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Beihilfenrückzahlung durch Wegfall des Mehrwertsteuerprivilegs ausgleichen

(lifePR) (Berlin, )
Die heutige Entscheidung des Europäischen Gerichts kommentiert der Präsident des Bundesverbandes Internationaler Express- und Kurierdienste e. V. (BIEK) Gunnar Uldall wie folgt:

Wenn der Finanzminister die Rückzahlung an den Konzern vor der Rechtskraft der Entscheidung leisten will, muss dies voraussichtlich aus dem laufenden Haushalt finanziert werden. Zugleich verzichtet der Bund derzeitig unter Verstoß gegen EU Recht auf die Erhebung der Mehrwertsteuer bei der Deutsche Post AG. Dies kommt einer unzulässigen - neuen - Beihilfe gleich.

"Durch die Abschaffung des Mehrwertsteuerprivilegs der Deutsche Post AG hätte der Bundesfinanzminister die Möglichkeit, pro Jahr zusätzlich ca. 500 Mio. Euro einzunehmen. Damit wäre innerhalb von zwei Jahren die nun anstehende Beihilfenrückzahlung wieder ausgeglichen" so Uldall abschließend.

BIEK - Bundesverband Paket und Expresslogistik

Im 1982 gegründeten Bundesverband Internationaler Express- und Kurierdienste (BIEK) sind die führenden Anbieter für Kurier-, Express- und Paketdienste in Deutschland organisiert. Sie sind flächendeckend tätig und stellen jede Sendung an jedem Ort in Deutschland von der Hallig bis zur Alm zuverlässig zu. In den vergangenen Jahren haben die Unternehmen ca. 18.000 Paketshops/-annahmestellen mit einem vielfältigen Produktspektrum aufgebaut. Zurzeit sind etwa 65.000 Menschen bei den BIEK-Mitgliedern in Deutschland beschäftigt. Sie sind entweder bei den Unternehmen direkt angestellt oder als selbständige Unternehmer für diese tätig. Insgesamt beschäftigt die KEP-Branche in Deutschland bereits ca. 173.500 Personen. Weitere Informationen unter www.biek.de

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