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Expertengremium soll Handbuch für große Vorhaben entwickeln

Ramsauer: Reformkommission für Großprojekte

(lifePR) (Berlin, )
Bei vielen öffentlichen und privaten Bauprojekten gibt es Baukostenüberschreitungen und Terminprobleme. Aus diesem Anlass muss für alle staatlichen Ebenen sowie die Privatwirtschaft analysiert werden, welche grundsätzlichen Ursachen den Problemen zu Grunde liegen. Bundesminister Peter Ramsauer hat hierzu eine Reformkommission für Großprojekte mit hochkarätigen Experten aus der Praxis ins Leben gerufen. Sie soll im April 2013 zum ersten Mal tagen.

Ramsauer:

"Bürger zweifeln zunehmend die Fähigkeit von Politik und Wirtschaft an, Großprojekte erfolgreich durchzuführen. Hinzu kommt der Ärger über offensichtlich zu niedrig kalkulierte Baukosten. Das Vertrauen in die Bauherren und die Akzeptanz von Großprojekten muss gestärkt werden. Wir wollen Lehren aus den Fehlern bei aktuellen, politisch geerbten Großprojekten ziehen und Leitlinien für künftige Großprojekte aufstellen. Die Kommission wird sich mit dem gesamten Bauprozess von Großprojekten befassen - von der ersten Projektidee bis zur Inbetriebnahme. Nach dem Motto: Erst planen und kalkulieren, dann bauen!"

Ziel ist es, volkswirtschaftlichen Schaden und Gefahren für die internationale Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Bauindustrie abzuwenden. Qualität und Funktionalität der Projekte müssen im gesetzten Zeit- und Kostenrahmen erreicht werden. Insbesondere für die öffentliche Hand als Bauherren kommt es auf einen effektiven Mitteleinsatz, also einen verantwortungsvollen Umgang mit Steuergeldern an, zum Beispiel beim Bau des Besucherinformationszentrums des Deutschen Bundestages oder den Projekten des Bundesverkehrswegeplans 2015. Die durch die Kommission gewonnenen Erkenntnisse sollen sowohl dem öffentlichen als auch dem privaten Sektor zu Gute kommen.

Ramsauer:

"Die wichtigsten Ziele lauten: Kostenwahrheit und Kostentransparenz - und zwar von der ersten Idee bis zur Abrechnung. Bei der Realisierung ist zugleich die Termintreue oberstes Gebot."

Als Ergebnis der Kommissionsarbeit soll ein "Handbuch Großprojekte" erarbeitet werden. Es bündelt das Fachwissen und wird als Handlungsempfehlung den Beteiligten an Großprojekten zur Verfügung gestellt - ähnlich dem bereits vom BMVBS erstellten "Handbuch Eisenbahnfahrzeuge" für die Zulassung von Zügen oder dem "Handbuch Bürgerbeteiligung" für die Einbindung der Bevölkerung und mehr Transparenz bei Baumaßnahmen.

Ramsauer:

"Für die erfolgreiche Zukunft des Standorts Deutschland müssen Großprojekte weiterhin möglich sein. Dazu brauchen Politik und Wirtschaft aber das Vertrauen der Menschen. Mit dem angestrebten "Handbuch Großprojekte" soll dazu ein wesentlicher Baustein gelegt werden."

Die Kommission

Besetzt werden soll die Kommission mit hochkarätigen Experten aus der Praxis und Spitzenkräften der Wirtschaft, Wissenschaft und Verbänden. Sie sollen sich unter anderem mit folgenden Aspekten auseinandersetzen:

- Planungen für Großprojekte müssen in der Frühphase vertieft werden. Die Kostenentwicklung von der Entwurfs- über die Ausführungsplanung bis zur Abnahme muss antizipiert und abgebildet werden. Kosten- und Zeitpläne müssen mit angemessenen Risikopuffern versehen, Kostenrisiken eingerechnet werden.
- Die Kommission muss prüfen, inwieweit bei Großprojekten Bonus-/Malus-Regelungen für eine pünktliche Fertigstellung möglich sind - ähnlich wie im Straßenbau, z. B. bei der Sanierung der A 115 (AVUS). Wichtig sind darüber hinaus klare Verantwortlichkeiten und Haftungsregelungen für Kosten Qualität und Termine.
- Wenn es notwendig ist, Vorschriften zu ändern, sollte dies von der Kommission angestoßen werden. So darf es z. B. beim Vergaberecht keine Denkverbote geben. Denn: Das billigste Angebot ist nicht immer das beste Angebot. Es kann sogar am Ende das teuerste sein.
- Die Kooperation der Beteiligten muss verbessert werden. Benötigt wird eine neue Kultur des Miteinanders, die Bauherren, Planer, Unternehmen, aber auch Politik und die Bürgerinnen und Bürger einbezieht.

Die Arbeit der Reformkommission ist mit einer Laufzeit von ein bis zwei Jahren angelegt, also über die Legislaturperiode hinaus.

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