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Die Beschäftigung von schwerbehinderten Menschen ist eine große Herausforderung

Jahresstatistik: Schwerbehinderte Menschen in Beschäftigung

(lifePR) (Nürnberg, )
Der sächsische Arbeitsmarkt entwickelt sich positiv. Die Beschäftigung steigt und deshalb sind immer weniger Menschen arbeitslos gemeldet. Doch Menschen mit Handicap profitieren davon nicht genug. Das belegen die Zahlen aus der kürzlich aktualisierten Beschäftigungsstatistik für Schwerbehinderte Menschen. Das Ergebnis: Die Beschäftigungsquote dieser Frauen und Männer ist im Jahresverlauf 2015 auf 4,1 Prozent gesunken. Das ist einerseits auf Vorurteile zurückzuführen, die einer neuen Beschäftigung im Weg standen. Andererseits ist es für Betriebe immer schwieriger, Altersabgänge von behinderten Mitarbeitern adäquat nachzubesetzen. Dabei geht es nicht darum, wer alles kann, sondern wer worin besonders gut ist.  

„Der sächsische Arbeitsmarkt hat in den vergangenen Jahren für viele Menschen gute Jobchancen geboten. Jedoch konnten die schwerbehinderten Arbeitslosen nicht im gleichen Umfang davon profitieren, wie beispielsweise Menschen ohne gesundheitliche Handicaps. Das kann einerseits an Vorurteilen, Ängsten und Bedenken in der Gesellschaft liegen. Andererseits bestätigen mir Unternehmer immer häufiger, dass Nachbesetzungen von frei werdenden Stellen mit behinderten Menschen immer schwieriger werden“, sagte Klaus-Peter Hansen, Vorsitzender der Geschäftsführung der Regionaldirektion Sachsen der Bundesagentur für Arbeit (BA).  

Damit sich künftig die Arbeitsmarktchancen für Menschen mit Handicap verbessern, unterstützen die Arbeitsagenturen und Jobcenter die Einstellung von Schwerbehinderten finanziell. Betriebe, die Menschen mit Handicap einstellen, können zusätzliche finanzielle Unterstützung erhalten. Damit sollen Defizite und eine erhöhte Einarbeitung ausgeglichen werden. So können beispielsweise Lohnzuschüsse für mehrere Jahre oder Einstellungspauschalen gezahlt werden. Zusätzlich unterstützen die technischen Berater der Arbeitsagenturen bei der Planung, Beschaffung und Finanzierung von Arbeitshilfen im Betrieb, damit Schwerbehinderte ohne Einschränkungen volle Leistungen bringen können.  

„Es sollte nicht darum gehen, wer alles kann, sondern vielmehr darum, wer worin besonders gut ist! Die Leistungsfähigkeit eines jeden Mitarbeiters ist entscheidend, nicht seine Behinderung. Deshalb gehen bei der Personalauswahl schon heute viele Unternehmen stärkenorientiert vor. Das ist auch der richtige Ansatz. Denn in den kommenden Jahren werden viele Schwerbehinderte Menschen, die heute noch arbeiten, in den Ruhestand übergehen. Diese frei werdenden Stellen nachzubesetzen ist eine große Aufgabe, die Unternehmen lösen müssen – wir helfen dabei“, sagte Hansen weiter.  

Der Vorteil: Menschen mit Behinderungen sind meist gut ausgebildete Fachkräfte und in vielen Bereichen der Wirtschaft einsetzbar. So hatten im Jahr 2016 rund 80 Prozent der arbeitslosen Schwerbehinderten einen Berufsabschluss oder eine akademische Ausbildung. Damit waren Menschen mit Handicap besser qualifiziert als der Durchschnitt aller Arbeitslosen. Über alle Personengruppen hinweg haben 73 Prozent eine Berufsausbildung oder einen akademischen Abschluss. Dennoch profitieren arbeitslose Menschen mit Handicap nur teilweise von der guten Arbeitsmarktentwicklung. Währenddessen von 2010 auf 2016 die Zahl aller Arbeitslosen von 253.198 auf 157.862 gesunken ist (minus 37,7 Prozent), ist sie bei den schwerbehinderten Arbeitslosen im gleichen Zeitraum nur halb so stark gesunken. So waren im Jahr 2016 insgesamt 9.411 schwerbehinderte Frauen und Männer arbeitslos gemeldet, 16,2 Prozent (minus 1.816) weniger als im Jahr 2010.  

Aktuell (April 2017) sind in Sachsen 8.790 schwerbehinderte Menschen arbeitslos gemeldet. Damit liegt deren Anteil an der Gesamtarbeitslosigkeit bei 6,1 Prozent und beweist: jeder 17. Arbeitslose ist schwerbehindert. Im Vergleich zum Vorjahresmonat sind 905 weniger Schwerbehinderte arbeitslos gemeldet. Das entspricht einem Rückgang um 9,3 Prozent.  

Betriebe mit zwanzig und mehr Beschäftigten sind verpflichtet, Arbeitsplätze für Menschen mit Behinderung bereitzustellen – und zwar in Höhe von mindestens fünf Prozent aller Arbeitsplätze (Soll-Quote). Aktuell erfüllen in Sachsen nicht alle Betriebe diese Pflicht. Stattdessen zahlen viele eine Ausgleichsabgabe.  

In Sachsen gab es im Jahr 2015 insgesamt 8.258 Betriebe mit 883.154 Arbeitsplätzen, die nach der Beschäftigungspflicht schwerbehinderte Menschen beschäftigen müssten. Von den 41.784 zu besetzenden Pflichtarbeitsplätzen waren tatsächlich nur 36.298 Arbeitsplätze besetzt – mit 42.490 gleichgestellten oder schwerbehinderten Frauen und Männern. Damit lag die Beschäftigungsquote von schwerbehinderten Menschen in Sachsen bei 4,1 Prozent, 0,1 Prozentpunkte unter dem Niveau des Vorjahres. Bundesweit lag diese Beschäftigungsquote bei 4,7 Prozent.  

Hansen ist überzeugt: „Menschen mit Handicap werden oftmals behindert. Deshalb können sie im beruflichen Alltag nicht immer die gewünschte Leistung bringen. Das darf nicht sein, und das müssen wir ändern. Denn die meisten Menschen mit Handicap – so meine persönlichen Erfahrungen –  sind leistungsfähig, hochmotiviert und bringen einen echten Mehrwert.“

Hintergrundinformationen:
  • Bei Nichterfüllung der Beschäftigungspflicht droht Ausgleichsabgabe
Arbeitgeber, die ihrer Beschäftigungspflicht nicht nachkommen, müssen eine Ausgleichsabgabe zahlen. Die Höhe dieser Abgabe ist abhängig von der Beschäftigungsquote (Ist-Quote) und von der Arbeitsplatzzahl. Sie liegt für jeden nicht besetzten Pflichtarbeitsplatz zwischen 125 und 320 Euro im Monat. Weitere Infos: http://www.ksv-sachsen.de/ausgleichsabgabe  
  • Nur in vier Bundesländern wird Beschäftigungspflicht erfüllt
Im Ländervergleich erfüllen nur die Arbeitgeber mit Hauptsitz in Berlin (5,4 Prozent), Hessen (5,2 Prozent), Nordrhein-Westfalen (5,2 Prozent) und Mecklenburg-Vorpommern (5,1 Prozent) die Beschäftigungspflicht und liegen über dem bundesweiten Durchschnitt. Hingegen  liegt die Beschäftigungsquote in Sachsen-Anhalt (3,6 Prozent), Rheinland-Pfalz (4,1 Prozent), Sachsen (4,1 Prozent) und Hamburg (4,2) auf geringstem Niveau.   Zu beachten ist hierbei, dass die regionale Zuordnung statistisch nach dem Hauptsitz des Betriebes erfolgt, also die Beschäftigten eines bundesweit tätigen Unternehmens, dem Bundesland zugewiesen sind, in dem sich dessen Hauptsitz befindet.  
  • Schwerbehinderte können in nahezu allen Branchen arbeiten
Schwerbehinderte Arbeitslose suchen häufig nach Tätigkeiten im Objektschutz (z.B. Pförtner), in Büro- oder Sekretariatsberufen, in der Gebäudetechnik (z. B. Hausmeistertätigkeiten), als Fahrzeugführer im Straßenverkehr oder auch im Verkauf. Aber auch in Sozialarbeits- und Heilerziehungsberufen, in der Haus- und Familienpflege oder in der Hotellerie suchen Schwerbehinderte häufig eine neue Beschäftigung. Vergangenes Jahr haben die meisten arbeitslosen Schwerbehinderten eine neue Beschäftigung in den Bereichen Zeitarbeit, Handel, wirtschaftliche Dienstleistungen, Verarbeitendes Gewerbe, Pflege und Soziales, im Logistikbereich oder auch im öffentlichen Dienst aufgenommen.    

Downloadlink:

http://www.kiss.arbeitsagentur.de/index.php?a=7c20524487d3a2f4a7a3965154d6c9ea

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