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Keine Jagd auf Rote-Liste-Arten: Naturschutzverbände begrüßen ganzjährige Schonzeiten für Feldhasen und Rebhühner

(lifePR) (Frankfurt am Main, )
Die hessischen Naturschutzverbände Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND Hessen), Naturschutzbund Deutschland (NABU), Hessische Gesellschaft für Ornithologie und Naturschutz (HGON) und die Botanische Vereinigung für Naturschutz in Hessen (BVNH) begrüßen die von Umweltministerin Priska Hinz geplante ganzjährige Schonzeit für Rebhühner und Feldhasen. Jörg Nitsch, Vorsitzender des BUND Hessen: „Die Jagd auf bestandsbedrohte Arten wie Rebhuhn und Feldhase muss endlich aufhören.“

Zugleich fordern die Verbände mehr unbewirtschaftete Brachflächen in der Landschaft, damit die Arten der Feldflur eine Überlebenschance haben. Brachflächen haben auch hohe Bedeutung als Maßnahmen im Kampf gegen das Insektensterben. Die Umwandlung von Brachflächen in Getreideäcker lehnen die Verbände ab.

„Die von der EU-Kommission erlaubte Nutzung der wenigen Brachflächen für die Getreideproduktion wird in vielen Regionen der Todesstoß für die kleinen Restbestände an Rebhühnern, Feldlerchen, Hasen und viele andere Arten sein“, befürchtet Gerhard Eppler, der Landesvorsitzende des Naturschutzbund Hessen (NABU Hessen).

Dr. Tobias Reiners, Vorsitzender der HGON erkennt die Hegeleistung der Jägerinnen und Jäger an, doch: „der Verlust der Bracheflächen und die weitere Verschleppung der Agrarwende haben zur Folge, dass unsere Arten weiter zunehmend schlechte Bedingungen vorfinden. Wir sollten zusammen für mehr Artenschutz im Offenland eintreten. Das Recht auf Abschuss von Rebhühnern hilft in dieser Sache nicht weiter.“

Für die Verbände haben die naturverträgliche Jagd und naturverträgliche Wildbestände eine Schlüsselstellung beim Schutz der Wälder vor den Folgen des Klimawandels, denn junge Bäume können im Wald nur nachwachsen, wenn das Schalenwild sie nicht abfrisst. Hessen hat mit der Vorverlegung der Jagdzeiten bereits vor einigen Jahren auf die Situation reagiert und es ist gut, dass diese Regelungen nun fortgeschrieben werden sollen.

Hintergrund

Rote Listen „dokumentieren auf wissenschaftlicher Grundlage und in verdichteter Form die Gefährdung der einheimischen Arten. Damit sind sie ein stets verfügbares Fachgutachten, eine Argumentationshilfe für umweltrelevante Planungen und ein Frühwarnsystem für die Entwicklung der biologischen Vielfalt“. Quelle: Rote Liste Zentrum

Das Rebhuhn wird in der „Roten Liste“ als „stark gefährdet“ eingestuft. Die Bestände sind europaweit katastrophal eingebrochen. Der Rückgang seit 1980 beträgt in Europa 93 %. In Deutschland wurden früher Hunderttausende geschossen, ohne dass die Bestände abnahmen, doch heute sollen in Deutschland nur noch rund 30.000 Individuen leben. Quelle: Rebhuhn retten – Vielfalt fördern

Der Feldhase wird in der „Roten Liste“ als „gefährdet“ eingestuft. „Durch Intensivierung der Landwirtschaft (Verlust von Nahrungspflanzen infolge Herbizideinsatz, Ausweitung des Maisanbaus und anderer Energiepflanzen) und verschlechterte Lebensbedingungen im Offenland besteht eine Gefährdung der Art. Nach Zählungen des DJV (Arnold et al. 2016 b, Greiser et al. 2018) gehen die Bestände des Feldhasen, wie auch die anderer Bewohner agrarisch genutzter Lebensräume, auf den untersuchten Flächen auch aufgrund des Wegfalls der EU-Bracheverordnung zurück.“ Quelle: Rote Liste Zentrum

Brachflächen haben für die Arten der Agrarlandschaft eine herausragende Bedeutung. Brachen schaffen Lebensraum für viele Tier- und Pflanzenarten. Für Insekten, darunter Heuschrecken, Wildbienen, Schwebfliegen und Tagfalter, sind Brachflächen zugleich Nahrungs-, Überwinterungs- und Fortpflanzungsort. Wissenschaftliche Studien begründen, warum mindestens 10 Prozent der landwirtschaftlichen Flächen Landschaftselemente oder nicht-produktive Flächen mit großer biologischer Vielfalt aufweisen sollten. Mit der Umwandlung der Brachen lässt sich die Getreideernte in Deutschland kaum steigern, während die ökologischen Folgen gravierend sein werden. Quelle: Deutscher Naturschutzring – Hintergrund zu Brachen
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