Nähere Informationen zu Anspruchsvoraussetzungen, Höhe und Dauer findest Du unter www.arbeitsagentur.de unter der Rubrik Bürgerinnen und Bürger mit dem Suchbegriff Berufsausbildungsbeihilfe.
Eine individuelle Beratung und die korrekten Anträge auf BAB gibt es nur bei der Agentur für Arbeit. Sie stehen nicht als Download zur Verfügung.
Schnell bei Google gesucht und schon hat man den gewünschten Antrag für eine Sozialleistung gefunden. Was für viele wünschenswert und unbürokratisch erscheint, birgt für den Antragsteller oft erhebliche Risiken. Beim Herunterladen eines Vordruckes von irgendeiner Internetseite kann nicht davon ausgegangen werden, den aktuell gültigen gefunden zu haben.
Zudem können bei der Verwendung solcher Anträge erhebliche finanzielle Nachteile die Folge sein. Nicht nur bei der Beantragung der Berufsausbildungsbeihilfe gilt es Antragsfristen zu beachten. Auszubildende sollten deshalb auf Nummer sicher gehen und den Antrag bei ihrer jeweiligen Agentur für Arbeit (be)stellen. Die Beantragung kann schriftlich, telefonisch oder auch online unter www.arbeitsagentur.de erfolgen.
Hintergrundinformationen:
Die Bundesagentur für Arbeit stellt zur Gewährleistung der Rechtssicherheit generell keine Antragsformulare für Berufsausbildungsbeihilfe im Internet zum Download zur Verfügung. Die von Dritten eingestellten Anträge sind oft veraltet. Um die erforderlichen aktuellen Vordrucke zu erhalten, sollten sich Auszubildende, die Berufsausbildungsbeihilfe beantragen möchten, immer an ihre Agentur für Arbeit wenden.