Die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln ist ein zweigeteiltes Verfahren. Die einzelnen Wirkstoffe werden EU-weit harmonisiert nach einer umfangreichen wissenschaftlichen Prüfung durch EFSA und die zuständigen Behörden in den Mitgliedstaaten genehmigt. Pflanzenschutzmittel, für die die genehmigten Wirkstoffe verwendet werden, werden im Rahmen eines nationalen Zulassungsverfahrens als vollständiges Produkt zugelassen. Die nationale Zulassung ist wiederum Grundlage für die Zulassung in mindestens einer von drei Zonen innerhalb der EU (Nord, Süd, Zentrum). So darf ein in Deutschland, welches zur zentralen Zone zählt, nach Verordnung (EU) Nr. 1107/2009 zugelassenes Pflanzenschutzmittel nach Anerkennung durch die dortige zuständige Behörde z.B. auch in Belgien, Irland, Luxemburg, Niederlande, Österreich, Polen, Rumänien, Slowakei, Slowenien, der Tschechischen Republik, Ungarn und dem Vereinigtem Königreich angewendet werden.
Zulassungsbehörde in Deutschland ist das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL). Das BVL beteiligt die weiteren zuständigen Behörden: So prüft das Julius-Kühn-Institut (JKI) die Wirksamkeit des Pflanzenschutzmittels, das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) die Auswirkungen auf die Gesundheit des Menschen und das Umweltbundesamt (UBA) die Auswirkungen auf den Naturhaushalt. Pflanzenschutzmittelzulassungen werden zeitlich befristet erteilt und vor Ablauf der Frist auf Antrag neu bewertet, um zu gewährleisten, dass die Zulassung auf der Grundlage des aktuellen wissenschaftlichen Kenntnisstandes erfolgt.
Naturgemäß haben die Verbände der Land- und Forstwirtschaft, Pflanzenschutzmittelhersteller, Nichtregierungsorganisationen und Behörden unterschiedliche Interessen und Erwartungen an die Zulassungsverfahren von Pflanzenschutzmitteln. So werden in den Diskussionen einerseits mehr Harmonisierung bei der Zulassung, mehr Effizienz im Verfahren und größere Verfügbarkeit von Pflanzenschutzmittel gefordert, andererseits wird die Unabhängigkeit der Behörden in Frage gestellt und mehr Verbraucher- und Naturschutz bis hin zu Zulassungsverboten gefordert. Für einen konstruktiven Dialog über diese Fragen soll die Tagung, die noch bis Dienstag läuft, die sachlichen Grundlagen und Informationen geben.