Kontakt
QR-Code für die aktuelle URL

Story Box-ID: 401242

Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur Invalidenstraße 44 10115 Berlin, Deutschland http://www.bmvi.de
Ansprechpartner:in Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwic +49 30 183000
Logo der Firma Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur
Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur

Ramsauer: Deutschland und Österreich erkennen Feuerwehrführerscheine gegenseitig an

(lifePR) (Berlin, )
Deutsche Feuerwehrführerscheine werden künftig auch im Nachbarland Österreich anerkannt. Bundesverkehrsminister Peter Ramsauer hatte sich auf Bitten des Freistaates Bayern bei seiner Amtskollegin Doris Bures für eine entsprechende Regelung eingesetzt. Das österreichische Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie ist dieser Bitte nachgekommen. Umgekehrt werden Österreichische Feuerwehrführerscheine in Deutschland bereits anerkannt.

Ramsauer:

"Die gegenseitige Anerkennung der Feuerwehrführerscheine erleichtert den grenzüberschreitenden Verkehr zwischen Deutschland und Österreich und damit die Arbeit der vielen ehrenamtlichen Helfer der freiwilligen Feuerwehren, Rettungsdienste und des Katastrophenschutzes in Bayern. Ich danke meiner Amtskollegin Doris Bures für ihr schnelles Handeln und diese pragmatische Lösung. Das ist praktizierte gute deutsch-österreichische Nachbarschaft."

Die Regelungen zur Einführung bzw. Ausgestaltung des sogenannten Feuerwehrführerscheins fallen in Deutschland in die Zuständigkeit der Länder. Die Behörden können auf Grundlage des § 2 Absatz 10 a des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehren, Rettungsdiensten, des Technischen Hilfswerks und sonstiger Einheiten des Katastrophenschutzes, die ihre Tätigkeit ehrenamtlich ausüben, Fahrberechtigungen zum Führen von Einsatzfahrzeugen - auch mit Anhängern - auf öffentlichen Straßen bis zu einer zulässigen Gesamtmasse von 4,75 Tonnen ("kleiner"

Feuerwehrführerschein), bzw. 7,5 Tonnen ("großer" Feuerwehrführerschein) erteilen. Der Bewerber um die Fahrberechtigung muss
- mindestens seit zwei Jahren eine Fahrerlaubnis der Klasse B besitzen,
- in das Führen der Einsatzfahrzeuge eingewiesen worden sein,
- in einer praktischen Prüfung seine Befähigung nachgewiesen haben.

Durch dieses Verfahren kann entsprechend den jeweiligen Bedürfnissen vor Ort mit den jeweiligen Einsatzfahrzeugen ausgebildet und geprüft werden. Mit dem von Minister Ramsauer eingeführten Feuerwehrführerschein wird das gesellschaftliche Engagement freiwilliger Helfer für Rettungsdienste vor allem in ländlichen Regionen  unterstützt.

Website Promotion

Website Promotion
Für die oben stehenden Stories, das angezeigte Event bzw. das Stellenangebot sowie für das angezeigte Bild- und Tonmaterial ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmeninfo bei Klick auf Bild/Titel oder Firmeninfo rechte Spalte) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber der Texte sowie der angehängten Bild-, Ton- und Informationsmaterialien. Die Nutzung von hier veröffentlichten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Bei Veröffentlichung senden Sie bitte ein Belegexemplar an service@lifepr.de.
Wichtiger Hinweis:

Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die unn | UNITED NEWS NETWORK GmbH gestattet.

unn | UNITED NEWS NETWORK GmbH 2002–2024, Alle Rechte vorbehalten

Für die oben stehenden Stories, das angezeigte Event bzw. das Stellenangebot sowie für das angezeigte Bild- und Tonmaterial ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmeninfo bei Klick auf Bild/Titel oder Firmeninfo rechte Spalte) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber der Texte sowie der angehängten Bild-, Ton- und Informationsmaterialien. Die Nutzung von hier veröffentlichten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Bei Veröffentlichung senden Sie bitte ein Belegexemplar an service@lifepr.de.