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Bund und Hamburg rechnen mit Beginn der Elbvertiefung Ende 2011

(lifePR) (Berlin, )
Der Bund setzt sich auch weiterhin mit Nachdruck für die schnellstmögliche Fahrrinnenanpassung von Unter- und Außenelbe ein. Das hat Bundesverkehrsminister Peter Ramsauer heute bei einem Gespräch mit dem Ersten Bürgermeister Christoph Ahlhaus und Wirtschaftssenator Ian Karan deutlich gemacht.

"Ich rechne damit, dass das Planfeststellungsverfahren zeitig abgeschlossen wird und zum Ende dieses Jahres mit den Ausbauarbeiten für die Fahrrinnenanpassung von Unter- und Außenelbe begonnen werden kann, sofern das erforderliche Baurecht vorliegt", so Ramsauer.

Im laufenden Planfeststellungsverfahren war eine sogenannte Abweichungsprüfung erforderlich geworden, da erhebliche Auswirkungen des Vorhabens auf Fauna-Flora-Habitat (FFH)-Gebiete nicht auszuschließen waren. Die Planfeststellungsbehörden des Bundes und der Freien und Hansestadt Hamburg haben in diesem Zusammenhang noch im Dezember letzten Jahres die EU-Kommission um eine Stellungnahme gebeten, die aufgrund der  möglichen Auswirkungen des Vorhabens auf eine prioritäre Art in den Schutzgebieten erforderlich ist. Für die Schutzgebiete sind umfassende naturschutzrechtliche Aufwertungsmaßnahmen vorgesehen.

"Außerdem", so Ramsauer, "haben die Planfeststellungsbehörden bereits begonnen, die möglicherweise strittigen Fragestellungen mit den Fachbehörden der Länder Schleswig-Holstein und Niedersachsen zu erörtern, um ein rechtzeitiges Einvernehmen der Länder vorzubereiten."

Bürgermeister Christoph Ahlhaus zeigte sich sehr erfreut, dass der Bundesminister die Bedeutung des Hamburger Hafens und damit einhergehend die Fahrrinnenanpassung als Aufgabe von nationaler Bedeutung ansieht.

Ahlhaus sagte: "Nach diesem Gespräch bin ich überzeugt, dass wir wie geplant in diesem Jahr mit dem Ausbau beginnen können. Nachdem das Projekt mehrfach in naturschutzfachlicher Hinsicht angepasst wurde, bin ich der Auffassung, dass Hamburg auch von den Nachbarländern eine Konzentration auf die uneingeschränkte Förderung des Ausbaus erwarten darf."
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