Kontakt
QR-Code für die aktuelle URL

Story Box-ID: 782955

Bundesamt für Naturschutz Konstantinstr. 110 53179 Bonn, Deutschland http://www.bfn.de
Ansprechpartner:in Frau Ruth Birkhölzer +49 228 84914444

Außenbeleuchtung effizient gestalten – Lichtverschmutzung reduzieren

Neuer Handlungsleitfaden liefert Kommunen konkrete Empfehlungen und Grenzwerte

(lifePR) (Berlin/Bonn, )
Die Erhellung der Nachtlandschaften durch künstliche Beleuchtung nimmt global im Jahr um ungefähr 2 bis 6 Prozent zu – mit Auswirkungen auf Mensch und Natur. Wie es Kommunen gelingen kann, die Lichtverschmutzung zu minimieren, indem sie ihre Straßen- und Gebäudebeleuchtung effizienter gestalten, beschreibt ein neuer Handlungsleitfaden. Den Leitfaden zur Neugestaltung und Umrüstung der Außenbeleuchtung haben Forschende vom Leibniz-Institut für Gewässerökologie und Binnenfischerei (IGB), vom Bundesamt für Naturschutz (BfN) und der Universität Münster jetzt gemeinsam veröffentlicht.

„Etwa 30 Prozent der Wirbeltiere und sogar über 60 Prozent der Wirbellosen sind nachtaktiv und können durch künstliches Licht in der Nacht beeinträchtigt werden. Der Schutz der Nacht muss daher stärker als bisher als eine grundlegende Aufgabe des Natur- und Landschaftsschutzes begriffen werden“, sagt Prof. Dr. Beate Jessel, Präsidentin des BfN. „Dass es gelingen kann, die ökologischen Beeinträchtigungen durch künstliche Beleuchtung zu minimieren, zeigt der jetzt veröffentlichte Handlungsleitfaden. Er enthält zahlreiche konkrete Handlungsempfehlungen und Praxistipps für die Außenbeleuchtung.“

„Eine gute Beleuchtung ist effizient und senkt den Stromverbrauch, erhöht gleichzeitig die Sichtbarkeit und Sicherheit. Sie ist ästhetisch und begrenzt Umweltbelastungen auf ein Mindestmaß. Viele der im Handlungsleitfaden vorgestellten Maßnahmen sind zudem einfach und kostengünstig umsetzbar“, so fasst der IGB-Forscher und Studienleiter Dr. Franz Hölker die Anforderungen zusammen. Das Team von Franz Hölker ist in Deutschland und international federführend in der Erforschung der sogenannten Lichtverschmutzung. Davon spricht man, wenn künstliches Licht bei Nacht den Menschen und lichtsensitive Lebewesen negativ beeinflusst. Der Leitfaden stützt sich zum großen Teil auf wissenschaftliche Erkenntnisse, die seine Arbeitsgruppe gemeinsam mit Forschenden des BfN und der Universität Münster in jahrelanger Arbeit gewonnen haben.

Mangels expliziter Regelungen für Außenbeleuchtungen werden Industrienormen zur Beleuchtung in der Praxis oft wie Rechtsvorschriften behandelt. Vielfach werden sogar die Mindestanforderungen der technischen Normen weit überschritten, um eventuelle Schadensersatzansprüche – beispielsweise bei Verkehrsunfällen – auszuschließen und dem Vorwurf vorzubeugen, dass die Straßenbeleuchtung nicht dem Stand der Technik genügt. Das führt dazu, dass der Außenraum oft viel stärker beleuchtet wird als nötig, mit möglichen negativen Auswirkungen für Mensch und Natur. Doch es kann gelingen, die ökologischen Beeinträchtigungen durch künstliche Beleuchtung zu minimieren und dabei zugleich gesellschaftlichen Anforderungen wie Sicherheit und Ästhetik gerecht zu werden.

Die Erstautorin Dr. Sibylle Schroer vom IGB nennt Lösungsbeispiele: „Kommunen sollten Leuchten verwenden, welche kein Licht nach oben abstrahlen. Die Beleuchtungsstärke sollte möglichst niedrig sein und kaltweißes Licht mit einem hohen Blaulichtanteil vermieden werden. Denn die innere Uhr, das sogenannte zirkadiane System, von höheren Wirbeltieren und Menschen reagiert auf blaues Licht besonders empfindlich. Die Verwendung von warmweißem Licht kann die negativen Auswirkungen auf viele Organismen abmildern und wird von Menschen oft als angenehmer wahrgenommen.“

Die interdisziplinäre Zusammenarbeit mit dem Juristen für Umwelt- und Planungsrecht, Benedikt Huggins von der Universität Münster, deckte Lücken des Umweltrechts auf, um Organismen künftig besser vor der Belastung durch schlecht installiertes, unnötiges oder zu helles künstliches Licht zu schützen. Die Empfehlungen entstanden auf Grundlage der beiden Forschungs- und Entwicklungsvorhaben „Analyse der Auswirkungen künstlichen Lichts auf die Biodiversität, Bestimmung von Indikatoren für die Beeinträchtigung und Ableitung von Handlungsempfehlungen zur Vermeidung negativer Effekte im Rahmen von Eingriffen“ und „Licht und Glas: Rechtsfragen der Gefährdung von Arten durch Licht und Glas“, gefördert mit Mitteln des Bundesumweltministeriums und inhaltlich begleitet durch das BfN.

Die Einschränkung von Lichtverschmutzung bringt weitere Vorteile etwa hinsichtlich Energieeinsparung und damit des Klimaschutzes sowie für die menschliche Gesundheit. Der Leitfaden bietet Verantwortlichen in Kommunen sowie Licht-, Stadt- und Regionalplanenden eine kostenfreie fachliche Entscheidungshilfe, um den bewussten Umgang mit künstlichem Licht aktiv zu fördern.

Bezug

Das BfN-Skript ist online abrufbar unter: http://bit.ly/bfn-543

Die gedruckte Publikation kann kostenfrei per E-Mail an andrea.loehnert@bfn.de bestellt werden.
Für die oben stehenden Stories, das angezeigte Event bzw. das Stellenangebot sowie für das angezeigte Bild- und Tonmaterial ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmeninfo bei Klick auf Bild/Titel oder Firmeninfo rechte Spalte) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber der Texte sowie der angehängten Bild-, Ton- und Informationsmaterialien. Die Nutzung von hier veröffentlichten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Bei Veröffentlichung senden Sie bitte ein Belegexemplar an service@lifepr.de.
Wichtiger Hinweis:

Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die unn | UNITED NEWS NETWORK GmbH gestattet.

unn | UNITED NEWS NETWORK GmbH 2002–2024, Alle Rechte vorbehalten

Für die oben stehenden Stories, das angezeigte Event bzw. das Stellenangebot sowie für das angezeigte Bild- und Tonmaterial ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmeninfo bei Klick auf Bild/Titel oder Firmeninfo rechte Spalte) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber der Texte sowie der angehängten Bild-, Ton- und Informationsmaterialien. Die Nutzung von hier veröffentlichten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Bei Veröffentlichung senden Sie bitte ein Belegexemplar an service@lifepr.de.