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Bund Deutscher Zimmermeister (BDZ) im Zentralverband des Deutschen Baugewerbes e.V. (ZDB) Kronenstraße 55 - 58 10117 Berlin, Deutschland http://www.bdz-holzbau.de
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Bund Deutscher Zimmermeister (BDZ) im Zentralverband des Deutschen Baugewerbes e.V. (ZDB)

Das Zimmererhandwerk informiert: Resolution zur Meisterausbildung verabschiedet

Meistertitel muss verlässliches Qualitätssiegel bleiben

(lifePR) (Berlin, )
Der Zimmermeistertitel muss ein verlässliches Qualitätssiegel für die Kunden sein und für Kompetenz und Vertrauenswürdigkeit stehen. Damit das so bleibt, hat der Bund Deutscher Zimmermeister (BDZ) im Zentralverband des Deutschen Baugewerbes e.V. auf seiner Fachtagung am 26. September 2007 in Biberach eine Resolution zur Verbesserung der Meisterausbildung verabschiedet.

Eine mehrjährige, einschlägige Berufspraxis soll wieder Voraussetzung für die Zulassung zur Meisterausbildung sein. Der Wegfall dieser Voraussetzung hat nach Meinung des BDZ bewirkt, dass die Bewerber nicht mehr über ausreichende Berufserfahrungen und soziale Kompetenzen verfügen. Da sie vieles bei der praktischen Arbeit nicht kennen gelernt haben, tun sie sich schwer, den an den Meisterschulen vermittelten Stoff aufzunehmen und später anzuwenden.

"Das hat massive Auswirkungen auf die Zukunft unseres Handwerks", befürchtet BDZ-Bundesvorsitzender Ullrich Huth. "Eine Existenz- und Arbeitsplatzsicherung ist nur durch eine exzellente Meisterausbildung möglich, wie wir sie lange hatten. Aber die Rückkehr zur bewährten Meisterausbildung ist auch im Interesse der Bauherren. Denn nur wenn eine umfangreiche praktische wie theoretische Ausbildung mit entsprechenden Erfahrungen vorhanden ist, können sich die Bauherren darauf verlassen, dass ein Meister wirklich meisterhaft gute Arbeit am Bau leistet und seiner Verantwortung als Unternehmer gerecht wird."

Außerdem setzt sich der BDZ in seiner Resolution dafür ein, dass für das Bestehen der Meisterprüfung wieder mindestens ausreichende Leistungen in allen Bereichen notwendig sind. Seit der Novellierung der Prüfungsverordnung ist eine Meisterprüfung bestanden, wenn mindestens 30 von insgesamt 100 möglichen Punkten erreicht sind. "Das entspricht der Schulnote '5 minus' hat mit den Ansprüchen an die Kompetenz des Zimmermeisters nichts mehr zu tun", so Huth.

Weiterhin tritt der BDZ allen Tendenzen, die Meisterpflicht weiter auszuhöhlen, entgegen. Die Abschaffung der Meisterpflicht in vielen Bereichen des Handwerks hat die Ausbildungsbereitschaft deutlich reduziert und zu einem signifikanten Rückgang der Lehrlingszahlen in den betroffenen Berufen geführt. "Das wird den absehbaren Fachkräftemangel in Deutschland verstärken und ist eine Gefahr für den Wohlstand unseres Landes und die Leistungsfähigkeit des deutschen Handwerks."

Die Resolution im Wortlaut finden Sie auf der BDZ-Homepage unter http://www.bdz-holzbau.de/....
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