„Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt wird noch in dieser Woche eine Eilverordnung erlassen, mit der auch kleinere Betriebe verpflichtet werden, Biosicherheitsmaßnahmen zu treffen. Darin werden die notwendigen Maßnahmen risikobasiert an die Möglichkeiten der kleineren Haltungen angepasst. Bisher gelten diese Vorgaben nur für Betriebe mit mehr als 1000 Stück Geflügel.
Die Ausweitung der Biosicherheitsmaßnahmen für kleinere Betriebe entspricht auch dem Beratungsergebnis der Task Force Tierseuchenbekämpfung. Die Task Force Tierseuchenbekämpfung hat heute unter Vorsitz des Bundes getagt. Der Zentrale Krisenstab Tierseuchen hatte den Auftrag erteilt, die Maßnahmen zur Abwehr der Geflügelpest in den Ländern abzustimmen.
Im Ergebnis ist festzuhalten, dass die Länder risiko-orientiert Gebiete festgelegt haben, in denen die Aufstallung des Geflügels verfügt wird. Diese Gebiete können ganze Länder umfassen, wie z.B. in Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern, oder spezifische Gebiete, wie z.B. die Uferzonen von großen Gewässern.“
Beispiele für Biosicherheitsmaßnahmen:
• keine unbefugten Personen in den Stall lassen
• der Tierhalter soll Schutzkleidung tragen (insbesondere Schuhe und Kittel), um nichts einzuschleppen
• Möglichkeit zum Waschen und zur Desinfektion der Hände und der Stiefel