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Arbeitsmarktpolitik der Agenturen für Arbeit und Arbeitsgemeinschaften in Sachsen erfolgreich

(lifePR) (Nürnberg, )
In Sachsen wurden im vergangenen Jahr durch die Agenturen für Arbeit und die Arbeitsgemeinschaften für mehr als 36.500 Personen Maßnahmen zur beruflichen Weiterbildung bewilligt. Mehr als 56 Prozent der allein durch die Arbeitsagenturen so Geförderten waren sechs Monate nach Abschluss der Qualifizierung wieder sozialversicherungspflichtig beschäftigt. Für den Bereich der Grundsicherung liegt der Erfolg aktuell bei 31,2 Prozent und ist damit bundesweit das beste Ergebnis. Diese sehr guten Ergebnisse waren nur dadurch zu erreichen, dass die BA die Bildungsziele auf die konkreten Nachfragen der Unternehmen und Bedarfe der Regionen abgestimmt hat. Insofern erfolgt die Qualifizierung in Sachsen nicht nach dem "Gießkannenprinzip".

Insbesondere durch den technischen Fortschritt steigen die Qualifikationsanforderungen an Arbeitnehmer. Dementsprechend gewinnt die berufliche Weiterbildung für den Ausgleich am Arbeitsmarkt immer mehr an Bedeutung. Weiterbildung ist deshalb auch ein gutes Stück präventiver Arbeitsmarktpolitik. Zu warten, bis Qualifikationen verfallen, wäre der falsche Weg. Die Antwort auf den drohenden Fachkräftemangel kann auch in Sachsen nur Bildung auf Vorrat lauten. Wer hier von "Parken der Menschen in Maßnahmen" spricht oder Qualifizierung als statistischen Trick darstellt, hat die Zeichen der Zeit verkannt.

Übrigens:

Welche Personen in der Arbeitslosenstatistik als "arbeitslos" gezählt werden liegt nicht im Ermessen der BA, sondern ist per Gesetz festgelegt. Hier gilt: Wer dem Arbeitsmarkt zur Verfügung steht, ist arbeitslos. Für Teilnehmer von z.B. Weiterbildungsmaßnahmen gilt dies eben gerade nicht, da hier der Erwerb der Qualifikation und das Erreichen des Bildungsziels im Vordergrund stehen. Zur Herstellung von Transparenz weist die Bundesagentur alle Maßnahmeteilnehmer in der Arbeitsmarktberichterstattung aus.
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