwarten wir eine wirkliche Vereinfachung in der Vollzugspraxis und eine klare Verständlichkeit des Textes." Die BDSV bringt in ihrer Stellungnahme zum Ausdruck, dass der Verband und seine Mitglieder die Deponiebeschränkungen für organikhaltige Abfälle für einen Weg in die richtige Richtung halten. Für die Shredderleichtfraktion, deren Gesamtaufkommen auf etwa 380-400.000 Tonnen geschätzt werde, gäbe es in der Zwischenzeit ausreichend Behandlungsverfahren, so dass lediglich für die heizwertreiche Fraktion in einem Umfang von etwa 260-280.000 Tonnen noch weitere Kapazitäten notwendig seien. In einer Umfrage unter den Shredderbetreibern habe man allerdings ermittelt, dass ein Großteil dieser Fraktionen nunmehr heute bereits weiter thermisch und/oder stofflich behandelt würde, so dass bis Ende 2009 aller Voraussicht nach keine Deponierung mit Ausnahmegenehmigungen mehr notwendig sei.

Jedoch dürfe nach Ansicht der BDSV die Abfallwirtschaft im Rahmen des Deponierechts nicht mit zweierlei Maß gemessen werden. Ausschließlich mineralische Abfälle aus der Aufbereitung der Shredderabfälle müssen nach wie vor auf Deponien der Klasse II und III abgelagert bzw. nach bisheriger Deponieverwertungsverordnung verwertet werden können. Dies sei notwendig, weil es für die mineralische Fraktion keine alternativen Entsorgungsmöglichkeiten gibt. "Aus Gründen der Entsorgungssicherheit muss hier mit Augenmaß vorgegangen werden," sagte Rolf Willeke. So würde der jetzt vorgelegte Entwurf eine Ungleichbehandlung von aufbereiteten Abfällen vorsehen. Für die Abfälle aus der Mechanisch-Biologischen Abfallbehandlung würden weitergehende Ausnahmen zugelassen als für die aufbereiteten Shredderabfälle, wofür es nach BDSV-Meinung keine rechtliche Grundlage gäbe. Im Übrigen erinnerte die BDSV daran, dass auch mit Blick auf das europäische Deponierecht eine Harmonisierung vor allem auch mit den anderen Ländern der europäischen Union dringend herbeigeführt werden müsse. "Wir müssen bedenken, dass hohe Umweltstandards in der Deponierung auch zu einer Anhebung der Standards in den anderen Mitgliedstaaten führen müssen, um Wettbewerbsfähigkeit deutscher Unternehmen zu erhalten," sagte Rolf Willeke. Deshalb müsse die Deponierichtlinie in der EU-27 ohne Ausnahmen schnellstmöglich umgesetzt werden.

Bundesvereinigung Deutscher Stahlrecycling- und Entsorgungsunternehmen e.V. (BDSV)

Die BDSV ist ein bundesweit tätiger Wirtschaftsverband. Sie vertritt die Interessen von über 600 Unternehmen, die in den Bereichen Stahlrecycling und weiteren Entsorgungsdienstleistungen tätig sind. Die Unternehmen beschäftigen derzeit etwa 35.000 Mitarbeiter und erwirtschaften einen Jahresumsatz von etwa 10 Mrd. Euro. Die BDSV ist damit der größte Stahlrecycling-Verband in Europa.

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