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Aigner: Mehr Bürgerfreundlichkeit bei Geodatendiensten

Vorab-Widerspruch gegen Bing Maps Streetside ab sofort möglich

(lifePR) (Berlin, )
Bürgerinnen und Bürger in Deutschland können ab sofort bis Ende September 2011 einen Vorab-Widerspruch gegen die Veröffentlichung von Haus- und Wohnungsansichten im Internetdienst Bing Maps Streetside von Microsoft einreichen. Bundesverbraucherministerin Ilse Aigner begrüßte das Verfahren und nannte den Vorab-Widerspruch " ein wesentliches Instrument für mehr Transparenz und Bürgerfreundlichkeit bei Geodatendiensten". "Ich habe mich mit Nachdruck bei Microsoft für die Einführung des Vorab-Widerspruchs eingesetzt. Es ist richtig, dass Microsoft eingelenkt hat und den Verbrauchern bereits vor Freischaltung von Bing Maps Streetside die Möglichkeit eröffnet, einen Widerspruch gegen die Veröffentlichung von Hausansichten einzulegen. Geodatendienste können sicherlich hilfreich sein. Aber es gibt viele Bürger, die nicht auf den digitalen Präsentierteller wollen und denen der Schutz der Privatsphäre wichtig ist", sagte die Bundesverbraucherschutzministerin.

Auf der Internetseite http://www.microsoft.com/... können Bürgerinnen und Bürger ihren Widerspruch direkt online einlegen oder das Widerspruchs-Formular von Microsoft herunterladen und per Post an Microsoft senden. Das Formular ist mit der zuständigen Aufsichtsbehörde, dem Bayerischen Landesamt für

Datenschutzaufsicht, abgestimmt. Wer seinen Namen und seine Anschrift im Formular nicht nennen möchte, kann stattdessen eine E-Mail-Adresse angeben. Ein Widerspruch per Post ist ebenfalls möglich. Das Formular ist dann an folgende Postadresse zu senden: Microsoft Deutschland GmbH, Widerspruch Bing Maps Streetside, Postfach 101033, 80084 München.

Unter dieser Adresse können Verbraucher, die nicht über einen Internetzugang verfügen, auch ein Widerspruchsformular anfordern.

Bundesverbraucherministerin Ilse Aigner: "Ein Widerspruch ist auch nach Freischaltung von Bing Maps Streetside jederzeit möglich. Jeder Verbraucher sollte ganz genau prüfen, ob er die Veröffentlichung von Bildern seines Wohnhauses im Internet möchte."

Weitere Informationen zum Vorab-Widerspruch unter http://www.bmelv.bund.de/ http://www.bmelv.de/...
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