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Die Filmschaffenden

Bundesvereinigung empfiehlt die Umsetzung des neuen Tarifvertrages

(lifePR) (Berlin, )
Auf ihrer Mitgliederversammlung am 14. Februar 2010 in Berlin haben die Filmschaffenden - Bundesvereinigung der Filmschaffenden-Verbände e.V. folgenden Beschluss gefasst:

Die Bundesvereinigung empfiehlt allen Filmschaffenden, den seit dem 1. Jan. 2010 geltenden Tarifvertrag für auf Produktionsdauer beschäftigte Filmschaffende bei Film- und Fernsehproduktionen in seiner Gesamtheit umzusetzen. Ein herauspicken z.B. nur der Öffnungsklausel zum Arbeitszeitgesetz ist unzulässig, da der Tarifvertrag - gemäß dem Willen der Tarifparteien - nur als Gesamtwerk Anwendung finden kann.

Gleichzeitig fordert die Bundesvereinigung die im Tarifvertrag festgeschriebene Dokumentation der Arbeitszeiten stringent und überprüfbar - und auch für den Filmschaffenden einsehbar - durchzuführen.

Bundesvereinigung der Filmschaffenden-Verbände e.V.

Die Filmschaffenden - Bundesvereinigung der Filmschaffenden-Verbände e.V. ist neben der Interessenvertretung der Sender, Produzenten und Verwerter die Interessenvertretung der Filmschaffenden in Deutschland gegenüber allen Institutionen der Wirtschafts- und Kulturpolitik

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